Berufsunfähigkeits-Police für Studierende
Auch Studierende können bereits eine private Berufsunfähigkeits-Police abschließen. Und das ist gar keine so schlechte Idee, wie ein Blick auf die Absicherung von Studenten zeigt.
Zu einer der wichtigsten Versicherungen, die immer wieder dem Verbraucher nahegelegt werden, gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung. Das betont sogar die gemeinnützige Verbraucherzentrale NRW: Ein ausreichender Berufsunfähigkeitsschutz sei ein „absolutes Muss“, heißt es in einer Publikation. Zu dieser Versicherung gäbe es „praktisch keine Alternative“. Denn das Risiko „Berufsunfähigkeit“ ist seit einer Rentenreform im Jahr 2001 nicht mehr durch den staatlichen Schutz versichert.
Berufsunfähigkeit: Nicht mehr durch den Gesetzgeber abgesichert
Als „berufsunfähig“ gilt, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder Alter ganz oder teilweise auf Dauer nicht mehr ausüben kann – Orientierungswert ist eine Einschränkung ab 50 Prozent. Die Definition bezieht sich hierbei auf den zuletzt ausgeübten Beruf. Die Rentenkasse aber sichert eine solche „Berufsunfähigkeit“ seit 2001 nicht mehr ab. Stattdessen besteht Anspruch auf Leistungen nur noch für die Erwerbsminderung.
Bedingungen für eine Erwerbsminderungsrente aber sind äußerst rigoros: Volle Erwerbsminderung nach dem 6. Sozialgesetzbuch liegt demnach erst dann vor, wenn die oder der Betroffene wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, egal in welcher Tätigkeit. Dass demnach ein Chirurg, der berufsunfähig ist und Kriterien der Erwerbsminderung noch nicht erfüllt, zum Beispiel als Pförtner arbeiten muss, ist durchaus vorstellbar. Dieses Beispiel zeigt, dass eine Überprüfung des privaten Versicherungsschutzes dringend geboten ist.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Empfehlenswert besonders für Studierende
Aber können auch Studierende eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? Zu dieser Frage gibt es viele Irrtümer, über die aktuell ein Anbieter von BU-Versicherungen aufklärt. Denken doch viele Menschen: „Studenten und Auszubildende können noch nicht versichert werden, weil sie ja noch keinen Beruf ausüben.“ Das aber ist falsch.
Im Gegenteil: Ein zeitiger Abschluss einer BU-Police wird sogar für Studierende empfohlen. Das sehen nicht nur Versicherer so. Sogar der verbrauchernahe Bund der Versicherten (BdV) warb auf dem Campus der Universität Hamburg für den Abschluss einer BU-Police unter Studierenden. Viele Versicherer gehen dazu über, das Studieren mit dem gleichen Status zu versehen wie die Berufstätigkeit. Noch wichtiger aber ist: Eintrittsalter und Gesundheitszustand entscheiden wesentlich über die Beitragshöhe für den so wichtigen BU-Schutz.
So ist der Versicherungsschutz für junge Studierende besonders günstig zu haben, da sich ein niedriges Eintrittsalter günstig auf den Beitrag auswirkt. Hinzu kommt: Mit größerer Wahrscheinlichkeit leiden junge Menschen noch nicht an jenen Vorerkrankungen, die einen BU-Schutz wesentlich verteuern könnten. Versicherer haben nämlich die Möglichkeit, bei bestimmten Vorerkrankungen die Beiträge wesentlich teurer zu kalkulieren oder sogar bestimmte Risiken ganz vom BU-Schutz auszuschließen. Liegen solche Vorerkrankungen aber noch nicht vor, behält der Versicherungsnehmer die günstigen Bedingungen ein Leben lang. Schon diese Tatsache spricht für einen zeitigen Abschluss der BU-Police auch aus Verbrauchersicht.
BU-Police: Oft einziger Schutz auch bei Erwerbsminderung
Ein weiteres Problem aber macht den BU-Schutz für Studierende zusätzlich empfehlenswert. Denn sogar der Meist besteht für Studierende noch gar kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenkasse. Laut Sechstem Sozialgesetzbuch wird ein solcher Anspruch erst dann erworben, wenn in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden.
Diese Bedingung können viele Studierende noch nicht erfüllen. Demnach ist die BU-Police auch wichtig, um überhaupt Schutz sowohl bei Berufsunfähigkeit als auch bei Erwerbsminderung zu erhalten – und zwar bereits während des Studiums. Wer mehr wissen möchte über die wichtige BU-Vorsorge für Studierende und über geeignete Produkte, sollte sich dringend an einen Experten wenden.
Zu einer der wichtigsten Versicherungen, die immer wieder dem Verbraucher nahegelegt werden, gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung. Das betont sogar die gemeinnützige Verbraucherzentrale NRW: Ein ausreichender Berufsunfähigkeitsschutz sei ein „absolutes Muss“, heißt es in einer Publikation. Zu dieser Versicherung gäbe es „praktisch keine Alternative“. Denn das Risiko „Berufsunfähigkeit“ ist seit einer Rentenreform im Jahr 2001 nicht mehr durch den staatlichen Schutz versichert.
Berufsunfähigkeit: Nicht mehr durch den Gesetzgeber abgesichert
Als „berufsunfähig“ gilt, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder Alter ganz oder teilweise auf Dauer nicht mehr ausüben kann – Orientierungswert ist eine Einschränkung ab 50 Prozent. Die Definition bezieht sich hierbei auf den zuletzt ausgeübten Beruf. Die Rentenkasse aber sichert eine solche „Berufsunfähigkeit“ seit 2001 nicht mehr ab. Stattdessen besteht Anspruch auf Leistungen nur noch für die Erwerbsminderung.
Bedingungen für eine Erwerbsminderungsrente aber sind äußerst rigoros: Volle Erwerbsminderung nach dem 6. Sozialgesetzbuch liegt demnach erst dann vor, wenn die oder der Betroffene wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, egal in welcher Tätigkeit. Dass demnach ein Chirurg, der berufsunfähig ist und Kriterien der Erwerbsminderung noch nicht erfüllt, zum Beispiel als Pförtner arbeiten muss, ist durchaus vorstellbar. Dieses Beispiel zeigt, dass eine Überprüfung des privaten Versicherungsschutzes dringend geboten ist.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Empfehlenswert besonders für Studierende
Aber können auch Studierende eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? Zu dieser Frage gibt es viele Irrtümer, über die aktuell ein Anbieter von BU-Versicherungen aufklärt. Denken doch viele Menschen: „Studenten und Auszubildende können noch nicht versichert werden, weil sie ja noch keinen Beruf ausüben.“ Das aber ist falsch.
Im Gegenteil: Ein zeitiger Abschluss einer BU-Police wird sogar für Studierende empfohlen. Das sehen nicht nur Versicherer so. Sogar der verbrauchernahe Bund der Versicherten (BdV) warb auf dem Campus der Universität Hamburg für den Abschluss einer BU-Police unter Studierenden. Viele Versicherer gehen dazu über, das Studieren mit dem gleichen Status zu versehen wie die Berufstätigkeit. Noch wichtiger aber ist: Eintrittsalter und Gesundheitszustand entscheiden wesentlich über die Beitragshöhe für den so wichtigen BU-Schutz.
So ist der Versicherungsschutz für junge Studierende besonders günstig zu haben, da sich ein niedriges Eintrittsalter günstig auf den Beitrag auswirkt. Hinzu kommt: Mit größerer Wahrscheinlichkeit leiden junge Menschen noch nicht an jenen Vorerkrankungen, die einen BU-Schutz wesentlich verteuern könnten. Versicherer haben nämlich die Möglichkeit, bei bestimmten Vorerkrankungen die Beiträge wesentlich teurer zu kalkulieren oder sogar bestimmte Risiken ganz vom BU-Schutz auszuschließen. Liegen solche Vorerkrankungen aber noch nicht vor, behält der Versicherungsnehmer die günstigen Bedingungen ein Leben lang. Schon diese Tatsache spricht für einen zeitigen Abschluss der BU-Police auch aus Verbrauchersicht.
BU-Police: Oft einziger Schutz auch bei Erwerbsminderung
Ein weiteres Problem aber macht den BU-Schutz für Studierende zusätzlich empfehlenswert. Denn sogar der Meist besteht für Studierende noch gar kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenkasse. Laut Sechstem Sozialgesetzbuch wird ein solcher Anspruch erst dann erworben, wenn in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden.
Diese Bedingung können viele Studierende noch nicht erfüllen. Demnach ist die BU-Police auch wichtig, um überhaupt Schutz sowohl bei Berufsunfähigkeit als auch bei Erwerbsminderung zu erhalten – und zwar bereits während des Studiums. Wer mehr wissen möchte über die wichtige BU-Vorsorge für Studierende und über geeignete Produkte, sollte sich dringend an einen Experten wenden.