Invaliditätsversicherung für Kinder
Welche Versicherungen sind sinnvoll für Kinder? Bei dieser Frage denken viele zunächst an die private Unfallversicherung. Denn die Vorstellung, ein Kind würde durch einen Unfall dauerhaft behindert, ängstigt viele Eltern. Sollte es zu einem solch schweren Schicksalsschlag kommen, möchten die Eltern das eigene Kind und zugleich die eigene Familie zumindest finanziell abgesichert wissen. Was viele Eltern aber nicht wissen: mit Blick auf statistische Daten bietet eine Unfallversicherung nur unvollkommenen Schutz. Stattdessen empfiehlt sich der Abschluss einer Invaliditätsversicherung für Kinder.
Invalidität wird überwiegend durch Krankheiten ausgelöst
Der Grund: Laut Daten des Statistischen Bundesamts haben sich nur 0,3 Prozent der schwerbehinderten Kinder und Jugendlichen ihre Beeinträchtigung bei einem Unfall zugezogen. Nur für diese wenigen Fälle würde die Unfallversicherung auch tatsächlich leisten durch Einmalzahlung und/oder Rente. Denn eine private Unfallversicherung greift nur, sobald die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Zwar haben Versicherer den Leistungskatalog erweitert, so dass auch Vergiftungen oder ein Infarkt (je nach Vertrag) als Unfall gelten. Jedoch hinterlässt die Unfallversicherung beim Versicherungsschutz eine riesige Lücke.
Nur die Invaliditätsversicherung leistet auch bei Erkrankungen als Ursache
Denn wesentlich häufiger als durch Unfall ist die Invalidität von Kindern durch Erkrankungen verursacht: 82 Prozent der Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre, die unter einer Behinderung von mehr als 50 Prozent leiden, erlitten diese Behinderung aufgrund einer Erkrankung. Wer auch dieses statistisch hohe Risiko einer Invalidität versichern will, der sollte für sein Kind deswegen eine Invaliditätsversicherung abschließen. Denn hier greift der Versicherungsschutz sowohl bei einem Unfall als auch bei einer Erkrankung als Ursache der Invalidität. Demnach bietet die Invaliditätsversicherung einen wesentlich breiteren Versicherungsschutz.
Gesundheitsprüfung als erste Hürde
Eine zusätzliche Hürde muss aber vor Abschluss der Invaliditätsversicherung überwunden werde. Anders als bei der Unfallversicherung steht vor Abschluss der Invaliditätsversicherung eine umfangreiche Gesundheitsprüfung an, wie das Verbraucherportal des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) informiert. Denn Erkrankungen, die bereits bekannt sind oder die sich vor Abschluss der Versicherung in der Gesundheitsprüfung zeigen, werden in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Allerdings gilt auch: Zeigt sich eine Erkrankung erst nach Abschluss der Versicherung, muss ein Versicherer in der Regel auch leisten. Hat doch der Bundesgerichtshof eine Klausel als unwirksam erklärt, mit der viele Versicherer in der Vergangenheit versuchten, angeborene Krankheiten oder Erkrankungen des ersten Lebensjahres bei nachträglicher Diagnose vom Versicherungsschutz auszuschließen (Az. IV ZR 252/06). Nun aber gilt: Nur bereits bekannte Erkrankungen fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Weil demnach der Versicherungsschutz umfangreicher sein kann, bevor im Laufe der Kindheit Krankheiten diagnostiziert werden, ist ein zeitiger Abschluss der Versicherung empfehlenswert. Allerdings gibt es Versicherer, die Kinder erst nach Vollendung des ersten Lebensjahres versichern, da sich erst dann viele Krankheiten diagnostizieren lassen.
Versicherungsbedingungen prüfen (lassen)
Wie Experten warnen, unterscheiden sich Bedingungen der Invaliditätsversicherung für Kinder erheblich. So können Verträge ganz verschiedene Ausschlüsse für Erkrankungen beinhalten, bei denen ein Versicherer nicht leistet.
Fast immer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden zudem Störungen der geistigen Entwicklung, etwa Lernbehinderungen oder das Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom (ADHS). Für solche Störungen ist eine Invaliditätsversicherung häufig nicht das richtige Produkt. Kommt es nämlich zu Lernbehinderungen, müssen diese nachweislich auf hirnorganische Erkrankungen zurückzuführen sein. Erst dann erhält man aufgrund einer Invaliditätsversicherung Leistungen für Lernbehinderungen.
Trotz dieser Einwände aber gilt: Die Kinderinvaliditätsversicherung deckt ein hohes Risiko der Invalidität bei Kindern ab. Selbst Verbraucherschützer schätzen die Kinderinvaliditätsversicherung demnach als „höherwertiger“ ein als eine Kinder-Unfallversicherung. Wenn man diesbezüglich Rat sucht und zudem eine gute und leistungsstarke Police finden will, sollte man sich dringend an eine Expertin oder einen Experten wenden.
Invalidität wird überwiegend durch Krankheiten ausgelöst
Der Grund: Laut Daten des Statistischen Bundesamts haben sich nur 0,3 Prozent der schwerbehinderten Kinder und Jugendlichen ihre Beeinträchtigung bei einem Unfall zugezogen. Nur für diese wenigen Fälle würde die Unfallversicherung auch tatsächlich leisten durch Einmalzahlung und/oder Rente. Denn eine private Unfallversicherung greift nur, sobald die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Zwar haben Versicherer den Leistungskatalog erweitert, so dass auch Vergiftungen oder ein Infarkt (je nach Vertrag) als Unfall gelten. Jedoch hinterlässt die Unfallversicherung beim Versicherungsschutz eine riesige Lücke.
Nur die Invaliditätsversicherung leistet auch bei Erkrankungen als Ursache
Denn wesentlich häufiger als durch Unfall ist die Invalidität von Kindern durch Erkrankungen verursacht: 82 Prozent der Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre, die unter einer Behinderung von mehr als 50 Prozent leiden, erlitten diese Behinderung aufgrund einer Erkrankung. Wer auch dieses statistisch hohe Risiko einer Invalidität versichern will, der sollte für sein Kind deswegen eine Invaliditätsversicherung abschließen. Denn hier greift der Versicherungsschutz sowohl bei einem Unfall als auch bei einer Erkrankung als Ursache der Invalidität. Demnach bietet die Invaliditätsversicherung einen wesentlich breiteren Versicherungsschutz.
Gesundheitsprüfung als erste Hürde
Eine zusätzliche Hürde muss aber vor Abschluss der Invaliditätsversicherung überwunden werde. Anders als bei der Unfallversicherung steht vor Abschluss der Invaliditätsversicherung eine umfangreiche Gesundheitsprüfung an, wie das Verbraucherportal des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) informiert. Denn Erkrankungen, die bereits bekannt sind oder die sich vor Abschluss der Versicherung in der Gesundheitsprüfung zeigen, werden in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Allerdings gilt auch: Zeigt sich eine Erkrankung erst nach Abschluss der Versicherung, muss ein Versicherer in der Regel auch leisten. Hat doch der Bundesgerichtshof eine Klausel als unwirksam erklärt, mit der viele Versicherer in der Vergangenheit versuchten, angeborene Krankheiten oder Erkrankungen des ersten Lebensjahres bei nachträglicher Diagnose vom Versicherungsschutz auszuschließen (Az. IV ZR 252/06). Nun aber gilt: Nur bereits bekannte Erkrankungen fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Weil demnach der Versicherungsschutz umfangreicher sein kann, bevor im Laufe der Kindheit Krankheiten diagnostiziert werden, ist ein zeitiger Abschluss der Versicherung empfehlenswert. Allerdings gibt es Versicherer, die Kinder erst nach Vollendung des ersten Lebensjahres versichern, da sich erst dann viele Krankheiten diagnostizieren lassen.
Versicherungsbedingungen prüfen (lassen)
Wie Experten warnen, unterscheiden sich Bedingungen der Invaliditätsversicherung für Kinder erheblich. So können Verträge ganz verschiedene Ausschlüsse für Erkrankungen beinhalten, bei denen ein Versicherer nicht leistet.
Fast immer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden zudem Störungen der geistigen Entwicklung, etwa Lernbehinderungen oder das Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom (ADHS). Für solche Störungen ist eine Invaliditätsversicherung häufig nicht das richtige Produkt. Kommt es nämlich zu Lernbehinderungen, müssen diese nachweislich auf hirnorganische Erkrankungen zurückzuführen sein. Erst dann erhält man aufgrund einer Invaliditätsversicherung Leistungen für Lernbehinderungen.
Trotz dieser Einwände aber gilt: Die Kinderinvaliditätsversicherung deckt ein hohes Risiko der Invalidität bei Kindern ab. Selbst Verbraucherschützer schätzen die Kinderinvaliditätsversicherung demnach als „höherwertiger“ ein als eine Kinder-Unfallversicherung. Wenn man diesbezüglich Rat sucht und zudem eine gute und leistungsstarke Police finden will, sollte man sich dringend an eine Expertin oder einen Experten wenden.