Hartz-IV-Sätze sollen steigen
Die Bundesregierung plant laut Medienberichten, die Regelsätze für Hartz-IV-Bezieher im kommenden Jahr anzuheben. Auf ein großes Plus dürfen sich die Betroffenen jedoch nicht freuen. Ganze drei Euro soll es ab 2022 mehr geben.
Wer in Deutschland längere Zeit ohne Arbeit ist oder nicht genug verdient, dass es zum Leben reicht, der hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch, besser bekannt als „Hartz IV“. Dies soll, stark vereinfacht, das Existenzminimum sichern und auch gewährleisten, dass Menschen in Würde leben können.
Ob die Hartz-IV-Regelsätze hoch genug sind, darüber gibt es immer wieder Debatten. Unter anderem kritisieren viele Sozialverbände, dass das zugestandene Geld eben nicht ausreichend sei, um ein würdevolles Leben zu ermöglichen. Entsprechend könnte auch die jüngste Erhöhung umstritten sein, denn sie fällt eher bescheiden aus. Wie übereinstimmend mehrere Medien berichten, will die Bundesregierung die Regelsätze 2022 anheben: um ganze drei Euro.
Sollte die Änderung tatsächlich kommen, so hätten Alleinstehende künftig Anspruch auf 449 Euro monatlich. Der Grundsicherungs-Satz für Partnerinnen, Partner und Ehegatten stiege von 401 Euro auf 404 Euro. Für Kinder zwischen 14 und 17 Jahren soll es künftig 376 Euro geben, für 6- bis 13-jährige Kinder 311 Euro sowie für Kinder bis 5 Jahren 285 Euro.
Durch ist die Erhöhung der Regelsätze noch nicht: Sie muss noch innerhalb der Regierung abgestimmt und vom Kabinett beschlossen werden. Allerdings würde das Plus der gängigen Berechnung der Regelbedarfe entsprechen: Sie wird anhand eines Mischindex durchgeführt. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen. Dass es bald drei Euro mehr gibt, ist folglich sehr wahrscheinlich.
Natürlich stellt sich beim Absturz in die Arbeitslosigkeit auch die Frage, wie es mit dem Versicherungsschutz weitergeht. Doch die Versicherungen zu kündigen, wäre äußerst unklug – geht damit doch auch der Versicherungsschutz verloren. Stattdessen gibt es Alternativen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken.
Rentenversicherungen können zum Beispiel oft beitragsfrei gestellt werden, zumindest für eine vorübergehende Zeit. Und auch die Berufsunfähigkeitsversicherung erlaubt es mitunter, eine Zeit lang mit den Prämien auszusetzen, auch wenn in dieser Zeit kein Schutz besteht und die gestundeten Prämien später nachgezahlt werden müssen. Aber das kann sich lohnen, wenn es darum geht, existenzsichernden Schutz aufrecht zu erhalten.
Wer in Deutschland längere Zeit ohne Arbeit ist oder nicht genug verdient, dass es zum Leben reicht, der hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch, besser bekannt als „Hartz IV“. Dies soll, stark vereinfacht, das Existenzminimum sichern und auch gewährleisten, dass Menschen in Würde leben können.
Ob die Hartz-IV-Regelsätze hoch genug sind, darüber gibt es immer wieder Debatten. Unter anderem kritisieren viele Sozialverbände, dass das zugestandene Geld eben nicht ausreichend sei, um ein würdevolles Leben zu ermöglichen. Entsprechend könnte auch die jüngste Erhöhung umstritten sein, denn sie fällt eher bescheiden aus. Wie übereinstimmend mehrere Medien berichten, will die Bundesregierung die Regelsätze 2022 anheben: um ganze drei Euro.
Sollte die Änderung tatsächlich kommen, so hätten Alleinstehende künftig Anspruch auf 449 Euro monatlich. Der Grundsicherungs-Satz für Partnerinnen, Partner und Ehegatten stiege von 401 Euro auf 404 Euro. Für Kinder zwischen 14 und 17 Jahren soll es künftig 376 Euro geben, für 6- bis 13-jährige Kinder 311 Euro sowie für Kinder bis 5 Jahren 285 Euro.
Durch ist die Erhöhung der Regelsätze noch nicht: Sie muss noch innerhalb der Regierung abgestimmt und vom Kabinett beschlossen werden. Allerdings würde das Plus der gängigen Berechnung der Regelbedarfe entsprechen: Sie wird anhand eines Mischindex durchgeführt. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen. Dass es bald drei Euro mehr gibt, ist folglich sehr wahrscheinlich.
Natürlich stellt sich beim Absturz in die Arbeitslosigkeit auch die Frage, wie es mit dem Versicherungsschutz weitergeht. Doch die Versicherungen zu kündigen, wäre äußerst unklug – geht damit doch auch der Versicherungsschutz verloren. Stattdessen gibt es Alternativen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken.
Rentenversicherungen können zum Beispiel oft beitragsfrei gestellt werden, zumindest für eine vorübergehende Zeit. Und auch die Berufsunfähigkeitsversicherung erlaubt es mitunter, eine Zeit lang mit den Prämien auszusetzen, auch wenn in dieser Zeit kein Schutz besteht und die gestundeten Prämien später nachgezahlt werden müssen. Aber das kann sich lohnen, wenn es darum geht, existenzsichernden Schutz aufrecht zu erhalten.