Kinder auf dem Schulweg
Tagtäglich machen sich die kleinen und großen Schüler auf den Weg, um in der Schule das notwendige Wissen und Know-how für ihren künftigen Lebensweg zu lernen. Das ist leider nicht immer ganz ungefährlich. Mehr als 105.300 meldepflichtige Schulunfälle zählte das Statistische Bundesamt im Jahr 2017 bundesweit.
Gut zu wissen, dass die Kinder auf dem Schulweg geschützt sind. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt die Krankheits- und Behandlungskosten, wenn zwischen Elternhaus und Schule etwas passiert. Das gilt nicht nur zu Fuß oder mit dem Fahrrad, sondern zum Beispiel auch, wenn die Schülerinnen und Schüler mit dem Nahverkehr oder dem Auto unterwegs waren.
Ärgerlich ist allerdings, dass dieser Schutz Lücken hat, und zwar gefährliche. Macht das Kind einen Umweg, besucht beispielsweise einen Freund oder will noch einen Spielplatz aufsuchen, kann die Unfallversicherung – abhängig vom jeweiligen Fall – eine Leistung verweigern. Denn sie muss tatsächlich nur für Unfälle auf dem Schulgelände und dem direkten Weg zur Schule zahlen. Wenn dann das Kind an der Tischtennisplatte wegrutscht und sich einen gefährlichen Bruch zuzieht, wird für die direkten Krankheitskosten zwar die Krankenversicherung aufkommen, nicht aber für etwaige Folgekosten wie etwa Nachhilfeunterricht, wenn das Kind lange in der Schule fehlt.
Aus diesem Grund kann es sich für Eltern lohnen, zusätzlich privat vorzusorgen. Hier bietet sich eine Unfall- oder Invaliditätsversicherung an. Sie ist für Kinder in der Regel erschwinglich. Dabei sollten Eltern bedenken, dass speziell bleibende Schäden bei Kindern oft nicht aus Unfällen resultieren, sondern aus schweren Krankheiten. Hier kann eine Invaliditätspolice die bessere Wahl sein: Laut Statistischem Bundesamt sind nur 0,45 Prozent aller schweren Behinderungen auf einen Unfall zurückzuführen, gehen diese doch oft glimpflich aus. Bei Unfallversicherungen empfiehlt es sich, auf zusätzliche Assistance-Leistungen zu achten. Denn tatsächlich zahlen zum Beispiel viele Versicherer für Nachhilfe, wenn das Kind Schulstoff aufholen muss.
Wichtig: Die Aufsichtspflicht der Eltern greift auch auf dem Schulweg. Zwar müssen Eltern ihr Kind nicht ständig begleiten, aber sie sollten dies mindestens einmal tun und dabei ihre Kleinen auf mögliche Gefahren hinweisen. Schließlich will niemand, dass seinen Liebsten etwas passiert – hier ist Aufklärung und Prävention oft der beste Schutz.
Gut zu wissen, dass die Kinder auf dem Schulweg geschützt sind. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt die Krankheits- und Behandlungskosten, wenn zwischen Elternhaus und Schule etwas passiert. Das gilt nicht nur zu Fuß oder mit dem Fahrrad, sondern zum Beispiel auch, wenn die Schülerinnen und Schüler mit dem Nahverkehr oder dem Auto unterwegs waren.
Ärgerlich ist allerdings, dass dieser Schutz Lücken hat, und zwar gefährliche. Macht das Kind einen Umweg, besucht beispielsweise einen Freund oder will noch einen Spielplatz aufsuchen, kann die Unfallversicherung – abhängig vom jeweiligen Fall – eine Leistung verweigern. Denn sie muss tatsächlich nur für Unfälle auf dem Schulgelände und dem direkten Weg zur Schule zahlen. Wenn dann das Kind an der Tischtennisplatte wegrutscht und sich einen gefährlichen Bruch zuzieht, wird für die direkten Krankheitskosten zwar die Krankenversicherung aufkommen, nicht aber für etwaige Folgekosten wie etwa Nachhilfeunterricht, wenn das Kind lange in der Schule fehlt.
Aus diesem Grund kann es sich für Eltern lohnen, zusätzlich privat vorzusorgen. Hier bietet sich eine Unfall- oder Invaliditätsversicherung an. Sie ist für Kinder in der Regel erschwinglich. Dabei sollten Eltern bedenken, dass speziell bleibende Schäden bei Kindern oft nicht aus Unfällen resultieren, sondern aus schweren Krankheiten. Hier kann eine Invaliditätspolice die bessere Wahl sein: Laut Statistischem Bundesamt sind nur 0,45 Prozent aller schweren Behinderungen auf einen Unfall zurückzuführen, gehen diese doch oft glimpflich aus. Bei Unfallversicherungen empfiehlt es sich, auf zusätzliche Assistance-Leistungen zu achten. Denn tatsächlich zahlen zum Beispiel viele Versicherer für Nachhilfe, wenn das Kind Schulstoff aufholen muss.
Wichtig: Die Aufsichtspflicht der Eltern greift auch auf dem Schulweg. Zwar müssen Eltern ihr Kind nicht ständig begleiten, aber sie sollten dies mindestens einmal tun und dabei ihre Kleinen auf mögliche Gefahren hinweisen. Schließlich will niemand, dass seinen Liebsten etwas passiert – hier ist Aufklärung und Prävention oft der beste Schutz.