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„Dieselgate“-Urteil

Ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofes gibt Autokäufern Hoffnung, die sich im sogenannten Dieselgate-Skandal von VW oder einem anderen Autobauer getäuscht sahen. Demnach wurde der Autobauer dazu verurteilt, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern können, wenn auch unter Anrechnung der gefahrenen Kilometer. Noch immer sind mehr als 60.000 Klagen gegen die Autohersteller anhängig.
Wenn Verbraucher einen Diesel von Volkswagen bzw. einer Firmentochter gekauft haben, dessen Abgaseinrichtung manipuliert wurde, ist der Autobauer zu Schadenersatz verpflichtet. Das hat vor kurzem der Bundesgerichtshof mit einem viel beachteten Urteil entschieden, wie übereinstimmend mehrere Medien berichten. Allerdings muss sich der Käufer die Wertminderung durch die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen (Az. VI ZR 252/19).
Verbraucher, die noch immer gegen VW in Sachen Dieselgate klagen, gibt das Urteil neue Hoffnung. Noch immer sind mehr als 60.000 Klagen gegen den Konzern anhängig, wie die Wolfsburger berichten: Rechtsstreite, in denen es folglich weder ein rechtskräftiges Urteil gibt, noch ein Vergleich zwischen VW und Autokäufer zustande kam.
Vorsätzlich und sittenwidrig
Im BGH-Urteil fällte das oberste deutsche Zivilgericht ein deutliches Urteil. Der Käufer eines VW Sharan sei vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt worden, so hoben die Richter hervor. Der Käufer soll nun 25.600 Euro plus Zinsen für die verstrichene Zeit erhalten.
Positiv: Nachdem sich die Rechtsschutzversicherer zunächst gesträubt hatten, die Kosten für derartige Rechtsstreite zu übernehmen, haben sie in den letzten Jahren überwiegend die Rechtskosten erstattet, wenn ein Verbraucher in Sachen Dieselgate geklagt hat. Über alle Instanzen hinweg sind hier Ansprüche von mehr als 23.000 Euro möglich, um die Honorare für Anwälte, Verfahrenskosten etc. vorzuschießen. Allein in den Jahren vom Bekanntwerden des Dieselgate-Skandals bis 2019 mussten die Versicherer bereits 380 Millionen Euro erstatten, wie die Versicherungswirtschaft errechnet hat.
90 Prozent der Geschädigten stimmten einem Vergleich zu
Wer bisher noch nicht klagte, dürfte aber Pech haben. Viele Ansprüche dürften mittlerweile verjährt sein. Rund 90 Prozent der betroffenen Diesel-Kunden bzw. 235.000 Autofahrer haben zudem einen Vergleich mit VW zugestimmt und dadurch ihre rechtlichen Ansprüche abgetreten. Sie werden zwar auch entschädigt, erhalten aber deutlich weniger: zwischen 1.350 und 6.250 Euro Schadenersatz.
Wer weiter klagt, hat nun gute Chancen, weit mehr Geld zu erhalten. Wie immer im deutschen Recht zählt aber der jeweilige Einzelfall – jeder muss sein Recht allein durchfechten. Der BGH hat für Juli bereits die nächsten Verhandlungen angesetzt. Geklärt werden soll unter anderem, ob auch Ansprüche gegen Autohändler durchgesetzt werden können statt gegen den Autobauer – und ob Käufer Ansprüche haben, die erst nach dem Bekanntwerden des Skandals einen Diesel kauften. Auch die Ansprüche von Leasing-Nehmern sind noch ungeklärt.

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