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Kister & Partner
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Neue Gesetze und Regeln ab August 2020

Auch im August treten wieder neue Gesetze und Regeln in Kraft. Azubis und Studenten sollen mehr Geld erhalten – und wer eine Weiterbildung macht, soll ebenfalls mehr Geld bekommen.
Im August 2020 werden wieder zahlreiche neue Regeln und Gesetze in Kraft treten. Mit Blick auf die Finanzen sind vor allem die Änderungen bei Bafög und Ausbildung interessant. Denn die Studentinnen und Studenten erhalten nun etwas mehr Geld.
Zum Wintersemester 2020/2021 wird der Bafög-Höchstsatz angehoben: Der Höchstsatz steigt von 853 Euro auf 861 Euro für Studierende und für Schüler von 825 Euro auf 832 Euro im Monat.
Diese höheren Sätze werden auch dazu führen, dass mehr junge Menschen einen Anspruch auf die Gelder haben werden. Denn die Freibeträge für Eltern werden ebenfalls raufgesetzt: auf deren Basis wird das Bafög berechnet. Für verheiratete Eltern gilt zum Beispiel künftig ein Freibetrag von 1.890 Euro statt -wie bisher- 1835 Euro, für alleinstehende Elternteile 1.260 statt 1.225 Euro, für unterhaltsberechtigte Kinder 570 Euro statt 555 Euro. Zum August 2021 ist dann eine erneute Anhebung der Freibeträge geplant.
News beim Ausbildungs-Bafög für berufliche Bildung
Wirksam wird auch eine Änderung beim sogenannten Aufstiegs-Bafög. Dieses soll Menschen unterstützen, wenn sie sich nebenberuflich oder in Vollzeit in ihrem Beruf weiterbilden wollen. Für Lehrgänge und Prüfungen gibt es künftig 50 Prozent Zuschuss statt -wie bisher- 40 Prozent. Besonders im Handwerk sind derartige Weiterbildungen verbreitet, weshalb diese Förderart früher auch „Meister-Bafög“ hieß. Um den „Master“ künftig zu ermöglichen, wird nun eine dreistufige Förderung eingeführt.
Darüber hinaus gibt es beim Ausbildungs-Bafög zahlreiche weitere Neuerungen. Die Unterhaltsförderung wird zum Vollzuschuss ausgebaut: Das heißt, sie muss künftig nicht mehr zurückgezahlt werden. Wichtig ist das für Familien mit Kindern. So bekommen etwa Alleinerziehende mit einem Kind bis zu 1.127 Euro Unterhaltsbeitrag plus 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag pro Monat. Verheiratete mit zwei Kindern bekommen bis zu 1.597 Euro Unterhaltsbeitrag, wie das Bundesbildungsministerium mitteilt.
Darüber hinaus will die Bundesregierung die Existenzgründung nach einer entsprechenden Weiterbildung fördern. Jener Teil für Lehrgänge und Prüfungen, der mittels eines Darlehens finanziert wird, wird Existenzgründern künftig erlassen. Grundlage ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (4. AFBGÄndG).
Angehoben wird auch die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für Auszubildende: Sie steigt von 716 Euro auf 723 Euro.
Überbrückungshilfe endet
Eine wichtige Frist nähert sich auch für kleine und mittlere Unternehmen, wenn sie von der Corona-Überbrückungshilfe Gebrauch machen wollen. Diese ist nur noch bis zum 31. August beantragbar. Antragsberechtigt sind Unternehmen – aber auch Solo-Selbstständige -, deren Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 in der Summe um mindestens 60 Prozent zum Vorjahr zurückgegangen ist. Ihnen soll bei Mieten, fixen Betriebskosten und Pachten unter die Arme gegriffen werden. Maximal sind 50.000 Euro drin.
Das Corona-Arbeitszeitgesetz läuft hingegen zum 1. August aus. Es sollte Firmen erlauben, ihre Beschäftigten länger arbeiten zu lassen, wenn die Corona-Krise dies erfordert hatte. Bis zu 12 Stunden pro Tag durften die Arbeitnehmer demnach arbeiten, wenn der Bedarf es erforderte.

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