Haftung für Samtpfoten
Am 8. August war Internationaler Katzentag! Ein Festtag für alle Liebhaber von Samtpfötchen und Fellnasen. Dass es durchaus auch empfehlenswert sein kann, für Katzen eine Versicherung abzuschließen, wissen aber nicht alle Tierliebhaber.
Keine Frage: Katzen sind sehr beliebt. 13,7 Millionen Stubentiger leben laut „Statista“ in deutschen Haushalten. So manches niedliche Katzenfoto lässt bei Social Media die „Like“-Zahl explodieren. Da wird schnell mal vergessen, dass es sich doch eigentlich um Raubtiere handelt. Und ein solches auch großen Schaden anrichten kann. Sei es die Vase, die von einem Streuner in der Nachbarwohnung umgeworfen wird, oder die seltenen Koi-Karpfen, der ein jähes Ende finden: Es gilt, dass Tierhalter für den Schaden ihrer Lieblinge haftbar gemacht werden können.
Privathaftpflicht bietet Schutz
Aber keine Sorge. Eine extra Tierhalterhaftpflicht muss für die Samtpfötchen nicht abgeschlossen werden. In der Regel bietet auch die Privathaftpflichtversicherung Schutz für zahme Haustiere, und diese sollte ohnehin jeder haben.
Allerdings sollte man wissen, dass die Privathaftpflicht nicht für alle Schäden zahlt. Jene, die über einen langen Zeitraum hinweg entstehen, müssen aus der eigenen Tasche erstattet werden. Etwa, wenn die Katze in der Mietwohnung Kratzspuren auf dem Holzparkett oder an der Wand hinterlässt. Bedingung ist in der Regel, dass die Schäden „plötzlich und spontan“ entstehen, nicht durch Abnutzung und Verschleiß.
Krankenversicherung für Katzen – umstritten
Darüber hinaus bieten manche Versicherer eine sogenannte Katzenkrankenversicherung oder OP-Versicherung an. Ob sich diese lohnt, daran scheiden sich die Geister bzw. Branchenexperten. Zwar kann eine Operation aufgrund eines komplizierten Bruches schnell einen vierstelligen Betrag verschlingen. Aber wer das aus dem eigenen Sparschwein finanzieren kann, der braucht einen solchen Vertrag auch nicht.
Darüber hinaus enthalten die Policen mitunter strenge Ausschlüsse, auf die es zu achten gilt. So kann etwa die Zahl der Behandlungen bei chronischen Krankheiten stark eingeschränkt sein bzw. kündigen manche Versicherer den Vertrag zum Ende der jeweiligen Laufzeit, wenn die Katze regelmäßig eine Behandlung braucht. Genau für solche Fälle hat man den Vertrag ja eigentlich abgeschlossen. Hier lohnt es sich, einen genauen Blick in die Verträge zu werfen – und notfalls doch lieber eigenes Geld zurückzulegen.
Keine Frage: Katzen sind sehr beliebt. 13,7 Millionen Stubentiger leben laut „Statista“ in deutschen Haushalten. So manches niedliche Katzenfoto lässt bei Social Media die „Like“-Zahl explodieren. Da wird schnell mal vergessen, dass es sich doch eigentlich um Raubtiere handelt. Und ein solches auch großen Schaden anrichten kann. Sei es die Vase, die von einem Streuner in der Nachbarwohnung umgeworfen wird, oder die seltenen Koi-Karpfen, der ein jähes Ende finden: Es gilt, dass Tierhalter für den Schaden ihrer Lieblinge haftbar gemacht werden können.
Privathaftpflicht bietet Schutz
Aber keine Sorge. Eine extra Tierhalterhaftpflicht muss für die Samtpfötchen nicht abgeschlossen werden. In der Regel bietet auch die Privathaftpflichtversicherung Schutz für zahme Haustiere, und diese sollte ohnehin jeder haben.
Allerdings sollte man wissen, dass die Privathaftpflicht nicht für alle Schäden zahlt. Jene, die über einen langen Zeitraum hinweg entstehen, müssen aus der eigenen Tasche erstattet werden. Etwa, wenn die Katze in der Mietwohnung Kratzspuren auf dem Holzparkett oder an der Wand hinterlässt. Bedingung ist in der Regel, dass die Schäden „plötzlich und spontan“ entstehen, nicht durch Abnutzung und Verschleiß.
Krankenversicherung für Katzen – umstritten
Darüber hinaus bieten manche Versicherer eine sogenannte Katzenkrankenversicherung oder OP-Versicherung an. Ob sich diese lohnt, daran scheiden sich die Geister bzw. Branchenexperten. Zwar kann eine Operation aufgrund eines komplizierten Bruches schnell einen vierstelligen Betrag verschlingen. Aber wer das aus dem eigenen Sparschwein finanzieren kann, der braucht einen solchen Vertrag auch nicht.
Darüber hinaus enthalten die Policen mitunter strenge Ausschlüsse, auf die es zu achten gilt. So kann etwa die Zahl der Behandlungen bei chronischen Krankheiten stark eingeschränkt sein bzw. kündigen manche Versicherer den Vertrag zum Ende der jeweiligen Laufzeit, wenn die Katze regelmäßig eine Behandlung braucht. Genau für solche Fälle hat man den Vertrag ja eigentlich abgeschlossen. Hier lohnt es sich, einen genauen Blick in die Verträge zu werfen – und notfalls doch lieber eigenes Geld zurückzulegen.