Private Pflegeversicherung, Basistarif und Standardtarif: Höchstbeiträge 2023
In der privaten Krankenversicherung legte der Gesetzgeber Höchstbeiträge fest. Diese gelten für die Private Pflegeversicherung, Basistarif und Standardtarif. Welche Werte für 2023 gelten:
In der Privaten Pflegeversicherung beträgt der Höchstbeitrag 2023 152,12 Euro (2022: 147,54 Euro) im Monat. Ehepaare, bei denen beide Partner privatversichert sind, zahlen zusammen maximal 150 Prozent des Höchstbeitrags zur Pflegeversicherung: 228,18 Euro (2022: 221,31 Euro). Privatversicherte, die einen Anspruch auf Beihilfe haben, zahlen 2023 maximal 60,85 Euro (2022: 59,02 Euro). Sind beide Partner beihilfe-berechtigt, zahlen sie zusammen 91,28 Euro (2022: 88,53 Euro).
Im Standardtarif errechnet sich der Höchstbetrag aus der Beitragsbemessungsgrenze und dem allgemeinen Beitragssatz der GKV. Der Höchstbetrag im Standardtarif ist also identisch mit dem allgemeinen Höchstbeitrag der GKV. 2023 beträgt er monatlich 728,18 Euro (2022: 706,28 Euro). Ehepaare zahlen zusammen im Standardtarif maximal 1.092,27 Euro (2022: 1.059,42 Euro). Laut PKV-Verband zahlen die meisten Versicherten im Standardtarif weniger als den Höchstbetrag, weil Alterungsrückstellungen angerechnet werden.
Der Höchstbetrag im Basistarif fällt hingegen höher aus und beläuft sich 2023 auf 807,98 Euro (2022: 769,16 Euro). Der Grund: Zur Berechnung wird neben der Beitragsbemessungsgrenze und dem allgemeinen GKV-Beitragssatz auch der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen herangezogen.
In der Privaten Pflegeversicherung beträgt der Höchstbeitrag 2023 152,12 Euro (2022: 147,54 Euro) im Monat. Ehepaare, bei denen beide Partner privatversichert sind, zahlen zusammen maximal 150 Prozent des Höchstbeitrags zur Pflegeversicherung: 228,18 Euro (2022: 221,31 Euro). Privatversicherte, die einen Anspruch auf Beihilfe haben, zahlen 2023 maximal 60,85 Euro (2022: 59,02 Euro). Sind beide Partner beihilfe-berechtigt, zahlen sie zusammen 91,28 Euro (2022: 88,53 Euro).
Im Standardtarif errechnet sich der Höchstbetrag aus der Beitragsbemessungsgrenze und dem allgemeinen Beitragssatz der GKV. Der Höchstbetrag im Standardtarif ist also identisch mit dem allgemeinen Höchstbeitrag der GKV. 2023 beträgt er monatlich 728,18 Euro (2022: 706,28 Euro). Ehepaare zahlen zusammen im Standardtarif maximal 1.092,27 Euro (2022: 1.059,42 Euro). Laut PKV-Verband zahlen die meisten Versicherten im Standardtarif weniger als den Höchstbetrag, weil Alterungsrückstellungen angerechnet werden.
Der Höchstbetrag im Basistarif fällt hingegen höher aus und beläuft sich 2023 auf 807,98 Euro (2022: 769,16 Euro). Der Grund: Zur Berechnung wird neben der Beitragsbemessungsgrenze und dem allgemeinen GKV-Beitragssatz auch der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen herangezogen.