Im neuen Jahr steigen Kindergeld und Sparerpauschbetrag
Zum 1. Januar 2023 treten einige gesetzliche Änderungen in Kraft, die sich teilweise direkt im Portemonnaie bemerkbar machen. Drei der wichtigsten Gesetzesänderungen sind hier zusammengefasst:
Kindergeld-Erhöhung
2023 erhalten Eltern mehr Kindergeld. Familien bekommen ab Januar für die ersten drei Kinder jeweils 250 Euro monatlich (zuvor 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind). Ab dem vierten Kind gibt es pro Monat weiterhin 250 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt von 8.548 auf 8.688 Euro pro Jahr.
Midijob-Grenze steigt
Die Leistung voller Sozialabgaben-Beiträge wird ab 01. Januar 2023 erst ab einem Monatseinkommen von 2.000 Euro fällig. Zum 1. Oktober 2022 war die Grenze bereits von 1.300 auf 1.600 Euro gestiegen. Seit Oktober beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12 Euro pro Stunde und auch die Verdienstgrenze für Minijobber stieg von 450 auf 520 Euro.
Sparen: Freibetrag steigt
Der Sparerpauschbetrag – früher Sparerfreibetrag genannt – sorgt dafür, dass Kapitaleinkünfte bei der Einkommenssteuer steuerfrei bleiben, wenn sie einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Ab 2023 soll er von 801 auf 1.000 Euro und bei zusammenveranlagten Ehegatten von 1.602 auf 2.000 Euro erhöht werden.
Kindergeld-Erhöhung
2023 erhalten Eltern mehr Kindergeld. Familien bekommen ab Januar für die ersten drei Kinder jeweils 250 Euro monatlich (zuvor 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind). Ab dem vierten Kind gibt es pro Monat weiterhin 250 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt von 8.548 auf 8.688 Euro pro Jahr.
Midijob-Grenze steigt
Die Leistung voller Sozialabgaben-Beiträge wird ab 01. Januar 2023 erst ab einem Monatseinkommen von 2.000 Euro fällig. Zum 1. Oktober 2022 war die Grenze bereits von 1.300 auf 1.600 Euro gestiegen. Seit Oktober beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12 Euro pro Stunde und auch die Verdienstgrenze für Minijobber stieg von 450 auf 520 Euro.
Sparen: Freibetrag steigt
Der Sparerpauschbetrag – früher Sparerfreibetrag genannt – sorgt dafür, dass Kapitaleinkünfte bei der Einkommenssteuer steuerfrei bleiben, wenn sie einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Ab 2023 soll er von 801 auf 1.000 Euro und bei zusammenveranlagten Ehegatten von 1.602 auf 2.000 Euro erhöht werden.