Aus für den „gelben Schein“
Ein neues Gesetz der Bundesregierung sieht vor, dass Beschäftigte künftig im Krankheitsfall nicht mehr an ihren Arbeitsplatz kommen müssen, um ihren Schein abzugeben: der digitale Wandel macht es möglich. Doch bis die Grundlagen dafür in die Praxis umgesetzt werden können, dauert es noch eine Weile.
Wer kennt das nicht: Ein krankgemeldeter Mitarbeiter erscheint auf der Arbeit, um seinen Krankenschein abzugeben. Oder er wählt den Postweg. Eine Praxis, die nicht nur lästig für jene ist, die ihren Schein dem Arbeitgeber übermitteln müssen. In der Vergangenheit führte die Praxis außerdem nicht selten zu einer erhöhten Keimbelastung und demnach zu einer Ansteckungsgefahr: im Zweifel wurden dann auch andere Beschäftigte krank.
Doch damit soll nun Schluss sein: Ein Gesetzentwurf aus dem Hause des Wirtschaftsministers Peter Altmaier (CDU) verspricht „mehr Digitalisierung“ und „weniger Bürokratie“. Demnach ersetzt eine „Krankschreibung digital“ bald die ungeliebten gelben Scheine. In einem ersten Schritt stimmte das Bundeskabinett am 18.09.2019 dem neuen Gesetzentwurf zu. Doch bis die neue Regel in Kraft tritt, wird es noch ein paar Monate dauern.
Ab 2021: Krankschreibung über die Datenautobahn
So sollen zukünftig die Krankenkassen den Arbeitgeber elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers informieren. Die Einreichung des „gelben Zettels“ hingegen entfällt nach Plan völlig. Stattdessen erhalten die Krankenkassen zunächst notwendige Daten durch den behandelnden Arzt übermittelt.
Von der Krankschreibung ist dann, in einem zweiten Schritt, ein so genannter „Abruf“ zu erzeugen und an den Arbeitgeber weiterzuleiten. Auf diesem Wege wird außerdem der Zeitpunkt übermittelt, ab dem die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber im Fall einer längeren Erkrankung ausläuft.
Geschehen soll der Datenaustausch über die Telematikinfrastruktur (TI), die als Datenautobahn zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens geschaffen wurde. Laut Bundesministerium erfolgt der Austausch über verschlüsselte Verbindungen, so dass der Datenschutz gewährleistet ist.
Gesetz soll Unternehmen um mehr als eine Milliarde Euro im Jahr entlasten
Stichtag für die Umsetzung des geplanten Gesetzvorhabens ist der 30. Juni 2021 – bis dahin sollen alle Ärzte und gesundheitlichen Einrichtungen an der Übermittlung der Daten zur Arbeitsunfähigkeit an die Krankenkassen teilnehmen. Ermöglicht werden soll die Digitalisierung der Krankschreibung über das so genannte „Dritte Bürokratieentlastungsgesetz“.
In einer Presseerklärung bewirbt Peter Altmaier dieses Gesetz, das weitere Maßgaben zur Digitalisierung der Bürokratie enthält, mit beeindruckenden Zahlen. So sollen Unternehmen um mehr als eine Milliarde Euro im Jahr entlastet werden und mehr Zeit und Geld zur Verfügung haben, um ihre Kernaufgaben anzugehen.
Wer kennt das nicht: Ein krankgemeldeter Mitarbeiter erscheint auf der Arbeit, um seinen Krankenschein abzugeben. Oder er wählt den Postweg. Eine Praxis, die nicht nur lästig für jene ist, die ihren Schein dem Arbeitgeber übermitteln müssen. In der Vergangenheit führte die Praxis außerdem nicht selten zu einer erhöhten Keimbelastung und demnach zu einer Ansteckungsgefahr: im Zweifel wurden dann auch andere Beschäftigte krank.
Doch damit soll nun Schluss sein: Ein Gesetzentwurf aus dem Hause des Wirtschaftsministers Peter Altmaier (CDU) verspricht „mehr Digitalisierung“ und „weniger Bürokratie“. Demnach ersetzt eine „Krankschreibung digital“ bald die ungeliebten gelben Scheine. In einem ersten Schritt stimmte das Bundeskabinett am 18.09.2019 dem neuen Gesetzentwurf zu. Doch bis die neue Regel in Kraft tritt, wird es noch ein paar Monate dauern.
Ab 2021: Krankschreibung über die Datenautobahn
So sollen zukünftig die Krankenkassen den Arbeitgeber elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers informieren. Die Einreichung des „gelben Zettels“ hingegen entfällt nach Plan völlig. Stattdessen erhalten die Krankenkassen zunächst notwendige Daten durch den behandelnden Arzt übermittelt.
Von der Krankschreibung ist dann, in einem zweiten Schritt, ein so genannter „Abruf“ zu erzeugen und an den Arbeitgeber weiterzuleiten. Auf diesem Wege wird außerdem der Zeitpunkt übermittelt, ab dem die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber im Fall einer längeren Erkrankung ausläuft.
Geschehen soll der Datenaustausch über die Telematikinfrastruktur (TI), die als Datenautobahn zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens geschaffen wurde. Laut Bundesministerium erfolgt der Austausch über verschlüsselte Verbindungen, so dass der Datenschutz gewährleistet ist.
Gesetz soll Unternehmen um mehr als eine Milliarde Euro im Jahr entlasten
Stichtag für die Umsetzung des geplanten Gesetzvorhabens ist der 30. Juni 2021 – bis dahin sollen alle Ärzte und gesundheitlichen Einrichtungen an der Übermittlung der Daten zur Arbeitsunfähigkeit an die Krankenkassen teilnehmen. Ermöglicht werden soll die Digitalisierung der Krankschreibung über das so genannte „Dritte Bürokratieentlastungsgesetz“.
In einer Presseerklärung bewirbt Peter Altmaier dieses Gesetz, das weitere Maßgaben zur Digitalisierung der Bürokratie enthält, mit beeindruckenden Zahlen. So sollen Unternehmen um mehr als eine Milliarde Euro im Jahr entlastet werden und mehr Zeit und Geld zur Verfügung haben, um ihre Kernaufgaben anzugehen.