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Diebstahl KFZ-Teile

Pro Stunde werden in Deutschland zehn Autos aufgebrochen und daraus Teile geklaut: darauf macht aktuell die Versicherungswirtschaft aufmerksam. Der Gesamtschaden beim Diebstahl von Autoteilen bezifferte sich 2017 auf 200 Millionen Euro.
Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unter Berufung auf seine aktuelle Schaden-Statistik berichtet, wird Autoteile-Klau zwar immer seltener, zugleich aber auch immer teurer. Für das Jahr 2017 wurden 90.000 Teilentwendungen gemeldet, damit ging die Zahl der Diebstähle um 15 Prozent gegenüber 2016 zurück. Dennoch steigen mit jedem Jahr die durchschnittlichen Aufwendungen, die ein Versicherer für diese Schäden aufbringen muss.
Das verdeutlicht ein Vergleich: 2017 zahlten die Versicherer aufgrund von Teilediebstahl ein Drittel mehr als noch im Jahr 2014. Während im Jahr 2014 für einen einzelnen Diebstahlschaden im Schnitt 1.700 Euro gezahlt werden mussten, kletterte der Wert für 2017 auf 2.200 Euro.
Die gestiegenen Kosten sind auf die immer teurere Technik in den Fahrzeugen zurückzuführen, aber auch die Vorgehensweise der Diebe spielt eine Rolle. Denn wenn Täter elektronische Geräte wie Navigationsgeräte, Lenkräder oder Airbags aus Autos stehlen, zerstören sie oft die Mittelkonsole oder gleich das ganze Cockpit. Dadurch waren die durchschnittlichen Aufwendungen für den Diebstahl elektronischer Geräte zwischen 2014 und 2017 sogar höher als die Kosten für alle Teile – sie wuchsen um 50 Prozent. Wenn es die Täter auf elektronische Teile absahen, kostete die Reparatur mit 4.700 Euro letztes Jahr im Schnitt so viel wie ein gebrauchter Kleinwagen, lässt der Verband der deutschen Versicherer wissen.
Beim Diebstahl fest eingebauter oder fest mit dem Auto verbundener Teile zahlt die Kaskoversicherung den entstandenen Schaden. Knackt der Dieb ein Fahrzeug und klaut versicherte Autoteile, zahlt die Teilkaskoversicherung. Die Teilkasko ist in der Vollkaskoversicherung inbegriffen, weswegen auch Vollkaskoversicherte gegen solche Teile-Diebstähle abgesichert sind. Auf den Schadenfreiheitsrabatt haben diese Fälle keinen Einfluss.
Anders sieht es aus, wenn lose Teile aus Fahrzeugen entwendet werden. Für diese zahlt die Kaskoversicherung in der Regel nicht – oder nur dann, wenn die Leistung explizit im Vertrag genannt wird. Unter Umständen sind derartige Teile über den Baustein „Außenversicherung“ in Hausrat-Policen abgedeckt. Aber auch die schließen elektronische Geräte oft vom Schutz aus oder beschränken den Höchstbetrag auf eine sehr niedrige Summe. Deshalb sollten Smartphones und mobile Navis nicht im Auto gelassen werden.

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