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Kister & Partner
Gesellschaft für Finanz- und Wirtschaftsberatung m.b.H.
 

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Kostenfalle Zahnersatz

Wer aktuell als Kassenpatient zum Zahnarzt muss, um einen Zahn oder mehrere Zähne ersetzen zu lassen, kann damit bis zum 1. Oktober 2020 warten. Ab diesem Termin gibt es nämlich höhere Zuschüsse – die aber unzureichend bleiben, wie ein Rechenbeispiel zeigt. Eine private Zahnzusatzversicherung bietet Schutz vor den Kosten.
Gesunde Zähne sind wichtig für das Wohlbefinden des Menschen und Zahnlücken nicht nur ärgerlich, sondern auch ein gesundheitliches Risiko. Eine solche kann -je nachdem, wo sie sich befindet- das Essen erschweren, zu einer unverständlichen Aussprache beitragen oder der Stabilität des Gebisses weiter schaden. Und schlimmer noch: Sogar Schlaganfälle und Herzinfarkte werden durch Lücken begünstigt, wenn sich dort Eiter bildet. Zudem wirkt man auf Mitmenschen ungepflegt, was auch Sympathie und Wertschätzung negativ beeinflusst.
Gut zu wissen also, dass Kassenpatienten ab Oktober 2020 einen höheren Zuschuss für den Zahnersatz erhalten. Der Hintergrund: Seit 15 Jahren kommen die gesetzlichen Krankenversicherer nicht mehr voll für die Kosten auf, wenn ein Zahn ersetzt werden muss. Betrug der Zuschuss zur sogenannten Regelversorgung bisher 50 Prozent, so wird er ab kommendem Monat auf 60 Prozent heraufgesetzt. Wer ein Bonusheft führt, kann auf noch mehr hoffen: bei fünf Jahren regelmäßigem Zahnarztbesuch steigt der Zuschuss von 60 auf 70 Prozent, bei zehn Jahren gar von 65 auf 75 Prozent.
Nur Regelversorgung ist abgesichert
Diese Prozentwerte können allerdings täuschen, handelt es sich doch keineswegs um den Zuschuss für die konkret gewünschte Zahnbehandlung. Der Fallstrick lauert in der Formulierung „Grundversorgung“. Denn tatsächlich errechnen sich die Zuschüsse an dem, was unbedingt notwendig ist. Teure Lösungen und edle Materialien sind damit außen vor. Sie bewirken keine höheren Leistungen der Krankenkasse, auch wenn sie zu weit besseren Ergebnissen führen würden.
In der Regel bedeutet das, die Krankenkasse kommt bei Zahnersatz für eine Brücken-Lösung mit Stoffen auf, die nicht aus Edelmetall sind. Ein Beispiel: Wer einen Seitenzahn ersetzen will, erhält ab Oktober 450 Euro statt, wie bisher, rund 375 Euro, mit Bonusheft sogar 562 Euro. Das geht aus Modellrechnungen der Verbraucherzentralen hervor.
Umso ungünstiger, dass eine solche Brücke auch medizinische Nachteile haben kann. Der künstliche Zahn muss hierfür nämlich an einer Art Metallgestell angebracht werden, das dann wiederum an den nahestehenden Zähnen zur reparaturbedürftigen Zahnlücke befestigt wird. Sind diese umliegenden Zähne nicht mehr stabil und selbst geschädigt, kann die Brücke selbst wiederum locker werden.
Eine vornehmere Form des Zahnersatzes sind stattdessen Implantate: Künstliche Zahnwurzeln, die in den Kieferknochen verpflanzt werden, um darauf den Zahnersatz anzubringen: ohne extra Metallgestell. Nur sind diese eben auch deutlich teurer. Die Kosten für ein Seitenzahn-Implantat summieren sich auf 1.500 bis 3.500 Euro. Trotzdem bezuschusst die Kasse auch ein Implantat nur mit jenem Betrag, den sie für die Brücke zahlen müsste: besagte maximal 562 Euro.
Folglich hat sich Zahnersatz zum Kostenrisiko entwickelt. Laut einer Umfrage des Statistischen Bundesamtes (EU-SILC) schiebt fast die Hälfte aller Deutschen eine notwendige Zahnbehandlung vor sich her, weil sie die hohen Kosten fürchten. Müssen mehrere Zähne gewechselt werden, droht in Summe sogar ein fünfstelliger Betrag. Hier kann aber mit einer privaten Zahnzusatzversicherung vorgebeugt werden. Lassen Sie sich beraten!
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