Höhere Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsgeminderte
Ab 2024 werden die Hinzuverdienstgrenzen für Personen, die eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente beziehen, angehoben, wie von der Deutschen Rentenversicherung bekanntgegeben. Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente beträgt die jährliche Hinzuverdienstgrenze ab Januar 37.117,50 Euro, bei voller Erwerbsminderungsrente 18.558,75 Euro.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Bezug dieser Leistungen an strenge Bedingungen geknüpft ist, daher wird der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlich empfohlen. Der „eigentliche“ Beruf selbst sowie der Status und das Einkommen sind nicht durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente sind streng:
Die Person kann aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten (unabhängig von der Art der Tätigkeit). Hier besteht ein Anrecht auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung: folglich die hälftigen Bezüge. Wer eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten möchte, muss sogar weniger als drei Stunden pro Tag arbeitsfähig sein. Vor Eintritt der Erwerbsminderung war die Person mindestens fünf Jahre sozialversichert beschäftigt (allgemeine Wartezeit). In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung hat die Person drei Jahre Pflichtbeiträge entrichtet (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung).
Wer eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sollte beachten, dass die umfangreichen Gesundheitsfragen genau und gewissenhaft beantwortet werden müssen. Wer – auch unwissentlich – falsche Angaben macht, riskiert, dass der Versicherer im Leistungsfall vom Vertrag zurücktreten kann, weil eine so genannte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Zur Beantwortung der Fragen empfiehlt es sich, auch die Krankenakten der letzten Jahre zur Hand zu haben und bei den Fachärzten entsprechend nachzufragen. Auch hier kann ein Versicherungsfachmann bzw. eine Fachfrau behilflich sein.