Pflegeheimplatz immer teurer
Die Eigenanteile in der Pflege sind auch im neuen Jahr gestiegen. Im Bundesschnitt müssen Pflegebedürftige schon 1.940 Euro pro Monat aufbringen, wenn sie vollstationär in einem Pflegeheim betreut werden müssen. Tendenz stark steigend.
Wer vollstationär in einem Pflegeheim betreut wird, muss aktuell immer mehr Geld dafür zahlen. Im Januar betrugen die Kosten für einen Heimplatz im Bundesschnitt 1.940 Euro monatlich. Das geht aus Zahlen des Verbandes der Ersatzkassen hervor. Der Betrag spiegelt die Summe wider, die Personen zusätzlich zu dem Leistungsbetrag durch die soziale Pflegeversicherung aufbringen müssen (nach § 43 SGB XI).
Die aktuellen Daten zeigen, dass Pflege noch immer ein hohes Armutsrisiko bedeutet. Und das mit steigender Tendenz: nicht nur werden immer mehr Menschen pflegebedürftig, weil die Gesellschaft altert und gerade Hochbetagte ein besonderes Pflegerisiko haben.
So verteuert sich die Pflege insgesamt, und zwar teils rasend schnell: Anfang 2019 mussten Senioren und andere Hilfsbedürftige durchschnittlich noch 1.830 Euro im Monat zu ihrem Pflegeheimplatz beisteuern, rund 110 Euro weniger. Und Anfang 2018 kostete ein Platz im Schnitt gar nur 1.751 Euro pro Monat. Die Kosten unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland allerdings stark.
Die Krankenkasse bzw. der Krankenversicherer übernimmt nur einen Teil der Kosten
Die Gesamtkosten für den Heimplatz (auch „Gesamtheimentgelt“) setzen sich zusammen aus dem Eigenanteil und dem Kassenanteil: stark vereinfacht also das, was man selbst zahlen muss und was die Pflegepflichtversicherung übernimmt. Seit einer Gesetzesreform, die zum Jahresanfang 2017 in Kraft trat, zahlen alle Heiminsassen der Pflegegrade 2 bis 5 den gleichen Eigenanteil.
Dieser Eigenanteil setzt sich wiederum zusammen aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den notwendigen Investitionskosten fürs Heim (etwa für neue medizinische Geräte, Renovierung etc). sowie einen „Eigenanteil für pflegebedingte Aufwendungen“ (EEE), denen die „reinen“ Pflegekosten zugerechnet werden. Also etwa Kosten für das Personal und Pflegesachleistungen. Gerade die steigenden Pflegekosten haben in den letzten Jahren dazu beigetragen, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger immer tiefer in die Tasche greifen müssen.
Hier gilt es, rechtzeitig vorzusorgen. Zum Beispiel mit einer privaten Pflegezusatzversicherung, die einen wichtigen Beitrag leisten kann, damit man im Pflegefall nicht in die Armut abrutscht. Sinnvoll ist eine solche Police auch deshalb, weil noch immer zwei von drei Pflegebedürftigen in den eigenen vier Wänden versorgt werden, was für die pflegenden Angehörigen oft finanzielle Einbußen bedeutet: zum Beispiel, weil im Job kürzer getreten werden muss.
Immerhin hat sich beim sogenannten Elternunterhalt einiges verbessert. Kann ein Pflegebedürftiger die Kosten nicht selbst stemmen, springt zwar zunächst das Finanzamt ein. Ermittelt dann aber Angehörige in gerader Linie, damit sie für den Unterhalt des Pflegebedürftigen aufkommen. In der Regel sind das der Ehepartner (auch Geschiedene) und die leiblichen Kinder. Künftig soll nur bezahlen, wer mindestens 100.000 Euro brutto im Jahr verdient. Damit ist jedoch nicht das Armutsrisiko für die Pflegebedürftigen selbst sowie bei Betreuung zuhause gebannt.
Wer vollstationär in einem Pflegeheim betreut wird, muss aktuell immer mehr Geld dafür zahlen. Im Januar betrugen die Kosten für einen Heimplatz im Bundesschnitt 1.940 Euro monatlich. Das geht aus Zahlen des Verbandes der Ersatzkassen hervor. Der Betrag spiegelt die Summe wider, die Personen zusätzlich zu dem Leistungsbetrag durch die soziale Pflegeversicherung aufbringen müssen (nach § 43 SGB XI).
Die aktuellen Daten zeigen, dass Pflege noch immer ein hohes Armutsrisiko bedeutet. Und das mit steigender Tendenz: nicht nur werden immer mehr Menschen pflegebedürftig, weil die Gesellschaft altert und gerade Hochbetagte ein besonderes Pflegerisiko haben.
So verteuert sich die Pflege insgesamt, und zwar teils rasend schnell: Anfang 2019 mussten Senioren und andere Hilfsbedürftige durchschnittlich noch 1.830 Euro im Monat zu ihrem Pflegeheimplatz beisteuern, rund 110 Euro weniger. Und Anfang 2018 kostete ein Platz im Schnitt gar nur 1.751 Euro pro Monat. Die Kosten unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland allerdings stark.
Die Krankenkasse bzw. der Krankenversicherer übernimmt nur einen Teil der Kosten
Die Gesamtkosten für den Heimplatz (auch „Gesamtheimentgelt“) setzen sich zusammen aus dem Eigenanteil und dem Kassenanteil: stark vereinfacht also das, was man selbst zahlen muss und was die Pflegepflichtversicherung übernimmt. Seit einer Gesetzesreform, die zum Jahresanfang 2017 in Kraft trat, zahlen alle Heiminsassen der Pflegegrade 2 bis 5 den gleichen Eigenanteil.
Dieser Eigenanteil setzt sich wiederum zusammen aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den notwendigen Investitionskosten fürs Heim (etwa für neue medizinische Geräte, Renovierung etc). sowie einen „Eigenanteil für pflegebedingte Aufwendungen“ (EEE), denen die „reinen“ Pflegekosten zugerechnet werden. Also etwa Kosten für das Personal und Pflegesachleistungen. Gerade die steigenden Pflegekosten haben in den letzten Jahren dazu beigetragen, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger immer tiefer in die Tasche greifen müssen.
Hier gilt es, rechtzeitig vorzusorgen. Zum Beispiel mit einer privaten Pflegezusatzversicherung, die einen wichtigen Beitrag leisten kann, damit man im Pflegefall nicht in die Armut abrutscht. Sinnvoll ist eine solche Police auch deshalb, weil noch immer zwei von drei Pflegebedürftigen in den eigenen vier Wänden versorgt werden, was für die pflegenden Angehörigen oft finanzielle Einbußen bedeutet: zum Beispiel, weil im Job kürzer getreten werden muss.
Immerhin hat sich beim sogenannten Elternunterhalt einiges verbessert. Kann ein Pflegebedürftiger die Kosten nicht selbst stemmen, springt zwar zunächst das Finanzamt ein. Ermittelt dann aber Angehörige in gerader Linie, damit sie für den Unterhalt des Pflegebedürftigen aufkommen. In der Regel sind das der Ehepartner (auch Geschiedene) und die leiblichen Kinder. Künftig soll nur bezahlen, wer mindestens 100.000 Euro brutto im Jahr verdient. Damit ist jedoch nicht das Armutsrisiko für die Pflegebedürftigen selbst sowie bei Betreuung zuhause gebannt.