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Der Biss einer Zecke kann schwerwiegende Folgen haben, übertragen sie doch Krankheiten wie FSME und Borreliose. Umso ärgerlicher, dass uns in diesem Jahr aufgrund des milden Frühlings ein Zeckensommer droht. Doch zumindest vor den finanziellen Folgen einer Erkrankung kann man sich schützen, zum Beispiel mit einer privaten Unfallversicherung.
In diesem Sommer wird es besonders viele Zecken geben, so warnen aktuell Forscher des Deutschen Zentrums für Infektionsforschung (DZIF). Und das ist eine schlechte Nachricht. Denn der gemeine Holzbock, die häufigste in Deutschland vorkommende Zecke, ist Hauptüberträger der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME): eine gefährliche Hirnhautentzündung, die sogar tödlich enden kann. Auch die Borreliose wird von den kleinen Tieren übertragen. Grund für die vielen Zecken sind unter anderem die milden Temperaturen im Winter und Frühling.
Die Langzeitfolgen können drastisch sein
Zecken sitzen meist in niedrigen Büschen und Gräsern und warten auf potentielle Wirte. Kommt einer vorbei, ob Mensch oder Wirbeltier, dann stechen sie mit ihren scherenartigen Mundwerkzeugen schnell zu und saugen sich voll Blut. Ihr Opfer erkennt die Zecke am Geruch, der Körperwärme und am ausgeatmeten Kohlendioxid. Wenn die Zecke sich mit ausreichend Blut vollgesaugt hat, lässt sie sich fallen. Manche Arten können mit einer einzigen Blutmahlzeit bis zu zehn Jahre leben.
Über den Speichel gelangen auch die Krankheitserreger ins Blut der Menschen. Risikoreich sind vor allem die Langzeitfolgen, wenn der Biss nicht erkannt wird. Organschäden, chronische Gelenkschmerzen oder gar eine Berufs- und Erwerbsunfähigkeit können die Folge sein. Speziell Freiberufler müssen zudem fürchten, dass sie lange im Job ausfallen, wenn eine Infektion Reha-Aufenthalte erfordert und eine lange Heilungszeit in Anspruch nimmt. Für die Behandlungskosten kommt die Krankenversicherung in der Regel auf. Dennoch bedeutet gerade ein dauerhafter Schaden ein hohes finanzielles Risiko.
Dagegen kann man sich zusätzlich absichern. So zahlen viele private Unfallversicherer für die Folgen eines Zeckenbisses. Dies muss allerdings extra im Vertrag zugesichert sein. So hat zum Beispiel das Oberlandesgericht Köln bestätigt (Az. 20 U 218/07), dass der Ausschluss von Folgeschäden wie Infektionen rechtens ist, der Versicherer also nicht in jedem Fall zahlen muss. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann zusätzlich helfen, die Kosten einer Invalidität aufzufangen, wenn man sogar den Beruf aufgeben muss.
Sich vor Zecken schützen
Besser ist es natürlich, es passiert erst gar nichts. Deshalb sollte man auf Zecken achten und den Körper nach Spaziergängen im Grünen danach absuchen. Je schneller die Tiere entfernt werden, desto besser. Das Entfernen einer Zecke will gelernt sein. Verzichten sollte man auf die Verwendung von Benzin oder Nagellackentferner, da dies die Ausbreitung von Krankheitserregern eher begünstigt. Auch sollte man das Tier nicht quetschen oder mit einem kräftigen Ruck entfernen, weil das Tier in diesen Fällen gefährliche Flüssigkeiten in den Körper des Menschen absondert.
Zusätzlich schützen können beim Waldspaziergang lange Hosen, festes Schuhwerk sowie Socken, die über die unteren Hosenbeine gestreift werden. Denn tatsächlich sind die Zecken meist im niedrigen Gras oder Gebüsch unterwegs: Höher als 1,50 m klettern sie nicht. Zeckensprays können zusätzlich helfen, bieten aber auch keinen hundertprozentigen Schutz.
Kinder haften nicht zwangsläufig für einen Schaden, den sie Dritten verursachen: Das zeigt ein aktuelles Urteil vor dem Amtsgericht München. Demnach mussten die Eltern eines siebenjährigen Jungen den Besitzer eines Autos nicht entschädigen, obwohl der Junge die Fahrertür zerkratzte (AZ: 345 C 13556/17).
Kinder gelten bis zur Vollendung ihres siebten Lebensjahres als nicht deliktfähig, im Straßenverkehr sogar bis zehn Jahre. Welche bitteren Konsequenzen dies haben kann, zeigt ein aktuelles Urteil, das vom Amtsgericht München getroffen wurde. Demnach müssen die Eltern eines siebenjährigen Jungen einen PKW-Besitzer nicht entschädigen, obwohl der Junge das Auto zerkratzte.
Der Junge war mit seinem Trittroller unterwegs und versuchte, eine Straße zu überqueren. Dabei unterschätzte er die Geschwindigkeit eines Autos, das sich ihm näherte. Beim Ausweichen aber blieb der Junge an einem anderen Fahrzeug hängen, das am Straßenrand geparkt war. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 1.500 Euro, weil das Kind mit seinem Roller die Tür zerkratzte.
Entschädigen müssen die Eltern den Fahrer dennoch nicht. Unfallursache sei demnach gewesen, dass der Junge im Straßenverkehr überfordert gewesen sei und die Geschwindigkeit des herannahenden Autos unterschätzt habe, betonten die Richter. Das Bürgerliche Gesetzbuch wolle mit den Paragraphen zur Deliktunfähigkeit Kinder in genau solchen Situationen schützen. Die Eltern müssen folglich nicht zahlen, da sie in diesem Fall auch ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.
Es lohnt sich aber, in der privaten Haftpflichtversicherung auf Bonusleistungen für deliktunfähige Kinder zu achten. Als Familienversicherung vereinbart, zahlt der Versicherer dann dennoch eine vertraglich begrenzte Summe, wenn ein deliktunfähiges Kind dritten Personen einen Schaden verursacht. Dies kann helfen, das Verhältnis zu Nachbarn oder Freunden zu retten, wenn ihnen das Kind einen Schaden verursacht. In den letzten Jahren haben viele Haftpflichtversicherer diese Leistung in ihren Verträgen ergänzt und die Schadenssummen erhöht.
In Deutschland ist es derzeit sehr trocken – so trocken, dass die Bauern gar den Totalausfall ihrer Ernte befürchten. Das bringt auch extra Pflichten mit sich, wenn man in Wald und Flur spazieren geht. Eine Zigarette, die zu einem Waldbrand führt, kann sogar eine dreijährige Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Furchtbar trocken und hochsommerlich warm – so ist schon seit Wochen das Wetter in Deutschland. Doch was die vielen Ferienkinder freut, weil sie sich am See und im Freibad tummeln können, bereitet anderen Sorgenfalten. So mancher Förster schaut derzeit besonders achtsam hin, wie sich Spaziergänger im Wald verhalten.
Grund ist die enorm hohe Waldbrandgefahr infolge der Trockenheit. Allein im letzten Jahr, als es weniger heiß war, mussten die deutschen Feuerwehren zu 138 Waldbränden ausrücken. Dabei gehen nicht nur Bäume und Natur verloren, die Jahrzehnte brauchen werden, um wieder nachzuwachsen. Waldbrände bedeuten auch eine Gefahr für Leib und Leben und richten einen enormen Sachschaden an.
Der wichtigste Grundsatz bedeutet deshalb aktuell: Kein Feuer im Wald! Und damit ist nicht nur ein unachtsam entbranntes Lagerfeuer gemeint. Auch auf die Zigarette muss verzichtet werden, wenn man zwischen den schattenspendenden Bäumen spazieren geht. In vielen Bundesländern ist das Rauchen im Wald ganzjährig verboten. Von März bis Oktober gilt ein grundsätzliches Rauchverbot im gesamten Bundesgebiet. Wer dagegen verstößt, muss ernste Konsequenzen fürchten. Bei schweren Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro und sogar eine mehrjährige Gefängnisstrafe.
Gefahr geht aber nicht nur von entzündetem Feuer aus. Auch achtlos weggeworfene Glasflaschen, Scherben und Folien können sich bei den Temperaturen derart aufheizen, dass sie wie ein Brennglas wirken. Die Haftpflichtversicherung übernimmt in der Regel die Schäden bis zur vereinbarten Summe bei grob fahrlässigem Verhalten, wenn dies nicht explizit im Vertrag ausgeschlossen ist. Aber auch das ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall.
Einbrecher kennen keine Urlaubssaison. Im Gegenteil: Wenn die Bundesbürger verreisen, haben Einbrecher umso mehr Indizien dafür, ob ein Hausbesitzer oder Mieter zu Hause ist – oder sie unbeobachtet in die Wohnung einsteigen können. Darauf macht aktuell die Versicherungswirtschaft aufmerksam.
Zwar ereignen sich die meisten Wohnungseinbrüche tatsächlich in der dunklen Jahreszeit, wie eine Studie der Versicherungswirtschaft von 2014 zeigt, nämlich von Oktober bis Januar. In der Hauptreisezeit Juli und August geschehen statistisch sogar die wenigsten Wohnungseinbrüche. Dennoch gibt es keinen Grund zur Entwarnung. Denn auch in den Sommermonaten findet auf das Jahr gerechnet etwa jeder fünfte Einbruch statt.
Speziell, wenn man für längere Zeit verreist, sind die Einbrecher natürlich im Vorteil. Wer in den Urlaub fährt oder fliegt, sollte deshalb einige Vorsichtsmaßnahmen treffen, um Diebe abzuschrecken.
Vor allem gilt es, den Einbrechern nicht deutlich zu signalisieren, dass die Wohnung unbewohnt ist. Beispiel Briefkasten: Quillt dieser über und wurde nicht geleert, ist das ein deutliches Zeichen für Abwesenheit. Es empfiehlt sich also, einen Freund oder Verwandten damit zu beauftragen, dass er die Post regelmäßig leert.
Ebenfalls deutliches Signal für Abwesenheit sind ganztägig heruntergelassene Rollläden. Hier können Zeitschaltuhren Abhilfe schaffen, so dass sie tagsüber hochgezogen werden. Wenn möglich, kann sich auch ein Freund um den Garten kümmern, damit das Gras nicht überwuchert. Denn auch das werten Diebe als Indiz dafür, dass sie unbeobachtet einsteigen können. Ebenfalls wichtig: Der Anrufbeantworter sollte nicht unbedingt über die längere Abwesenheit informieren!
Mitunter helfen aber schon kleine Maßnahmen, die eigene Wohnung sicherer zu machen. Weil Einbrecher das Licht scheuen, leistet ein Bewegungsmelder, der verschiedene Lichtquellen einschaltet, schon gute Dienste. Mechanische Sicherungen wie extra abschließbare Fenstergriffe oder doppelt verglaste Fenster sind ebenfalls wichtig für die Einbruchprävention. Denn die Diebe brechen ihren Versuch oft ab, wenn sie nicht schnell genug in die Wohnung kommen. Wichtig: Auch während der Urlaubssaison keine Mülltonnen oder Leitern so im Garten stehen lassen, dass sie als Hilfe für Diebe missbraucht werden können!
Wenn doch in die Wohnung eingebrochen wurde, zahlt in der Regel die Hausratversicherung. Hier kann der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erste Erfolge melden. Die Anzahl der versicherten Einbrüche sank von circa 210.000 im Jahr 1998 auf 120.000 im Jahr 2017. Nicht etwa, weil weniger Diebe unterwegs sind, sie haben es nur deutlich schwerer. Entgegen dem Klischee schlagen Einbrecher übrigens nicht hauptsächlich nachts zu, sondern mittags oder in der Dämmerung.
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