„Bei so hohen Eigenanteilen bleibt Pflegebedürftigkeit ein Armutsrisiko“
Pflegebedürftige, die in Heimen untergebracht sind, werden seit Januar 2022 mit einem Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil unterstützt. Doch wie wirkt diese Maßnahme? Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat das ausgewertet.
Die Eigenanteile, die pflegebedürftige Heimbewohner zahlen müssen, steigen seit Jahren stark an. Seit Januar 2022 zahlt die Pflegeversicherung einen Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil der pflegebedürftigen Person. Mit Dauer der vollstationären Pflege steigt auch der Zuschlag: Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 Prozent des pflegebedürftigen Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent. Ziel der Maßnahme ist, Pflegebedürftige vor Überforderung durch steigende Pflegekosten zu schützen, schreibt das Bundesgesundheitsministerium dazu.
Doch wird dieses Ziel erreicht? Das wollte der Verband der Ersatzkassen (vdek) wissen und wertete deshalb Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit den Pflegeeinrichtungen des Verbandes im Zeitraum vom 1.1.2022 bis 1.7.2022 aus.
Zu den Ergebnissen der Datenauswertung schreibt der Verband, dass der Entlastungseffekt bei kurzer Aufenthaltsdauer im Pflegeheim verpufft:
Pflegebedürftige mit einem Aufenthalt bis zu 12 Monaten und einem Zuschlag von 5 Prozent mussten am 1.1.2022 bundesweit einen durchschnittlichen Eigenanteil von 2.133 Euro bezahlen. Am 1.7.2022 lag dieser bereits wieder bei 2.200 Euro.
Bei einem Aufenthalt von 12 bis 24 Monaten (Zuschlag von 25 Prozent) stieg der Eigenanteil im gleichen Zeitraum von 1.951 Euro auf 2.007 Euro, ab 24 Monaten (Zuschlag 45 Prozent) von 1.769 auf 1.814 Euro und ab 36 Monaten (Zuschlag 70 Prozent) von 1.541 auf 1.573 Euro pro Monat.
Ohne die Zuschläge hätten die Pflegebedürftigen am 1.1.2022 einen durchschnittlichen Eigenanteil von 2.179 Euro bezahlen müssen. Am 1.7.2022 lag dieser Wert bei 2.248 Euro monatlich.
Es zeige sich, so der vdek, dass der Entlastungseffekt bei einer langen Aufenthaltsdauer trotz der grundsätzlich gestiegenen Anteile deutlich spürbar ist, während er bei einer Aufenthaltsdauer unter 12 Monaten bereits nach 6 Monaten verpufft ist.
Keine nachhaltige Entlastung für Pflegebedürftige
„Die Entlastung bei den Eigenanteilen ist für die Pflegebedürftigen besonders im ersten Jahr nur begrenzt spürbar – sie wird durch die Steigerung der Pflegeentgelte marginalisiert. Die Eigenanteile sind in der Gesamtschau weiterhin zu hoch“, fasste Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, die Ergebnisse zusammen.
Gründe für die Kostensteigerungen seien die Refinanzierung gestiegener Löhne und steigende Lebenshaltungs- und Energiekosten. Denn der gesetzliche Zuschlag beziehe sich nur auf die pflegebedingten Aufwendungen und nicht auf die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten.
„Bei so hohen Eigenanteilen bleibt Pflegebedürftigkeit ein Armutsrisiko“, so Elsner. „Wir brauchen dringend eine nachhaltige politische Lösung für das Problem insgesamt. Dabei stehen auch die Bundesländer in der Verantwortung, endlich die Investitionskosten für die Pflegeeinrichtungen zu übernehmen. Das würde die Pflegebedürftigen um durchschnittlich 469 Euro pro Monat entlasten“, so die vdek-Vorstandsvorsitzende.
Die Eigenanteile, die pflegebedürftige Heimbewohner zahlen müssen, steigen seit Jahren stark an. Seit Januar 2022 zahlt die Pflegeversicherung einen Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil der pflegebedürftigen Person. Mit Dauer der vollstationären Pflege steigt auch der Zuschlag: Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 Prozent des pflegebedürftigen Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent. Ziel der Maßnahme ist, Pflegebedürftige vor Überforderung durch steigende Pflegekosten zu schützen, schreibt das Bundesgesundheitsministerium dazu.
Doch wird dieses Ziel erreicht? Das wollte der Verband der Ersatzkassen (vdek) wissen und wertete deshalb Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit den Pflegeeinrichtungen des Verbandes im Zeitraum vom 1.1.2022 bis 1.7.2022 aus.
Zu den Ergebnissen der Datenauswertung schreibt der Verband, dass der Entlastungseffekt bei kurzer Aufenthaltsdauer im Pflegeheim verpufft:
Pflegebedürftige mit einem Aufenthalt bis zu 12 Monaten und einem Zuschlag von 5 Prozent mussten am 1.1.2022 bundesweit einen durchschnittlichen Eigenanteil von 2.133 Euro bezahlen. Am 1.7.2022 lag dieser bereits wieder bei 2.200 Euro.
Bei einem Aufenthalt von 12 bis 24 Monaten (Zuschlag von 25 Prozent) stieg der Eigenanteil im gleichen Zeitraum von 1.951 Euro auf 2.007 Euro, ab 24 Monaten (Zuschlag 45 Prozent) von 1.769 auf 1.814 Euro und ab 36 Monaten (Zuschlag 70 Prozent) von 1.541 auf 1.573 Euro pro Monat.
Ohne die Zuschläge hätten die Pflegebedürftigen am 1.1.2022 einen durchschnittlichen Eigenanteil von 2.179 Euro bezahlen müssen. Am 1.7.2022 lag dieser Wert bei 2.248 Euro monatlich.
Es zeige sich, so der vdek, dass der Entlastungseffekt bei einer langen Aufenthaltsdauer trotz der grundsätzlich gestiegenen Anteile deutlich spürbar ist, während er bei einer Aufenthaltsdauer unter 12 Monaten bereits nach 6 Monaten verpufft ist.
Keine nachhaltige Entlastung für Pflegebedürftige
„Die Entlastung bei den Eigenanteilen ist für die Pflegebedürftigen besonders im ersten Jahr nur begrenzt spürbar – sie wird durch die Steigerung der Pflegeentgelte marginalisiert. Die Eigenanteile sind in der Gesamtschau weiterhin zu hoch“, fasste Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, die Ergebnisse zusammen.
Gründe für die Kostensteigerungen seien die Refinanzierung gestiegener Löhne und steigende Lebenshaltungs- und Energiekosten. Denn der gesetzliche Zuschlag beziehe sich nur auf die pflegebedingten Aufwendungen und nicht auf die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten.
„Bei so hohen Eigenanteilen bleibt Pflegebedürftigkeit ein Armutsrisiko“, so Elsner. „Wir brauchen dringend eine nachhaltige politische Lösung für das Problem insgesamt. Dabei stehen auch die Bundesländer in der Verantwortung, endlich die Investitionskosten für die Pflegeeinrichtungen zu übernehmen. Das würde die Pflegebedürftigen um durchschnittlich 469 Euro pro Monat entlasten“, so die vdek-Vorstandsvorsitzende.