Auslandsreisekrankenversicherung
Die Feriensaison steht vor der Tür! Bald werden wieder viele Bürger ins Ausland fahren, um am Strand die Sonne zu genießen oder im Gebirge zu wandern. Eine aktuelle Umfrage zeigt aber einen gefährlichen Trend: Viele Deutsche verzichten im Ausland auf einen Krankenschutz. Und das kann schnell richtig teuer werden.
Es ist ein besorgniserregender Trend: Viele Deutsche verzichten zunehmend auf einen Krankenschutz, wenn sie für den Urlaub ins Ausland fahren. Auf die Frage „Gegen welche der folgenden Risiken sind Sie bei einer Reise in der Regel versichert?“, antwortete nur etwa jeder zweite Befragte (55 Prozent): „gegen eine Erkrankung oder einen Unfall“. Das ergab das „Urlaubsbarometer 2018“ der Europ Assistance Gruppe.
Im Ausland lauern Kostenfallen
Bedenklich ist dies deshalb, weil im Ausland große Kostenrisiken lauern, sobald man erkrankt oder einen Unfall erleidet. Zwar hat die Bundesrepublik mit vielen Staaten ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, so dass vor allem in der Europäischen Union ein Grundschutz gegeben ist. Auch mit zahlreichen anderen Staaten existiert eine solche Vereinbarung, wie der GKV-Spitzenverband auf seiner Webseite informiert, etwa mit den USA, Australien, Israel oder China.
Aber oft zahlen die Krankenkassen nur genauso viel für die Behandlung, wie sie auch in Deutschland ersetzen müssten. Da kann sich schnell eine gefährliche Lücke auftun, weil Behandlungskosten selbst übernommen werden müssen. Wer in ein Urlaubsland fährt, sollte auf jeden Fall bei seiner Krankenversicherung anfragen, ob dort Schutz besteht und in welchem Umfang.
Mit manchen Staaten besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Und dann droht eine wahre Kostenlawine, z. B. wenn ein Hubschraubereinsatz erforderlich ist nachdem man sich bei einer Bergwanderung den Knöchel bricht und ins Krankenhaus transportiert werden muss. Oder wenn eine schwere Operation notwendig ist und man wochenlang im Krankenhaus untergebracht werden muss. Natürlich will niemand, dass so etwas passiert. Aber wenn der Fall eintrifft, sollte man entsprechend abgesichert sein.
Auslandsreisekrankenversicherung – günstiger und wichtiger Schutz!
Hier kommt die Auslandsreisekrankenversicherung ins Spiel. Ein solcher Vertrag ist schon für einen sehr niedrigen zweistelligen Betrag abzuschließen. Auch deshalb ist unverständlich, dass viele Deutsche darauf verzichten.
Natürlich gibt es zwischen den einzelnen Verträgen große Unterschiede. So zahlt mancher Versicherer nur für die stationäre Behandlung, wenn der Krankenhaus-Aufenthalt im Ausland länger als zwei Wochen dauerte. Solche nachteiligen Klauseln sollten natürlich nicht im Vertrag enthalten sein. Auch für den Rücktransport in die Heimat sind mitunter strenge Regeln festgeschrieben – etwa, dass ein Versicherer nur dafür zahlt, wenn er medizinisch notwendig ist. Nicht aber, wenn ein Rücktransport die Heilungsaussichten des Patienten deutlich verbessert, etwa weil die Reha in Deutschland hochwertiger ist und der Betroffene im Kreis der Angehörigen gepflegt wird.
Wichtig: Beim Antrag fragt der Versicherer in der Regel Gesundheitsfragen ab. Diese sollten ehrlich beantwortet werden. Der Versicherer kann später eine Leistung verweigern, wenn sich rückblickend herausstellt, dass Daten falsch oder unvollständig angegeben worden sind. Wer Vorerkrankungen aufweist oder gar chronische Krankheiten, sollte zudem von der Möglichkeit einer anonymen Voranfrage Gebrauch machen. Damit verhindert man, in eine Auskunftei der Versicherungswirtschaft eingetragen zu werden, was den Abschluss eines Vertrages deutlich erschwert. Ein Fachmann kann hierbei helfen.
Source: Kister und Partner News Feed