Betriebliche Altersvorsorge – Höhere Freibeträge in 2024
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge in Deutschland. Nur der Dreiklang aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Rente und privater Altersvorsorge garantiert den meisten Arbeitnehmern ein auskömmliches Alterseinkommen – das ist keine Behauptung, sondern die Grundidee des deutschen Alterssicherungssystems.
Umso bedenklicher ist es, dass viele Beschäftigte nicht mit einer bAV vorsorgen. Speziell bei jungen Menschen ist der Anteil mit einem entsprechenden Vertrag verschwindend gering, wie eine Auswertung der Deutschen Clearing-Stelle (DCS) zeigt. Demnach haben nur 3,3 Prozent der Frauen und 5,4 Prozent der Männer im Alter von 18 bis 29 Jahren einen Betriebsrente-Vertrag. In der mittleren Altersgruppe der 30- bis 42-Jährigen sorgt nicht einmal jede zehnte Frau (9,4 Prozent) und nicht einmal jeder vierte Mann (23,8 Prozent) vor.
Doch für Menschen, die bereits eine Betriebsrente beziehen, gibt es eine gute Nachricht. Grundsätzlich müssen auch auf Betriebsrenten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden, wenn man bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Seit Januar 2020 regelt aber das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, dass bis zu einem Freibetrag keine Krankenkassenbeiträge fällig werden. Dieser Freibetrag wird im kommenden Jahr von monatlich 169,75 Euro auf 176,75 Euro (West) bzw. von 164,50 Euro auf 173,25 Euro (Ost) angehoben. Krankenversicherungsbeitrag muss folglich nur auf den Anteil der Betriebsrenten gezahlt werden, der diese Grenze übersteigt.
Dass gerade junge Menschen nicht vorsorgen, ist einerseits verständlich, da viele noch nicht über ein so hohes Einkommen verfügen und die Prioritäten anders liegen – aber auch ärgerlich. Denn wer erst spät mit dem Aufbau einer Betriebsrente beginnt, hat Nachteile. Sie können weniger vom Zinseszinseffekt profitieren. Was ist der Zinseszinseffekt? Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass die Zinserträge eines Vertrages auch wieder angelegt werden, was wiederum neue Zinsen bringt. Das angesparte Kapital wächst also deutlich schneller, sogar exponentiell. Dies führt zu dem Paradoxon, dass frühe Sparer monatlich weniger Geld investieren müssen, um eine ausreichende Altersvorsorge zu erreichen, als wenn sie erst in späteren Jahren mit dem Besparen ihres Vertrages beginnen. Deshalb sollten sich auch schon junge Beschäftigte informieren, welche Chancen es gibt, eine betriebliche Altersvorsorge zu nutzen.
Wie wichtig auch die Politik die betriebliche Altersvorsorge einschätzt, zeigt ein aktuelles Reformvorhaben. Wie der Versichererverband GDV berichtet, bereitet die Bundesregierung derzeit ein „Betriebsrentenstärkungsgesetz 24“ vor, das dazu beitragen soll, Betriebsrenten weiter zu verbreiten. Sollte sich auch mit den nächsten Verbesserungen die bAV nicht wie erhofft durchsetzen, steht langfristig auch eine betriebliche Vorsorgepflicht im Raum, berichtet der GDV. Laut Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), sei das eine „Gedankenfigur“, die das Bundesarbeitsministerium nicht ausschließe. Denn das langfristige Ziel der Politik sei nicht weniger als eine vollständige Marktdurchdringung.
Blickt man darauf, wie sich die Einkommen heutiger Rentnerinnen und Rentner zusammensetzen, dann kommen laut dem Alterssicherungsbericht aktuell nur durchschnittlich 61 Prozent aus der gesetzlichen Rente, der Rest aus anderen Einnahmen – auch das zeigt, welchen hohen Stellenwert zusätzliche Vorsorge bereits heute hat.
Umso bedenklicher ist es, dass viele Beschäftigte nicht mit einer bAV vorsorgen. Speziell bei jungen Menschen ist der Anteil mit einem entsprechenden Vertrag verschwindend gering, wie eine Auswertung der Deutschen Clearing-Stelle (DCS) zeigt. Demnach haben nur 3,3 Prozent der Frauen und 5,4 Prozent der Männer im Alter von 18 bis 29 Jahren einen Betriebsrente-Vertrag. In der mittleren Altersgruppe der 30- bis 42-Jährigen sorgt nicht einmal jede zehnte Frau (9,4 Prozent) und nicht einmal jeder vierte Mann (23,8 Prozent) vor.
Doch für Menschen, die bereits eine Betriebsrente beziehen, gibt es eine gute Nachricht. Grundsätzlich müssen auch auf Betriebsrenten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden, wenn man bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Seit Januar 2020 regelt aber das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, dass bis zu einem Freibetrag keine Krankenkassenbeiträge fällig werden. Dieser Freibetrag wird im kommenden Jahr von monatlich 169,75 Euro auf 176,75 Euro (West) bzw. von 164,50 Euro auf 173,25 Euro (Ost) angehoben. Krankenversicherungsbeitrag muss folglich nur auf den Anteil der Betriebsrenten gezahlt werden, der diese Grenze übersteigt.
Dass gerade junge Menschen nicht vorsorgen, ist einerseits verständlich, da viele noch nicht über ein so hohes Einkommen verfügen und die Prioritäten anders liegen – aber auch ärgerlich. Denn wer erst spät mit dem Aufbau einer Betriebsrente beginnt, hat Nachteile. Sie können weniger vom Zinseszinseffekt profitieren. Was ist der Zinseszinseffekt? Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass die Zinserträge eines Vertrages auch wieder angelegt werden, was wiederum neue Zinsen bringt. Das angesparte Kapital wächst also deutlich schneller, sogar exponentiell. Dies führt zu dem Paradoxon, dass frühe Sparer monatlich weniger Geld investieren müssen, um eine ausreichende Altersvorsorge zu erreichen, als wenn sie erst in späteren Jahren mit dem Besparen ihres Vertrages beginnen. Deshalb sollten sich auch schon junge Beschäftigte informieren, welche Chancen es gibt, eine betriebliche Altersvorsorge zu nutzen.
Wie wichtig auch die Politik die betriebliche Altersvorsorge einschätzt, zeigt ein aktuelles Reformvorhaben. Wie der Versichererverband GDV berichtet, bereitet die Bundesregierung derzeit ein „Betriebsrentenstärkungsgesetz 24“ vor, das dazu beitragen soll, Betriebsrenten weiter zu verbreiten. Sollte sich auch mit den nächsten Verbesserungen die bAV nicht wie erhofft durchsetzen, steht langfristig auch eine betriebliche Vorsorgepflicht im Raum, berichtet der GDV. Laut Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), sei das eine „Gedankenfigur“, die das Bundesarbeitsministerium nicht ausschließe. Denn das langfristige Ziel der Politik sei nicht weniger als eine vollständige Marktdurchdringung.
Blickt man darauf, wie sich die Einkommen heutiger Rentnerinnen und Rentner zusammensetzen, dann kommen laut dem Alterssicherungsbericht aktuell nur durchschnittlich 61 Prozent aus der gesetzlichen Rente, der Rest aus anderen Einnahmen – auch das zeigt, welchen hohen Stellenwert zusätzliche Vorsorge bereits heute hat.