Pflegeversicherung – Reform angedacht
Die Pflegeversicherung ist nur eine Teilkasko, in den letzten Jahren sind die Kosten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nahezu explodiert. Deshalb will nun das Bundesland Hamburg eine Gesetzesinitiative im Bundesrat anstoßen, um die Kosten im Sinne der Betroffenen zu deckeln. Die Initiative zeigt die hohen Kostenrisiken der Pflegebedürftigkeit.
Wer in Deutschland ein Pflegefall wird, sieht sich mit hohen Kosten konfrontiert: daran ändert auch die gesetzliche Pflegeversicherung nichts. Denn diese ist nur als Teilkasko-Schutz kalkuliert. Das bedeutet: Fast zwangsläufig ist die Sozialversicherung darauf angelegt, dass ein Pflegebedürftiger und seine Familie große Teile der Kosten übernehmen, wenn man auf fremde Hilfe angewiesen ist. Der Staat greift nur unterstützend ein.
Doch in den letzten Jahren sind speziell die Kosten im Pflegeheim nahezu explodiert. Abhängig von Bundesland und Einrichtung kostet eine stationäre Heim-Betreuung im Schnitt zwischen 1.218 Euro (Sachsen-Anhalt) und 2.252 Euro (Nordrhein-Westfalen). Hier gilt es zu bedenken, dass seit dem 2. Pflegestärkungsgesetz der Bundesregierung die Heime einheitliche Pflegekosten berechnen. Sie sind nicht mehr vom Grad oder von der Stufe der Pflegebedürftigkeit abhängig, sondern werden von allen Bewohnern in gleicher Höhe gezahlt.
Hamburg will fixen Eigenanteil
Doch seit Inkrafttreten der Pflegestärkungsgesetze sind die Pflegekosten für Angehörige nahezu explodiert. Die durchschnittliche Last der Bundesbürger stieg von 1.772 Euro im Januar 2018 auf 1830 Euro monatlich zum Jahresanfang 2019. Ein Grund sind die Mehrleistungen, die mit dem Gesetz beschlossen wurden. Diese müssen jetzt auch finanziert werden.
Deshalb will nun das Bundesland Hamburg über den Bundesrat eine Gesetzesinitiative anstoßen. Sie soll bewirken, dass der Eigenanteil im Sinne der Betroffenen fixiert wird. Dann würden Teuerungen im Gesundheitssystem von der gesetzlichen Pflegekasse getragen. Bisher ist es umgekehrt: Der Pflegeanteil, den der Pflegebedürftige zahlen muss, ist variabel, nicht so der Zuschuss der Krankenkasse. Hier ist ein fester Wert für Geld- und Sachleistungen vorgesehen.
Kosten werden oft unterschätzt
Doch selbst wenn der Vorstoß aus Hamburg Erfolg haben sollte: Das Armutsrisiko durch die Pflege wird damit nicht beseitigt. Denn das Reformvorhaben zielt nur auf die „reinen“ Pflegekosten, den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Er wird vom Pflegeheim-Betreiber, den Pflegekassen und Kommunen ausgehandelt und beziffert sich aktuell auf 655 Euro. Dieser Betrag soll künftig gedeckelt werden und die Mehraufwendungen aus Steuermitteln bezahlt — zumindest, wenn es nach dem rot-grünen Hamburger Senat geht.
Das aber ist längst nicht alles, was die Betroffenen zu zahlen haben. Hinzu kommen die Aufwendungen für Unterkunft und Versorgung im Heim, so dass sich dann die oben genannten, weit höheren Beträge ergeben. Mit bitteren Konsequenzen: Schon heute sind 300.000 Personen bzw. 37 Prozent auf Sozialhilfe angewiesen, berichtet das „Handelsblatt“. Aber dauerhaft springt das Sozialamt erst ein, wenn keine Verwandten in gerader Linie für den Pflegebedürftigen zahlen: in der Regel die Kinder oder Ehepartner. Die tatsächlichen Aufwendungen werden oft unterschätzt.
Deshalb bleibt es unersetzlich, mit einer privaten Pflegetagegeld- oder Pflegerentenversicherung zusätzlich vorzusorgen. Sie zahlen einen vorher vereinbarten Betrag oder eine Rente, wenn bei dem Versicherten ein Pflegegrad festgestellt wird. Und sind tatsächlich ein Schutz gegen das Armutsrisiko. Hierbei gilt es auch zu bedenken, dass die Mehrheit der Pflegebedürftigen im eigenen Haushalt umsorgt wird. Rund zwei Drittel der Angehörigen reduzieren hierfür ihre Arbeitszeit und arbeiten nur noch in Teilzeit, was ein weiteres Armutsrisiko bedeuten kann. Das Geld aus der Pflegezusatz-Police können die Betroffenen auch an ihre Angehörigen weitergeben, wenn sie Aufgaben übernehmen — es kann frei verwendet werden!
Wer in Deutschland ein Pflegefall wird, sieht sich mit hohen Kosten konfrontiert: daran ändert auch die gesetzliche Pflegeversicherung nichts. Denn diese ist nur als Teilkasko-Schutz kalkuliert. Das bedeutet: Fast zwangsläufig ist die Sozialversicherung darauf angelegt, dass ein Pflegebedürftiger und seine Familie große Teile der Kosten übernehmen, wenn man auf fremde Hilfe angewiesen ist. Der Staat greift nur unterstützend ein.
Doch in den letzten Jahren sind speziell die Kosten im Pflegeheim nahezu explodiert. Abhängig von Bundesland und Einrichtung kostet eine stationäre Heim-Betreuung im Schnitt zwischen 1.218 Euro (Sachsen-Anhalt) und 2.252 Euro (Nordrhein-Westfalen). Hier gilt es zu bedenken, dass seit dem 2. Pflegestärkungsgesetz der Bundesregierung die Heime einheitliche Pflegekosten berechnen. Sie sind nicht mehr vom Grad oder von der Stufe der Pflegebedürftigkeit abhängig, sondern werden von allen Bewohnern in gleicher Höhe gezahlt.
Hamburg will fixen Eigenanteil
Doch seit Inkrafttreten der Pflegestärkungsgesetze sind die Pflegekosten für Angehörige nahezu explodiert. Die durchschnittliche Last der Bundesbürger stieg von 1.772 Euro im Januar 2018 auf 1830 Euro monatlich zum Jahresanfang 2019. Ein Grund sind die Mehrleistungen, die mit dem Gesetz beschlossen wurden. Diese müssen jetzt auch finanziert werden.
Deshalb will nun das Bundesland Hamburg über den Bundesrat eine Gesetzesinitiative anstoßen. Sie soll bewirken, dass der Eigenanteil im Sinne der Betroffenen fixiert wird. Dann würden Teuerungen im Gesundheitssystem von der gesetzlichen Pflegekasse getragen. Bisher ist es umgekehrt: Der Pflegeanteil, den der Pflegebedürftige zahlen muss, ist variabel, nicht so der Zuschuss der Krankenkasse. Hier ist ein fester Wert für Geld- und Sachleistungen vorgesehen.
Kosten werden oft unterschätzt
Doch selbst wenn der Vorstoß aus Hamburg Erfolg haben sollte: Das Armutsrisiko durch die Pflege wird damit nicht beseitigt. Denn das Reformvorhaben zielt nur auf die „reinen“ Pflegekosten, den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Er wird vom Pflegeheim-Betreiber, den Pflegekassen und Kommunen ausgehandelt und beziffert sich aktuell auf 655 Euro. Dieser Betrag soll künftig gedeckelt werden und die Mehraufwendungen aus Steuermitteln bezahlt — zumindest, wenn es nach dem rot-grünen Hamburger Senat geht.
Das aber ist längst nicht alles, was die Betroffenen zu zahlen haben. Hinzu kommen die Aufwendungen für Unterkunft und Versorgung im Heim, so dass sich dann die oben genannten, weit höheren Beträge ergeben. Mit bitteren Konsequenzen: Schon heute sind 300.000 Personen bzw. 37 Prozent auf Sozialhilfe angewiesen, berichtet das „Handelsblatt“. Aber dauerhaft springt das Sozialamt erst ein, wenn keine Verwandten in gerader Linie für den Pflegebedürftigen zahlen: in der Regel die Kinder oder Ehepartner. Die tatsächlichen Aufwendungen werden oft unterschätzt.
Deshalb bleibt es unersetzlich, mit einer privaten Pflegetagegeld- oder Pflegerentenversicherung zusätzlich vorzusorgen. Sie zahlen einen vorher vereinbarten Betrag oder eine Rente, wenn bei dem Versicherten ein Pflegegrad festgestellt wird. Und sind tatsächlich ein Schutz gegen das Armutsrisiko. Hierbei gilt es auch zu bedenken, dass die Mehrheit der Pflegebedürftigen im eigenen Haushalt umsorgt wird. Rund zwei Drittel der Angehörigen reduzieren hierfür ihre Arbeitszeit und arbeiten nur noch in Teilzeit, was ein weiteres Armutsrisiko bedeuten kann. Das Geld aus der Pflegezusatz-Police können die Betroffenen auch an ihre Angehörigen weitergeben, wenn sie Aufgaben übernehmen — es kann frei verwendet werden!