Grundrente
Seit Jahresbeginn gibt es in Deutschland die Grundrente. Doch wer nun denkt, damit sei Altersvorsorge kein Thema mehr für sie oder ihn, irrt sich gewaltig.
Schon der Name „Grundrente“ ist etwas missverständlich, denn es handelt sich eben nicht um eine neue Rentenart, wie etwa Erwerbsminderungs- oder Witwenrente, sondern lediglich um einen Zuschlag zur gesetzlichen Regelaltersrente.
Diesen Zuschlag erhalten Versicherte aber nur, wenn sie 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben. Zusätzlich gilt eine lange umstrittene Einkommensprüfung. Man will so vermeiden, dass die Renten von Gutverdienern subventioniert werden. Die Einkommensgrenzen betragen 1.950 Euro für Paare und 1.250 Euro bei Alleinstehenden. Wird dieser Grenzwert überschritten, werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet. Übersteigt das verfügbare Einkommen eines Alleinstehenden 1.600 Euro (bei Paaren 2.300 Euro), wird der über diesem Betrag liegende Teil in voller Höhe angerechnet.
Folgende Einkommensarten werden bei der Grundrente angerechnet:
das zu versteuernde Einkommen der steuerfreie Teil der Rente Kapitalerträge
Die Finanzämter sollen diese Einkommen automatisch an die Rentenversicherung melden.
Nicht angerechnet werden folgende Einkommen:
steuerfreie Einkommen (z. B. ehrenamtliche Tätigkeit oder Minijob)ImmobilienVermögen
Maximal sei in Ostdeutschland ein Zuschlag in Höhe von 407 Euro möglich, so eine DRV-Sprecherin gegenüber dem MDR. Doch mit Zahlungen sei frühestens Ende Juli zu rechnen. Diese würden rückwirkend bis spätestens Ende 2022 vorgenommen.
Der Sozialverband VdK, der sich für die Einführung einer Grundrente engagierte, begrüßte die Grundrente als wichtigen Baustein im Kampf gegen Altersarmut. „Den Aufschlag auf ihre geringe Rente haben sich 1,3 Millionen Menschen im Land verdient. Das Gesetz ist nicht perfekt, aber es ist richtig“, so VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Der Verband kritisiert u. a. die Stellung von Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Instrumente wie die Grundrente dürfe es in einem reichen Land wie Deutschland gar nicht geben müssen, so der Sozialverband.
Schon der Name „Grundrente“ ist etwas missverständlich, denn es handelt sich eben nicht um eine neue Rentenart, wie etwa Erwerbsminderungs- oder Witwenrente, sondern lediglich um einen Zuschlag zur gesetzlichen Regelaltersrente.
Diesen Zuschlag erhalten Versicherte aber nur, wenn sie 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben. Zusätzlich gilt eine lange umstrittene Einkommensprüfung. Man will so vermeiden, dass die Renten von Gutverdienern subventioniert werden. Die Einkommensgrenzen betragen 1.950 Euro für Paare und 1.250 Euro bei Alleinstehenden. Wird dieser Grenzwert überschritten, werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet. Übersteigt das verfügbare Einkommen eines Alleinstehenden 1.600 Euro (bei Paaren 2.300 Euro), wird der über diesem Betrag liegende Teil in voller Höhe angerechnet.
Folgende Einkommensarten werden bei der Grundrente angerechnet:
das zu versteuernde Einkommen der steuerfreie Teil der Rente Kapitalerträge
Die Finanzämter sollen diese Einkommen automatisch an die Rentenversicherung melden.
Nicht angerechnet werden folgende Einkommen:
steuerfreie Einkommen (z. B. ehrenamtliche Tätigkeit oder Minijob)ImmobilienVermögen
Maximal sei in Ostdeutschland ein Zuschlag in Höhe von 407 Euro möglich, so eine DRV-Sprecherin gegenüber dem MDR. Doch mit Zahlungen sei frühestens Ende Juli zu rechnen. Diese würden rückwirkend bis spätestens Ende 2022 vorgenommen.
Der Sozialverband VdK, der sich für die Einführung einer Grundrente engagierte, begrüßte die Grundrente als wichtigen Baustein im Kampf gegen Altersarmut. „Den Aufschlag auf ihre geringe Rente haben sich 1,3 Millionen Menschen im Land verdient. Das Gesetz ist nicht perfekt, aber es ist richtig“, so VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Der Verband kritisiert u. a. die Stellung von Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Instrumente wie die Grundrente dürfe es in einem reichen Land wie Deutschland gar nicht geben müssen, so der Sozialverband.