Haftpflicht für Verwalter
Ab März 2019 benötigen Haus- und Immobilienverwalter nicht nur eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO). Sie müssen dann auch eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen. Wer noch keine hat, muss sich sputen: Eine Übergangsfrist für langjährig tätige Hausverwalter läuft dann aus.
Haus- und Immobilienverwalter haben eine große Verantwortung. Sie ziehen nicht nur die Mieten der Bewohner ein, sondern erstellen im Auftrag eines Besitzers zum Beispiel auch die Nebenkosten-Abrechnung, beauftragen Versorgungsleistungen wie Strom, Abfallentsorgung und Wasser und kümmern sich um weitere Belange des Hauses. Aus diesem Grund verwunderte es, dass sie bisher nur wenige Anforderungen erfüllen mussten, um ihrem Beruf nachzugehen. In der Regel reichte eine Anzeigepflicht als Voraussetzung zur Berufszulassung.
Doch der Gesetzgeber hat das geändert und die Bedingungen für diesen Beruf deutlich verschärft. Schon seit dem 22. Juni 2018 müssen Hausverwalter eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) einholen, um ihrer Tätigkeit nachzugehen. Seit dem 1. August 2018 müssen neue Verwalter bei Berufsantritt auch eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Schließlich können entsprechende Konsequenzen drohen, wenn die Hausverwaltung Fehler macht, beispielsweise im Winter die Heizung ausfällt!
Zugleich aber hatte der Gesetzgeber eine Übergangsregel für „alte Hasen“ etabliert, die ihrem Beruf schon länger nachgehen: eine Schonfrist quasi, um diese Mindestanforderungen nachzuholen und nicht ihren Beruf aufgeben zu müssen.
Hier ist nun ab März 2019 ein Eintrag bei den Gewerbeämtern Pflicht — und eben eine gewerbliche Haftpflichtversicherung. Die Anforderungen hierfür sind in der „Vierten Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung“ definiert. Konkret müssen für Vermögensschäden pro Versicherungsfall mindestens 500.000 Euro Versicherungssumme vereinbart sein, für alle Versicherungsfälle eines Jahres mindestens 1 Mio. Euro. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!