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Kister & Partner
Gesellschaft für Finanz- und Wirtschaftsberatung m.b.H.
 

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Lebensversicherung: Garantiezins nicht gesenkt

Auch im kommenden Jahr wird der Garantiezins in der Lebensversicherung nicht abgesenkt. Kein Wunder, denn im Keller ist er ohnehin: Aktuell liegt er bei 0,9 Prozent. Zum Vergleich: Noch 1994 betrug der Höchstrechnungszins satte 4,0 Prozent. Die Versicherer bieten aber Alternativen.
Erst kam die Finanzkrise, dann die Eurokrise. Seitdem sind die Zinsen am europäischen Kapitalmarkt im Keller, auch, weil die Europäische Zentralbank (EZB) sie künstlich niedrig hält. Damit sollen die Banken eigentlich gezwungen werden, das Geld lieber zu investieren statt zu bunkern, um die Wirtschaft anzukurbeln. Ob das Erfolg hat, ist auch unter Finanzexperten heftigst umstritten.
Die Zinsflaute macht es aber den Lebensversicherern schwer – zumindest, wenn sie Altersvorsorge-Produkte mit hohen Garantien anbieten wollen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, einen großen Teil der Kundengelder in festverzinsliche Papiere zu stecken, vor allem langlaufende Staatsanleihen. Genau jene Geldanlagen also, die aktuell wenig abwerfen. Das macht es schwierig, hohe Garantiezusagen zu erwirtschaften.
Das ist auch mit Blick auf den Garantiezins in der klassischen Lebensversicherung interessant. Der Begriff ist ein wenig missverständlich: Auch Höchstrechnungszins genannt, gibt dieser Zins vor, wie viel Zinsen den Neukunden einer klassischen Lebensversicherung garantiert werden dürfen. Festgelegt wird er vom Bundesfinanzministerium. Mit dem Garantiezins können Kunden nach Abzug der Abschluss- und Verwaltungskosten sicher rechnen.
Und hier zumindest die gute Nachricht aus Sicht potentieller Neukunden mit Interesse an „klassischen“ Lebensversicherungen: auch im Jahr 2021 wird der Garantiezins vom Finanzministerium nicht gesenkt, sondern bei 0,9 Prozent liegen. Das berichtet das Fachportal „Versicherungsmonitor“.
Alternative Produkte auch von Lebensversicherern
Obwohl die Lebensversicherung zunehmend umstritten ist, erfreut sie sich noch immer hoher Beliebtheit bei den Bundesbürgern. Im Geschäftsjahr 2019 kletterten die eingenommenen Bruttobeiträge um 6,7 Prozent auf 216,0 Milliarden Euro. Nicht ohne Grund, denn auch die Lebensversicherer haben sich den neuen Bedingungen angepasst und Alternativen zu den „klassischen“ kapitalbildenden Produkten auf den Markt gebracht.
Die Versicherer bieten unter anderem Index- und fondsgebundene Produkte an, bei denen sie das Kapital riskanter anlegen können. Das verspricht höhere Renditechancen. Diese Produkte haben Vor- und Nachteile. Garantiert wird in der Regel der Erhalt der eingezahlten Beiträge zum Ablaufdatum. Die Renditechancen sind höher, weil die Lebensversicherer auch in Aktienfonds, Index- und Unternehmensbeteiligungen investieren können. Die meisten Policen bieten einen Mix aus Beitragsgarantie und risikobehafteteren Anlagen. Großer Beliebtheit erfreuen sich aktuell auch Lebensversicherungen gegen Einmalbeitrag. Dabei wird eine einmal gezahlte Summe in eine lebenslange Rente umgerechnet.
Nachteil ist unter anderem, dass die Renditechancen gerade bei Index-Policen durch einen sogenannten Cap gedeckelt werden. Aus guten Gründen: Dieser Cap soll auch verhindern, dass die Sparer Verluste erleiden, wenn sich der Kapitalmarkt nicht wie gewünscht entwickelt. Auch sind sie nach wie vor gezwungen, bei den neuen Verträgen hohe Anteile der Kundengelder festverzinslich zu investieren, was aber ebenfalls gewisse Sicherheiten verspricht. Hier empfiehlt sich ein Beratungsgespräch: auch zu alternativen Anlageformen.
Fest steht aber: Wer einen Lebensversicherungs-Altvertrag hat, muss sich keine Sorgen machen. Denn der aktuell niedrige Garantiezins gilt nur für Neuverträge. Bei Altverträgen wird der Garantiezins auf den Sparanteil mitgetragen – ein Grund, weshalb man sich keineswegs einfach von solchen Verträgen trennen sollte. Denn gerade in Zeiten dauerhaft niedriger Zinsen können die klassischen Alt-Policen an Attraktivität gewinnen: gerade, weil sie den Sparern noch vergleichsweise hohe Garantien zusichern. Hier sollte genau nachgerechnet werden. Als Alternative kann darüber hinaus auch ein Verkauf des Vertrages in Betracht gezogen werden, der oft lukrativer ist als eine Kündigung.

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