Neues Rentenpaket II: Langfristige Stabilität und Sicherung des Rentenniveaus
Das kürzlich verabschiedete Rentenpaket II bringt entscheidende Maßnahmen zur langfristigen Sicherung des Rentenniveaus und zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung. Es umfasst eine dauerhafte Rentenniveau-Haltelinie, die Einführung von Generationenkapital und weitere Regelungen zur finanziellen Stabilität der Rentenversicherung.
Das Rentenpaket II basiert auf den folgenden wesentlichen Punkten:
Dauerhafte Sicherung des Rentenniveaus:
Das Rentenniveau wird dauerhaft bei 48 Prozent gehalten, um heutige und zukünftige Rentnerinnen und Rentner abzusichern. Diese Vorgabe wird bis zum 1. Juli 2039 gesetzlich in der Rentenanpassungsformel verankert und bleibt bis zum 30. Juni 2040 in Kraft. Im Jahr 2035 wird die Bundesregierung prüfen, welche Maßnahmen notwendig sind, um dieses Niveau auch über 2040 hinaus zu halten. Das Rentenniveau ist an die Lohnentwicklung gekoppelt, einschließlich Anpassungen der Sozialabgaben für Rentnerinnen und Rentner sowie Beschäftigte. Ohne diese Stabilisierung würde das Rentenniveau nach 2025 auf unter 45 Prozent sinken. Dank der Haltelinie erhalten Rentner im Jahr 2040 beispielsweise rund 100 Euro mehr pro Monat bei einer Rente von 1.500 Euro.
Einführung des Generationenkapitals:
Zur zusätzlichen Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung wird das Generationenkapital eingeführt. Dies beinhaltet eine teilweise kapitalgedeckte Finanzierung durch Darlehen aus dem Bundeshaushalt und Eigenmittel des Bundes. Ein Kapitalstock wird aufgebaut, dessen Erträge zur Stabilisierung der Rentenbeiträge genutzt werden, ohne die Beitragszahler zu belasten. Nur die Erträge, nicht die Substanz des Kapitalstocks, fließen in die Rentenversicherung. Ab 2036 sind jährliche Ausschüttungen von durchschnittlich 10 Milliarden Euro an die Rentenversicherung geplant, abhängig von einem „Sicherheitspuffer“ zur Vermögenssicherung und Rückzahlung der Darlehen. 2029 wird geprüft, ob die Ertragsziele erreicht werden und welche Maßnahmen zur Sicherung des Kapitals erforderlich sind. Eine neue, unabhängige, öffentlich-rechtliche Stiftung wird das Generationenkapital professionell verwalten und global investieren. Dafür werden zunächst die Strukturen des bestehenden Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) genutzt.
Weitere Maßnahmen zur Rentenversicherung:
Die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung wird von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben erhöht, um die finanzielle Stabilität zu stärken. Die Regelungen zu den Bundeszuschüssen werden vereinfacht und transparenter gestaltet. Zudem werden die Berichtspflichten, einschließlich des Rentenversicherungsberichts, konsolidiert und erweitert.
Beitragssatzentwicklung und Bundeszuschüsse:
Der Rentenbeitragssatz bleibt bis 2027 stabil bei 18,6 Prozent. Ab 2028 wird er aufgrund der demografischen Entwicklung voraussichtlich auf 22,3 Prozent bis 2035 ansteigen und dank des Generationenkapitals bis 2045 stabil bleiben. Langfristig wird ein Beitragssatzpunkt dem Rentenpaket II zugeschrieben. Der Anteil der Bundesmittel an der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt bei etwa drei Prozent des BIP, wie seit 2009. Dies wird durch die Haltelinie beim Sicherungsniveau gewährleistet, da Rentenerhöhungen an die Lohnentwicklung gekoppelt sind.
Das Rentenpaket II basiert auf den folgenden wesentlichen Punkten:
Dauerhafte Sicherung des Rentenniveaus:
Das Rentenniveau wird dauerhaft bei 48 Prozent gehalten, um heutige und zukünftige Rentnerinnen und Rentner abzusichern. Diese Vorgabe wird bis zum 1. Juli 2039 gesetzlich in der Rentenanpassungsformel verankert und bleibt bis zum 30. Juni 2040 in Kraft. Im Jahr 2035 wird die Bundesregierung prüfen, welche Maßnahmen notwendig sind, um dieses Niveau auch über 2040 hinaus zu halten. Das Rentenniveau ist an die Lohnentwicklung gekoppelt, einschließlich Anpassungen der Sozialabgaben für Rentnerinnen und Rentner sowie Beschäftigte. Ohne diese Stabilisierung würde das Rentenniveau nach 2025 auf unter 45 Prozent sinken. Dank der Haltelinie erhalten Rentner im Jahr 2040 beispielsweise rund 100 Euro mehr pro Monat bei einer Rente von 1.500 Euro.
Einführung des Generationenkapitals:
Zur zusätzlichen Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung wird das Generationenkapital eingeführt. Dies beinhaltet eine teilweise kapitalgedeckte Finanzierung durch Darlehen aus dem Bundeshaushalt und Eigenmittel des Bundes. Ein Kapitalstock wird aufgebaut, dessen Erträge zur Stabilisierung der Rentenbeiträge genutzt werden, ohne die Beitragszahler zu belasten. Nur die Erträge, nicht die Substanz des Kapitalstocks, fließen in die Rentenversicherung. Ab 2036 sind jährliche Ausschüttungen von durchschnittlich 10 Milliarden Euro an die Rentenversicherung geplant, abhängig von einem „Sicherheitspuffer“ zur Vermögenssicherung und Rückzahlung der Darlehen. 2029 wird geprüft, ob die Ertragsziele erreicht werden und welche Maßnahmen zur Sicherung des Kapitals erforderlich sind. Eine neue, unabhängige, öffentlich-rechtliche Stiftung wird das Generationenkapital professionell verwalten und global investieren. Dafür werden zunächst die Strukturen des bestehenden Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) genutzt.
Weitere Maßnahmen zur Rentenversicherung:
Die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung wird von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben erhöht, um die finanzielle Stabilität zu stärken. Die Regelungen zu den Bundeszuschüssen werden vereinfacht und transparenter gestaltet. Zudem werden die Berichtspflichten, einschließlich des Rentenversicherungsberichts, konsolidiert und erweitert.
Beitragssatzentwicklung und Bundeszuschüsse:
Der Rentenbeitragssatz bleibt bis 2027 stabil bei 18,6 Prozent. Ab 2028 wird er aufgrund der demografischen Entwicklung voraussichtlich auf 22,3 Prozent bis 2035 ansteigen und dank des Generationenkapitals bis 2045 stabil bleiben. Langfristig wird ein Beitragssatzpunkt dem Rentenpaket II zugeschrieben. Der Anteil der Bundesmittel an der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt bei etwa drei Prozent des BIP, wie seit 2009. Dies wird durch die Haltelinie beim Sicherungsniveau gewährleistet, da Rentenerhöhungen an die Lohnentwicklung gekoppelt sind.