Neu 2022: Provisionsdeckel in der Restschuldversicherung
Restschuldversicherungen sollen eigentlich Verbraucherinnen und Verbraucher absichern, wenn sie einen Bankkredit nicht mehr bedienen können. Aber sehr hohe Provisionen sorgten hier wiederholt für Kritik. Der Gesetzgeber hat gehandelt: Ab Juli 2022 werden hier die Provisionen gedeckelt.
Restschuldversicherungen liegt eigentlich eine gute Idee zugrunde: Sie werden zusammen mit Krediten oder dem Ratenkauf teurer Produkte vertrieben. Sie sollen das Risiko absichern, im Falle von Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Unfällen oder Tod die Raten nicht mehr bedienen zu können. Für den Versicherungsvertrieb spielen sie eher eine untergeordnete Rolle. Fast immer werden solche Verträge am Bankschalter vermittelt, wenn die Kundinnen und Kunden einen Kredit abschließen.
Aber das haben sich die Banken teils teuer vergüten lassen, wie eine Verbraucher-Stichprobe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zeigte. Sie haben 31 Anbieter befragt, deren Restschuld-Policen bei elf verschiedenen Geldhäusern vertrieben wurden. Das Ergebnis: 19 von ihnen sagten aus, dass mehr als 50 Prozent der Beiträge, die für den Schutz bezahlt werden müssen, allein als Vergütung für die vermittelnden Bankberater draufgehen. Das läuft dem Grundgedanken eines solchen Vertrages komplett zuwider. Statt Schutz vor Zahlungsausfällen zu bieten, entwickelten sich manche Verträge selbst zur Schuldenfalle.
Das hat den Gesetzgeber zum Eingreifen gezwungen. Und tatsächlich hat er die Abschlussprovision bei der Vermittlung einer Restschuldversicherung gedeckelt, wie aktuell der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet. Ab Juli liegt der zulässige Höchstsatz bei 2,5 Prozent der Kreditsumme, wobei darin weder Zinsen noch eine eventuell mitfinanzierte Einmalprämie mitberücksichtigt werden dürfen. Auch wenn Leistungen aufwandsbezogen vergütet werden, darf dies – stark vereinfacht ausgedrückt – nur dann passieren, wenn dadurch Ersparnisse für den Versicherten bewirkt werden.
Aber Vorsicht: Da sich die zulässige Abschlussprovision an der Kreditsumme orientiert und nicht an der Beitragssumme, kann sie immer noch recht hoch ausfallen: etwa 2.500 Euro nur für den Vertragsabschluss, wenn ein Kredit über 100.000 Euro gezeichnet wird. Deshalb kann es sich empfehlen, nicht sofort den erstbesten Vertrag zu unterzeichnen, den das Bankhaus anbietet, sondern Kosten und Konditionen der Restschuld-Policen zu vergleichen. Grundsätzlich gilt: Wer einen Kredit aufnimmt, sollte sich vorher vergewissern, ob er diesen auch regelmäßig bedienen könnte und dies zu seinem Einkommen und der Lebenssituation passt. Sonst droht hier ein böses Erwachen.
Bestimmte Risiken der Kreditnahme lassen sich übrigens (günstiger) auch auf anderem Wege absichern. So sind Risikolebensversicherungen in der Regel recht preiswert und fangen den Partner bzw. die Familie auf, wenn der Versicherte verstirbt. Und eine Berufsunfähigkeitspolice bietet Schutz, wenn es im Job nicht weitergeht und das Einkommen wegbricht. Hier lohnt ein Beratungsgespräch!
Restschuldversicherungen liegt eigentlich eine gute Idee zugrunde: Sie werden zusammen mit Krediten oder dem Ratenkauf teurer Produkte vertrieben. Sie sollen das Risiko absichern, im Falle von Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Unfällen oder Tod die Raten nicht mehr bedienen zu können. Für den Versicherungsvertrieb spielen sie eher eine untergeordnete Rolle. Fast immer werden solche Verträge am Bankschalter vermittelt, wenn die Kundinnen und Kunden einen Kredit abschließen.
Aber das haben sich die Banken teils teuer vergüten lassen, wie eine Verbraucher-Stichprobe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zeigte. Sie haben 31 Anbieter befragt, deren Restschuld-Policen bei elf verschiedenen Geldhäusern vertrieben wurden. Das Ergebnis: 19 von ihnen sagten aus, dass mehr als 50 Prozent der Beiträge, die für den Schutz bezahlt werden müssen, allein als Vergütung für die vermittelnden Bankberater draufgehen. Das läuft dem Grundgedanken eines solchen Vertrages komplett zuwider. Statt Schutz vor Zahlungsausfällen zu bieten, entwickelten sich manche Verträge selbst zur Schuldenfalle.
Das hat den Gesetzgeber zum Eingreifen gezwungen. Und tatsächlich hat er die Abschlussprovision bei der Vermittlung einer Restschuldversicherung gedeckelt, wie aktuell der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet. Ab Juli liegt der zulässige Höchstsatz bei 2,5 Prozent der Kreditsumme, wobei darin weder Zinsen noch eine eventuell mitfinanzierte Einmalprämie mitberücksichtigt werden dürfen. Auch wenn Leistungen aufwandsbezogen vergütet werden, darf dies – stark vereinfacht ausgedrückt – nur dann passieren, wenn dadurch Ersparnisse für den Versicherten bewirkt werden.
Aber Vorsicht: Da sich die zulässige Abschlussprovision an der Kreditsumme orientiert und nicht an der Beitragssumme, kann sie immer noch recht hoch ausfallen: etwa 2.500 Euro nur für den Vertragsabschluss, wenn ein Kredit über 100.000 Euro gezeichnet wird. Deshalb kann es sich empfehlen, nicht sofort den erstbesten Vertrag zu unterzeichnen, den das Bankhaus anbietet, sondern Kosten und Konditionen der Restschuld-Policen zu vergleichen. Grundsätzlich gilt: Wer einen Kredit aufnimmt, sollte sich vorher vergewissern, ob er diesen auch regelmäßig bedienen könnte und dies zu seinem Einkommen und der Lebenssituation passt. Sonst droht hier ein böses Erwachen.
Bestimmte Risiken der Kreditnahme lassen sich übrigens (günstiger) auch auf anderem Wege absichern. So sind Risikolebensversicherungen in der Regel recht preiswert und fangen den Partner bzw. die Familie auf, wenn der Versicherte verstirbt. Und eine Berufsunfähigkeitspolice bietet Schutz, wenn es im Job nicht weitergeht und das Einkommen wegbricht. Hier lohnt ein Beratungsgespräch!