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Kister & Partner
Gesellschaft für Finanz- und Wirtschaftsberatung m.b.H.
 

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Pflegekosten weiter gestiegen

Es sind unerfreuliche Zahlen, die das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ kürzlich präsentierte. Demnach sind die durchschnittlichen Kosten fürs Pflegeheim gegenüber dem Vorjahr schon wieder gestiegen, um stolze 3,25 Prozent. Es droht den Betroffenen eine gewaltige Pflegelücke.
In nackten Zahlen: 1.830 Euro monatlich mussten Pflegebedürftige im Januar 2019 durchschnittlich aufbringen, wenn sie im Pflegeheim betreut werden. Eine durchaus stolze Summe, die zeigt, wie schnell die Pflegebedürftigkeit in Armut münden kann. Im Vorjahr waren es noch 1.772 Euro. Das Nachrichtenmagazin beruft sich hierbei auf eine Statistik der Ersatzkassen, für die beinahe alle Pflegeheime im Bundesgebiet eingerechnet wurden.
Auch Unterkunft und Verpflegung will bezahlt sein!
Wie aber setzen sich diese Kosten zusammen? Zunächst einmal ist es wichtig, dass für die Höhe nicht mehr der Grad bzw. die Stufe der Pflegebedürftigkeit ausschlaggebend ist. Seit Inkrafttreten des zweiten Pflegestärkungsgesetzes 2017 zahlen alle Bewohner eines Heimes denselben Betrag. Zunächst müssen sie für die laufenden Kosten im Heim aufkommen: Verpflegung, Unterkunft und einen Anteil an notwendigen Investitionen. Hierbei sind die Pflegekosten noch gar nicht eingerechnet.
Die Pflegekosten kommen dann aber noch hinzu. Diesbezüglich spricht man auch vom einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Er wird in der Regel von den Pflegeheimen bzw. deren Betreibern, den Kassen und Kommunen ausgehandelt. Allein für die „reinen“ Pflegekosten müssen die stationär Betreuten im Schnitt 655 Euro zahlen, weil die Pflegekasse nicht alles übernimmt. Hier sind die Aufwendungen für Essen, Unterkunft etc. noch gar nicht eingerechnet.
Ein Drittel ist auf Sozialhilfe angewiesen
Aufgrund der hohen Kosten bedeutet es ein enorm hohes Armutsrisiko, zum Pflegefall zu werden. Rund 375.000 Personen, die behindert oder auf Pflegeleistungen angewiesen waren, erhielten zum Jahresende 2017 bereits die sogenannte Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII: Sozialhilfe also für Pflegebedürftige. Fast jeder Dritte ist betroffen, Tendenz stark steigend.
Aus diesem Grund wird aktuell auch der Ruf nach Reformen laut. Unter anderem fordern mehrere prominente Politiker, die Eigenanteile zu deckeln und aus Steuermitteln aufzustocken. Aber mehrheitsfähig ist diese Position aktuell nicht, das Bundesgesundheitsministerium hat sich eher ablehnend geäußert.
Doch selbst wenn eine solche Reform kommt – das Armutsrisiko wird sie kaum mildern. Deshalb empfiehlt es sich, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Hierbei gilt es auch zu bedenken, dass Ehepartner und Kinder zur Kasse gebeten werden, wenn der Pflegebedürftige nicht zahlen kann. Mit einer Zusatzversicherung sorgt man nicht nur für sich vor, sondern auch für die Familie. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

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