Digitale KFZ-Zulassung
So langsam kommt die digitale Revolution auch bei den Behörden an. Kürzlich hat der Bundesrat entschieden, dass die Kfz-Zulassung künftig vollständig digital möglich sein soll. Das spart den Weg zu den Zulassungsstellen. In Kraft treten kann das Gesetz in ca. sechs Monaten.
Die Kfz-Zulassung von der heimischen Couch aus erledigen, statt lange Wartezeiten auf der Zulassungsstelle zu erdulden? Das wird tatsächlich bald möglich sein. Denn der Bundesrat hat vor kurzem entschieden, dass alle Standardverfahren bei der Zulassung von Autos künftig voll digital möglich sein sollen. Bisher können nur Abmeldungen über das Internet durchgeführt werden. Das teilte der Bundesrat kürzlich in einer Pressemeldung mit.
Interessant ist das auch mit Blick auf die Kfz-Versicherung, sollen doch alle Vorgänge davon profitieren. Also auch die Neuzulassung eines Wagens, die Kennzeichenmitnahme bei Halterwechsel, die Umschreibung oder Adressänderung. Auch Wiederzulassungen sollen online möglich sein, wenn Halter, Zulassungsbezirk und Kennzeichen unverändert bleiben.
Wer ein neues Fahrzeug zulassen will, ist bisher mit einer sogenannten eVB-Nummer bzw. Deckungskarte zur Zulassungsstelle gegangen: dieses Dokument regelt den vorläufigen Versicherungsschutz, bis ein eigenständiger Versicherungsvertrag zustande kommt. Die eVB-Nummer liefert der Zulassungsstelle den Nachweis vom Kfz-Versicherer, dass das Fahrzeug tatsächlich versichert ist. Denn ohne Kfz-Haftpflicht darf bekanntlich in Deutschland kein Fahrzeug auf die Straße.
Auch wenn der Halter des Fahrzeuges wechselt, ein Kurzzeitkennzeichen beantragt wird oder ein stillgelegtes Fahrzeug wieder zugelassen werden soll, ist eine solche eVB-Nummer des Versicherers notwendig. Gut zu wissen: Auch dieses Dokument kann man sich bereits schnell und unkompliziert per App oder SMS aufs Smartphone schicken lassen, wenn der jeweilige Versicherer das anbietet. Künftig könnte sich der Anmeldeprozess dann weiter beschleunigen.
Die neue Verordnung tritt in Kraft, sobald sie verkündet wurde. In der Regel dauert das ungefähr ein halbes Jahr. Sie ist Teil des Projektes „internetbasierte Fahrzeugzulassung“, das die Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgeschrieben hat.
Die Kfz-Zulassung von der heimischen Couch aus erledigen, statt lange Wartezeiten auf der Zulassungsstelle zu erdulden? Das wird tatsächlich bald möglich sein. Denn der Bundesrat hat vor kurzem entschieden, dass alle Standardverfahren bei der Zulassung von Autos künftig voll digital möglich sein sollen. Bisher können nur Abmeldungen über das Internet durchgeführt werden. Das teilte der Bundesrat kürzlich in einer Pressemeldung mit.
Interessant ist das auch mit Blick auf die Kfz-Versicherung, sollen doch alle Vorgänge davon profitieren. Also auch die Neuzulassung eines Wagens, die Kennzeichenmitnahme bei Halterwechsel, die Umschreibung oder Adressänderung. Auch Wiederzulassungen sollen online möglich sein, wenn Halter, Zulassungsbezirk und Kennzeichen unverändert bleiben.
Wer ein neues Fahrzeug zulassen will, ist bisher mit einer sogenannten eVB-Nummer bzw. Deckungskarte zur Zulassungsstelle gegangen: dieses Dokument regelt den vorläufigen Versicherungsschutz, bis ein eigenständiger Versicherungsvertrag zustande kommt. Die eVB-Nummer liefert der Zulassungsstelle den Nachweis vom Kfz-Versicherer, dass das Fahrzeug tatsächlich versichert ist. Denn ohne Kfz-Haftpflicht darf bekanntlich in Deutschland kein Fahrzeug auf die Straße.
Auch wenn der Halter des Fahrzeuges wechselt, ein Kurzzeitkennzeichen beantragt wird oder ein stillgelegtes Fahrzeug wieder zugelassen werden soll, ist eine solche eVB-Nummer des Versicherers notwendig. Gut zu wissen: Auch dieses Dokument kann man sich bereits schnell und unkompliziert per App oder SMS aufs Smartphone schicken lassen, wenn der jeweilige Versicherer das anbietet. Künftig könnte sich der Anmeldeprozess dann weiter beschleunigen.
Die neue Verordnung tritt in Kraft, sobald sie verkündet wurde. In der Regel dauert das ungefähr ein halbes Jahr. Sie ist Teil des Projektes „internetbasierte Fahrzeugzulassung“, das die Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgeschrieben hat.