Betrug und Veruntreuung: Wie Unternehmen sich schützen können
Ob interne oder externe Täter – Betrug bedroht Unternehmen zunehmend. Wie Firmen sich schützen und warum eine Vertrauensschadenversicherung sinnvoll ist, zeigt der GDV.
Laut einer aktuellen Auswertung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wird jeder zweite Betrugsfall in Unternehmen von kriminellen Mitarbeitern begangen. Diese verursachen im Schnitt größere Schäden als externe Täter, da sie das Vertrauen ihrer Arbeitgeber ausnutzen und Sicherheitslücken im Unternehmen genau kennen. Der GDV berichtet von durchschnittlichen Schäden in Höhe von 125.000 Euro durch interne Täter, während externe Kriminelle im Schnitt 80.000 Euro erbeuten.
Externe Täter nutzen zunehmend Künstliche Intelligenz (KI), um ihre Betrugsmaschen zu perfektionieren. Besonders die sogenannte „Fake-President-Masche“, bei der Kriminelle gefälschte Video- und Tonaufnahmen verwenden, um sich als Führungskräfte auszugeben, gewinnt an Bedeutung. In einigen Fällen treten Betrüger sogar in Videokonferenzen als vermeintliche Vorstände auf, um hohe Geldsummen auf fremde Konten transferieren zu lassen.
Der GDV empfiehlt Unternehmen, effektive Kontrollsysteme zu implementieren, um sich vor solchen Vorfällen zu schützen. Dazu gehört das Vier-Augen-Prinzip bei Zahlungen, die Schulung der Mitarbeiter sowie die Einführung eines Hinweisgeber-Systems. Zusätzlich können Compliance-Beauftragte dazu beitragen, interne Sicherheitsvorkehrungen zu verstärken.
Die Vertrauensschadenversicherung als Schutz
Unternehmen können sich durch eine Vertrauensschadenversicherung vor den finanziellen Folgen von Betrug und Veruntreuung schützen. Diese Versicherung deckt Verluste ab, die durch kriminelle Handlungen von Mitarbeitern oder externen Tätern entstehen. Im Jahr 2022/23 beliefen sich die versicherten Schäden laut GDV auf rund 450 Millionen Euro.
Laut einer aktuellen Auswertung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wird jeder zweite Betrugsfall in Unternehmen von kriminellen Mitarbeitern begangen. Diese verursachen im Schnitt größere Schäden als externe Täter, da sie das Vertrauen ihrer Arbeitgeber ausnutzen und Sicherheitslücken im Unternehmen genau kennen. Der GDV berichtet von durchschnittlichen Schäden in Höhe von 125.000 Euro durch interne Täter, während externe Kriminelle im Schnitt 80.000 Euro erbeuten.
Externe Täter nutzen zunehmend Künstliche Intelligenz (KI), um ihre Betrugsmaschen zu perfektionieren. Besonders die sogenannte „Fake-President-Masche“, bei der Kriminelle gefälschte Video- und Tonaufnahmen verwenden, um sich als Führungskräfte auszugeben, gewinnt an Bedeutung. In einigen Fällen treten Betrüger sogar in Videokonferenzen als vermeintliche Vorstände auf, um hohe Geldsummen auf fremde Konten transferieren zu lassen.
Der GDV empfiehlt Unternehmen, effektive Kontrollsysteme zu implementieren, um sich vor solchen Vorfällen zu schützen. Dazu gehört das Vier-Augen-Prinzip bei Zahlungen, die Schulung der Mitarbeiter sowie die Einführung eines Hinweisgeber-Systems. Zusätzlich können Compliance-Beauftragte dazu beitragen, interne Sicherheitsvorkehrungen zu verstärken.
Die Vertrauensschadenversicherung als Schutz
Unternehmen können sich durch eine Vertrauensschadenversicherung vor den finanziellen Folgen von Betrug und Veruntreuung schützen. Diese Versicherung deckt Verluste ab, die durch kriminelle Handlungen von Mitarbeitern oder externen Tätern entstehen. Im Jahr 2022/23 beliefen sich die versicherten Schäden laut GDV auf rund 450 Millionen Euro.