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Kister & Partner
Gesellschaft für Finanz- und Wirtschaftsberatung m.b.H.
 

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Geldanlage: Vorsicht, Risiko!

Noch immer werben Finanzdienstleister mit höchst riskanten Geldanlagen. Doch Risiken verheimlichen, ist untersagt. Wenn die Anlage ein Totalverlustrisiko birgt, muss darüber deutlich informiert werden, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
Wer sein Geld für das Alter anlegen will, der will auch gewisse Sicherheiten: Das Geld soll möglichst sicher sein und sich am besten mehren. Doch viele Finanzdienstleister locken unerfahrene Kundinnen und Kunden noch immer mit hohen Renditen, die zu einem sehr hohen Preis erkauft werden. Stichwort Totalverlustrisiko: Wenn sich die Geldanlage nicht wie gewünscht entwickelt, ist im Zweifel das gesamte investierte Geld weg.
Ein solches Totalverlustrisiko müssen die Anbieter aber deutlich gegenüber ihren Kundinnen und Kunden offenlegen, so hat das Landgericht Hamburg mit einem rechtskräftigen Urteil bestätigt. Demnach müssen Anbieter sogar in Online-Werbevideos deutlich auf ein Totalverlustrisiko hinweisen, falls ein solches besteht. Erfolgt ein solcher Hinweis nicht, bedeutet dies einen Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz und dieser ist abmahnfähig (LG Hamburg vom 28.11.2019, Az. 312 O 279/18).
Verlustrisiko muss deutlich hervorgehoben werden
Im konkreten Rechtsstreit hatte ein Online-Anbieter auf Youtube für das Investment in Immobilien geworben. Er versprach eine jährliche Rendite von bis zu sechs Prozent. Das Geld sollte in Darlehen für Immobilien-Projektentwickler gesteckt werden. Da die Darlehen im Grundbuch nur nachrangig besichert waren, drohte den Anlegern im Fall einer Insolvenz der Verlust ihres kompletten Geldes. Denn wenn das Unternehmen in existentielle Probleme gekommen wäre, hätten stark vereinfacht zunächst alle anderen Gläubiger ausgezahlt werden müssen, bevor auch die Kleinanleger Anrecht auf Entschädigung gehabt hätten – im Zweifel ist dann schon das ganze Geld weg.
So geht es nicht, befanden die Hamburger Richter: Privatanleger müssen deutlich auf dieses Ausfallrisiko hingewiesen werden. Zwar wies der Anlagevermittler in seinem Video durchaus auf das Verlustrisiko hin. Aber nur für wenige Sekunden und in sehr kleiner Schrift. Das war unzureichend: Der Warnhinweis sei im Video nicht deutlich hervorgehoben, so betonten die Richter. Dafür müsse der Hinweis während der gesamten Dauer des Videos für den Zuschauer erkennbar sein.
Sicher fürs Alter investieren!
Wer sein Geld sicher für das Alter anlegen will, sollte deshalb ein paar einfache Grundsätze beachten. Grundsätzlich gilt: Es sollte in keine Geldanlage investiert werden, deren Funktionsweise man nicht verstanden hat. Speziell ist hierbei auf Risiken der Geldanlage zu achten. Wer seine Anlagen streut und nicht alles Geld in eine einzige Vorsorge steckt, kann Ausfall-Risiken deutlich minimieren. Hier sei darauf hingewiesen, dass bestimmte Vorsorgeformen auch Garantien beinhalten, die gesetzlich gewährleistet sind, z. B. bei der Riester-Rente, dass zum Ablaufzeitpunkt die eingezahlten Beiträge plus staatliche Förderung dem Sparer zustehen.
Darüber hinaus sollten sich Privatanleger intensiv und umfassend über die gewünschte Geldanlage informieren. Mittlerweile sind gerade im Internet viele Anbieter aufgetaucht, die den einfachen Abschluss der Altersvorsorge per Mausklick versprechen, aber eben nicht ausreichend beraten: siehe Urteil. Wer sich nicht mit den Bedingungen einer Vorsorge beschäftigt, kann dann eine negative Überraschung erleben. Hier gilt – safety first!

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