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Mehr Rente – Steuerpflicht?

Kurz vor Pfingsten hat der Bundesrat noch eine Verordnung der Bundesregierung gebilligt. Millionen Rentner können sich nun über erhöhte Bezüge freuen. Auch das Bafög steigt.
Vor kurzem hat der Bundesrat eine Verordnung gebilligt, die Millionen Ruheständlern höhere Renten sichert. Während in den westdeutschen Bundesländern die monatlichen Altersbezüge um 3,18 Prozent steigen, sind es in Ostdeutschland sogar 3,91 Prozent. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Die Rentenerhöhung resultiert wesentlich aus der positiven Lohnentwicklung.
Konkret bedeutet dies: im Westen erhöht sich eine monatliche Rente von 1.000 Euro brutto um 31,80 Euro, im Osten um 39,10 Euro. Wie viel davon aber tatsächlich im Portemonnaie bleibt, ist fraglich. So führt die Rentenerhöhung auch dazu, dass deutlich mehr Senioren Einkommenssteuer zahlen. Hier sei daran erinnert, dass der Fiskus auch bei den Ruhestands-Geldern zugreift.
Bereits für das Jahr 2018 müssen rund 5,6 Millionen Rentner eine Steuererklärung machen, schätzt die Bundesregierung. Damit sind bereits doppelt so viele steuerpflichtig wie noch im Jahr 2005, als die höhere Steuer auf Renten eingeführt wurde. Grund ist ein geringerer Steuerfreibetrag auf Renten: Wer 2018 in den Ruhestand wechselte, erhält 24 Prozent steuerfrei.
Wie hoch der Freibetrag ist, richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Er bleibt dann für den Rest der Rente stabil, die Senioren nehmen ihn quasi über den gesamten Ruhestand mit. Nicht so bei Neurentnern. Die Besteuerung der Renten wird schrittweise angehoben, bis sie schließlich die vollen 100 Prozent erreicht. Wer nicht weiß, ob er eine Steuererklärung einreichen muss, sollte sich informieren und beraten lassen. Zum Beispiel lassen sich auch Pflegeausgaben und Kosten für Helfer im Haushalt geltend machen.
Gute Nachrichten gibt es auch für Schüler und Studenten. Die Bafög-Sätze werden im Herbst angehoben. Der Höchstbetrag soll in zwei Stufen von 735 auf 861 Euro im Monat steigen. Auch Freibeträge werden raufgesetzt, damit künftig mehr Studenten von der finanziellen Stütze profitieren. Auch für diese Reform war die Zustimmung des Bundesrates notwendig, weil die Länder Teile der Ausbildungsförderung zahlen.

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