Winterreifen: Wann sie Pflicht sind – und was bei einem Unfall gilt
Wer jetzt auf Winterreifen wechselt, sollte deshalb nicht nur den Termin im Blick haben. Wichtig sind Zustand und Profiltiefe der Reifen. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1,6 Millimeter, der ADAC empfiehlt für Winterreifen jedoch mindestens vier Millimeter. Für die vorgeschriebene Winterbereifung ist außerdem das Alpine-Symbol – Bergpiktogramm mit Schneeflocke – entscheidend.
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen trotzdem mit Sommerreifen fährt, riskiert Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Nach einem Unfall kann die falsche Bereifung zudem Folgen für Haftung und Versicherung haben. Ob und in welchem Umfang Leistungen gekürzt werden können oder eine Mitschuld berücksichtigt wird, hängt vom konkreten Unfallhergang und den Versicherungsbedingungen ab.
Der Reifenwechsel ist zugleich ein guter Anlass für einen kurzen Wintercheck. Batterie, Beleuchtung und Scheibenwischer werden in der kalten und dunklen Jahreszeit besonders gefordert. Auch Frostschutz und Scheibenwaschanlage sollten kontrolliert werden. „Von O bis O“ ist deshalb keine gesetzliche Vorgabe – aber eine praktische Erinnerung, das Auto rechtzeitig winterfest zu machen.
