Grundfähigkeitsversicherung
Der staatliche Versicherungsschutz für den Verlust der Arbeitskraft und damit des Einkommens ist sehr gering: Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten nur Personen, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können — egal in welcher Tätigkeit. Hingegen ist das Risiko „Berufsunfähigkeit“ seit einer Rentenreform im Jahr 2001 nicht mehr durch den staatlichen Schutz abgedeckt.
Sogar Verbraucherschützer empfehlen demnach eine Berufsunfähigkeitsversicherung und bezeichnen diese als „Must-Have“ ohne Alternative. Was aber ist, wenn aufgrund eines fortgeschrittenen Alters, einer bestimmten Vorerkrankung oder einer gefährlichen beruflichen Tätigkeit nur ein sehr teurer oder gar kein BU-Schutz zu haben ist? Wie der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) in einem aktuellen Beitrag empfiehlt, kann es sich dann lohnen, über den Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung nachzudenken.
Grundfähigkeitsversicherung als „kleine Alternative“: Recht neu auf dem deutschen Markt
Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine noch neue Produktklasse auf dem deutschen Versicherungsmarkt. Sie wurde erst im Jahr 2000 in Deutschland eingeführt. Rund 20 Anbieter gibt es laut Beitrag des GDV mittlerweile. Diese haben im vergangenen Jahr geschätzt 60.000 Verträge neu an die Frau oder den Mann gebracht. Abgesichert werden Grundfähigkeiten des menschlichen Handelns.
Als wichtigste versicherbare Grundfähigkeiten gelten auf dem Markt: 1) Gehen, 2) Stehen, 3) Knien oder Bücken, 4) Autofahren, 5) Sprechen, 6) Hören, 7) Heben und Tragen, 8) Arme bewegen, 9) Hände gebrauchen als Geschicklichkeit, 10) Hände gebrauchen als Kraft aufwenden, 11) Treppensteigen, 12) Sehen, 13) Geistige Leistungsfähigkeit, 14) Sitzen. Sobald ein Mensch eine versicherte Grundfähigkeit für eine Mindestdauer verliert (zumeist für mindestens sechs Monate), wird eine regelmäßige Rente gezahlt.
Keineswegs beschränkt sich das Angebot des Marktes aber auf solche Kernfähigkeiten. Stattdessen werden mittlerweile immer neue Grundfähigkeiten definiert, um Produkte für Kunden attraktiv zu machen – immer mehr Fähigkeiten lassen sich also versichern. Allerdings hängt der Preis einer Police zumeist von der Anzahl der versicherten Grundfähigkeiten ab.
Produkte unterscheiden sich in der Leistungspflicht
Wer eine Grundfähigkeitsversicherung abschließen will, der sollte zunächst analysieren, auf welche Grundfähigkeiten er in seinem Beruf besonders angewiesen ist. Als Beispiel: Für einen Handwerker lohnt sich das Absichern der Fähigkeit, die Hände zu gebrauchen. Aber die Wahl der richtigen Fähigkeit ist erst der Anfang der Produktwahl. Denn anschließend heißt es: Vertragsbedingungen vergleichen.
Definieren doch Anbieter mitunter sehr verschieden, wann der Verlust einer Grundfähigkeit erfüllt ist. Und erst dann, wenn Fach-Gutachten einen Verlust im Sinne der Definition nachweisen, müssen die Anbieter auch tatsächlich leisten durch Zahlung der vereinbarten Rente. Aufgrund verschiedener Definitionen kann demnach die gleiche Grundfähigkeit zu gänzlich unterschiedlichen Bedingungen abgesichert sein.
Für psychische Erkrankungen wird in der Regel nicht gezahlt
Wichtig ist zudem: Der Verlust der Grundfähigkeit muss in der Regel organisch bedingt sein, also zum Beispiel durch Multiple Sklerose, Schädelhirntrauma, Schlaganfall, Hirntumor oder ähnliches. Damit aber bleibt in diesem Versicherungsschutz eine große Lücke: Geleistet wird in der Regel nicht, sobald der Verlust der Fähigkeit psychisch bedingt ist. Viele Vertragswerke schließen psychische Erkrankungen explizit aus dem Versicherungsschutz aus.
Deswegen ist die Grundfähigkeitsversicherung auch kein vollwertiger Ersatz für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet auch bei psychischen Erkrankungen. Der Versicherungsschutz greift, sobald Versicherungsnehmer wegen einer Krankheit oder eines Unfalls weniger als 50 Prozent berufsfähig sind.
Psychische Erkrankungen sind mittlerweile der Hauptgrund, warum Menschen bei Aufgabe des Berufsüberhaupt eine BU-Rente beziehen müssen: 29 Prozent aller Leistungsfälle für die Berufsunfähigkeitsversicherung gehen laut einer Studie auf psychische Erkrankungen zurück.
Die Grundfähigkeitsversicherung bleibt allerdings eine Alternative, sobald die BU-Versicherung nur zu erschwerten Bedingungen oder gar nicht zu haben ist. Wer zu diesem komplexen Problemfeld der Arbeitskraft-Absicherung Rat sucht, der sollte sich – schon aufgrund der unterschiedlichen Produkte – an eine Expertin oder einen Experten wenden.
Sogar Verbraucherschützer empfehlen demnach eine Berufsunfähigkeitsversicherung und bezeichnen diese als „Must-Have“ ohne Alternative. Was aber ist, wenn aufgrund eines fortgeschrittenen Alters, einer bestimmten Vorerkrankung oder einer gefährlichen beruflichen Tätigkeit nur ein sehr teurer oder gar kein BU-Schutz zu haben ist? Wie der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) in einem aktuellen Beitrag empfiehlt, kann es sich dann lohnen, über den Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung nachzudenken.
Grundfähigkeitsversicherung als „kleine Alternative“: Recht neu auf dem deutschen Markt
Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine noch neue Produktklasse auf dem deutschen Versicherungsmarkt. Sie wurde erst im Jahr 2000 in Deutschland eingeführt. Rund 20 Anbieter gibt es laut Beitrag des GDV mittlerweile. Diese haben im vergangenen Jahr geschätzt 60.000 Verträge neu an die Frau oder den Mann gebracht. Abgesichert werden Grundfähigkeiten des menschlichen Handelns.
Als wichtigste versicherbare Grundfähigkeiten gelten auf dem Markt: 1) Gehen, 2) Stehen, 3) Knien oder Bücken, 4) Autofahren, 5) Sprechen, 6) Hören, 7) Heben und Tragen, 8) Arme bewegen, 9) Hände gebrauchen als Geschicklichkeit, 10) Hände gebrauchen als Kraft aufwenden, 11) Treppensteigen, 12) Sehen, 13) Geistige Leistungsfähigkeit, 14) Sitzen. Sobald ein Mensch eine versicherte Grundfähigkeit für eine Mindestdauer verliert (zumeist für mindestens sechs Monate), wird eine regelmäßige Rente gezahlt.
Keineswegs beschränkt sich das Angebot des Marktes aber auf solche Kernfähigkeiten. Stattdessen werden mittlerweile immer neue Grundfähigkeiten definiert, um Produkte für Kunden attraktiv zu machen – immer mehr Fähigkeiten lassen sich also versichern. Allerdings hängt der Preis einer Police zumeist von der Anzahl der versicherten Grundfähigkeiten ab.
Produkte unterscheiden sich in der Leistungspflicht
Wer eine Grundfähigkeitsversicherung abschließen will, der sollte zunächst analysieren, auf welche Grundfähigkeiten er in seinem Beruf besonders angewiesen ist. Als Beispiel: Für einen Handwerker lohnt sich das Absichern der Fähigkeit, die Hände zu gebrauchen. Aber die Wahl der richtigen Fähigkeit ist erst der Anfang der Produktwahl. Denn anschließend heißt es: Vertragsbedingungen vergleichen.
Definieren doch Anbieter mitunter sehr verschieden, wann der Verlust einer Grundfähigkeit erfüllt ist. Und erst dann, wenn Fach-Gutachten einen Verlust im Sinne der Definition nachweisen, müssen die Anbieter auch tatsächlich leisten durch Zahlung der vereinbarten Rente. Aufgrund verschiedener Definitionen kann demnach die gleiche Grundfähigkeit zu gänzlich unterschiedlichen Bedingungen abgesichert sein.
Für psychische Erkrankungen wird in der Regel nicht gezahlt
Wichtig ist zudem: Der Verlust der Grundfähigkeit muss in der Regel organisch bedingt sein, also zum Beispiel durch Multiple Sklerose, Schädelhirntrauma, Schlaganfall, Hirntumor oder ähnliches. Damit aber bleibt in diesem Versicherungsschutz eine große Lücke: Geleistet wird in der Regel nicht, sobald der Verlust der Fähigkeit psychisch bedingt ist. Viele Vertragswerke schließen psychische Erkrankungen explizit aus dem Versicherungsschutz aus.
Deswegen ist die Grundfähigkeitsversicherung auch kein vollwertiger Ersatz für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet auch bei psychischen Erkrankungen. Der Versicherungsschutz greift, sobald Versicherungsnehmer wegen einer Krankheit oder eines Unfalls weniger als 50 Prozent berufsfähig sind.
Psychische Erkrankungen sind mittlerweile der Hauptgrund, warum Menschen bei Aufgabe des Berufsüberhaupt eine BU-Rente beziehen müssen: 29 Prozent aller Leistungsfälle für die Berufsunfähigkeitsversicherung gehen laut einer Studie auf psychische Erkrankungen zurück.
Die Grundfähigkeitsversicherung bleibt allerdings eine Alternative, sobald die BU-Versicherung nur zu erschwerten Bedingungen oder gar nicht zu haben ist. Wer zu diesem komplexen Problemfeld der Arbeitskraft-Absicherung Rat sucht, der sollte sich – schon aufgrund der unterschiedlichen Produkte – an eine Expertin oder einen Experten wenden.