Lebensretter Rauchmelder
Am 13. September war Rauchmeldertag. Er soll die Bürger dafür sensibilisieren, dass Rauchmelder Leben retten. Denn oft sterben Menschen, weil sie ein Feuer nicht rechtzeitig bemerken.
Am Freitag, den 13. September war offizieller Rauchmeldertag. Initiiert wurde er, um für ein wichtiges Thema zu sensibilisieren: ein Rauchmelder kann Leben retten. Rund 200.000 Brände müssen die Feuerwehren jährlich in Deutschland löschen, pro Monat verlieren 30 Menschen dabei ihr Leben. Oft, weil sie von den Flammen im Schlaf überrascht werden oder den Brand nicht zu einem Zeitpunkt bemerken, zu dem man noch fliehen oder eingreifen könnte.
Aus diesem Grund besteht mittlerweile in allen 16 Bundesländern eine Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum: Neu- und Umbauten müssen verpflichtend mit den Geräten ausgestattet werden. Für den Wohnungsbestand gibt es Übergangsfristen, die je nach Bundesland verschieden sind. Während in der Regel die Eigentümer und Vermieter für die Installation verantwortlich sind, kommen auch auf die Mieter Pflichten zu. In vielen Bundesländern müssen sie die Geräte warten, wobei es auch hier von Land zu Land Unterschiede gibt. Die Details sind in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt.
Manche Versicherer wollen sich querstellen
Auch mit Blick auf den Versicherungsschutz ist das Thema „Rauchmelder“ von Belang. Zwar verzichten die Wohngebäude- und Hausratversicherer mehrheitlich auch auf Einrede grober Fahrlässigkeit bzw. zahlen grundsätzlich, wenn kein Melder installiert wurde. Aber einige wollen dies wiederum nicht. Ein Versicherer schreibt zum Beispiel auf Anfrage: „Sofern die Installation vom Rauchmelder behördlich vorgeschrieben ist (z. B. in einer Mietwohnung), der VN, sofern er Eigentümer des Hauses ist, dieser Auflage jedoch nicht nachkommt, handelt es sich um eine Obliegenheitsverletzung, die im Schadenfall zu einer Kürzung führen kann“.
Zwar argumentiert der Versicherer-Dachverband GDV, dass ein fehlender Rauchmelder den Schutz nicht einschränkt. Auf der Webseite berichtet er: „Praktisch gibt es keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, weil der fehlende oder unsachgemäß betriebene Rauchmelder für den Schaden bzw. die Schadenhöhe ursächlich sein müsste. Ein solcher Zusammenhang kann in der Regel nicht hergestellt werden. Das zeigen auch die bisherigen Schadenerfahrungen: Fälle, in denen ein fehlender oder unsachgemäß betriebene Rauchmelder negativen Einfluss auf die Entschädigung eines versicherten Sachschadens hatte, sind uns nicht bekannt“. Dennoch müssen lange Rechtsstreite mit einigen Versicherern befürchtet werden, wenn ein solcher Schutz nicht installiert wurde.
Schon im eigenen Interesse sollten Rauchmelder eingebaut werden, zumindest in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungsweg gedacht sind. Extra dem Versicherer gemeldet werden muss ein solcher Einbau nicht. Wenn es brennt und der Rauchmelder Alarm schlägt, dann gilt: es bleiben oft nur 120 Sekunden, um sich in Sicherheit zu bringen. Statt Wertgegenstände zu retten, sollte man folglich schnell die Wohnung verlassen. Hier sei auch daran erinnert, dass viele Menschen nicht an den Flammen sterben, sondern an einer Rauchgasvergiftung: Schon wenige Atemzüge können tödlich enden.
Brennt hingegen das Treppenhaus oder ist verraucht, so dass die Fluchtwege bereits versperrt sind, sollten die Betroffenen in der Wohnung bleiben und die Feuerwehr über den Notruf 112 rufen, informiert aktuell ein Versicherer. Wichtig ist, alle Türen zu schließen, damit Feuer und Rauch nicht in die Wohnung eindringen. Über richtiges Verhalten im Brandfall informieren die Feuerwehren.
Am Freitag, den 13. September war offizieller Rauchmeldertag. Initiiert wurde er, um für ein wichtiges Thema zu sensibilisieren: ein Rauchmelder kann Leben retten. Rund 200.000 Brände müssen die Feuerwehren jährlich in Deutschland löschen, pro Monat verlieren 30 Menschen dabei ihr Leben. Oft, weil sie von den Flammen im Schlaf überrascht werden oder den Brand nicht zu einem Zeitpunkt bemerken, zu dem man noch fliehen oder eingreifen könnte.
Aus diesem Grund besteht mittlerweile in allen 16 Bundesländern eine Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum: Neu- und Umbauten müssen verpflichtend mit den Geräten ausgestattet werden. Für den Wohnungsbestand gibt es Übergangsfristen, die je nach Bundesland verschieden sind. Während in der Regel die Eigentümer und Vermieter für die Installation verantwortlich sind, kommen auch auf die Mieter Pflichten zu. In vielen Bundesländern müssen sie die Geräte warten, wobei es auch hier von Land zu Land Unterschiede gibt. Die Details sind in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt.
Manche Versicherer wollen sich querstellen
Auch mit Blick auf den Versicherungsschutz ist das Thema „Rauchmelder“ von Belang. Zwar verzichten die Wohngebäude- und Hausratversicherer mehrheitlich auch auf Einrede grober Fahrlässigkeit bzw. zahlen grundsätzlich, wenn kein Melder installiert wurde. Aber einige wollen dies wiederum nicht. Ein Versicherer schreibt zum Beispiel auf Anfrage: „Sofern die Installation vom Rauchmelder behördlich vorgeschrieben ist (z. B. in einer Mietwohnung), der VN, sofern er Eigentümer des Hauses ist, dieser Auflage jedoch nicht nachkommt, handelt es sich um eine Obliegenheitsverletzung, die im Schadenfall zu einer Kürzung führen kann“.
Zwar argumentiert der Versicherer-Dachverband GDV, dass ein fehlender Rauchmelder den Schutz nicht einschränkt. Auf der Webseite berichtet er: „Praktisch gibt es keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, weil der fehlende oder unsachgemäß betriebene Rauchmelder für den Schaden bzw. die Schadenhöhe ursächlich sein müsste. Ein solcher Zusammenhang kann in der Regel nicht hergestellt werden. Das zeigen auch die bisherigen Schadenerfahrungen: Fälle, in denen ein fehlender oder unsachgemäß betriebene Rauchmelder negativen Einfluss auf die Entschädigung eines versicherten Sachschadens hatte, sind uns nicht bekannt“. Dennoch müssen lange Rechtsstreite mit einigen Versicherern befürchtet werden, wenn ein solcher Schutz nicht installiert wurde.
Schon im eigenen Interesse sollten Rauchmelder eingebaut werden, zumindest in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungsweg gedacht sind. Extra dem Versicherer gemeldet werden muss ein solcher Einbau nicht. Wenn es brennt und der Rauchmelder Alarm schlägt, dann gilt: es bleiben oft nur 120 Sekunden, um sich in Sicherheit zu bringen. Statt Wertgegenstände zu retten, sollte man folglich schnell die Wohnung verlassen. Hier sei auch daran erinnert, dass viele Menschen nicht an den Flammen sterben, sondern an einer Rauchgasvergiftung: Schon wenige Atemzüge können tödlich enden.
Brennt hingegen das Treppenhaus oder ist verraucht, so dass die Fluchtwege bereits versperrt sind, sollten die Betroffenen in der Wohnung bleiben und die Feuerwehr über den Notruf 112 rufen, informiert aktuell ein Versicherer. Wichtig ist, alle Türen zu schließen, damit Feuer und Rauch nicht in die Wohnung eindringen. Über richtiges Verhalten im Brandfall informieren die Feuerwehren.