Reise storniert: Wer übernimmt die Kosten?
Das Reiseverhalten wird immer noch durch Corona beeinflußt. Reiseplanung muss flexibler werden. Doch was, wenn der Urlaub storniert werden muss? Eine Übersicht.
Lässt sich eine Reise stornieren?
Auch von einer gebuchten Reise kann man zurücktreten. Wichtig ist aber der Zeitpunkt. Kann man eine gebuchte Reise nicht antreten, ist es ratsam, frühzeitig den Kontakt zum Anbieter zu suchen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Vielleicht lässt sich der Reisezeitraum noch ändern oder man bucht auf eine andere Person um. Dann fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr an.
Pauschalreise
Findet sich keine Alternative und die Reise muss storniert werden, werden Gebühren für den Buchenden fällig. Wie hoch diese sind, ist abhängig von Art der Reise und Zeitpunkt des Stornos. Und sie sind von Anbieter zu Anbieter verschieden, weshalb ein Blick in die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) lohnt. Darin sind die gestaffelten Sätze aufgeführt. Je kurzfristiger man die Reise storniert, desto höher werden die Gebühren. Alles unter den besagten 30 Tagen Storno vor Reiseantritt wird dann teuer und endet kurz vor Beginn sogar beim kompletten Reisepreis.
Individualreise
Bucht man Hotel und Flug einzeln, sollte man sich die jeweiligen Vertragsbedingungen ansehen. Hotelbetreiber legen fest, ob kostenlos storniert, Stornogebühren fällig oder der komplette Betrag bezahlt werden muss. Manche Airlines bieten günstige Flugtickets an, die nicht stornierbar sind. Man verzichtet vertraglich auf das Kündigungsrecht. Die Kosten für Steuern und Gebühren kann man aber dennoch zurückfordern.
Wer übernimmt die Stornogebühren?
Eigentlich bleibt derjenige auf den Kosten sitzen, der die Reise gebucht hat. Mit einer Versicherung für Reiserücktritt sieht das allerdings schon ganz anders aus. Diese übernimmt die Stornokosten bei unerwarteter schwerer Erkrankung, Unfall, Arbeitsplatzwechsel, plötzlicher Arbeitslosigkeit, Komplikationen in der Schwangerschaft oder Schaden am Eigentum (z. B. Hausbrand). Manche Versicherer bieten Pakete an, in denen zudem Reiseabbruch und Gepäck mitversichert sind.
„Höhere Gewalt“
Wird die Reise unzumutbar, weil „höhere Gewalt“ im Spiel ist, ist ein Storno ohne Gebühren möglich. Zur „höheren Gewalt“ zählen beispielsweise politische Unruhen, Naturkatastrophen oder der Preis der Reise schnellt plötzlich in die Höhe. Terrorgefahr rechtfertigt übrigens die kostenlose Stornierung einer Reise nicht. Erst wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht, könnte das ein Indiz sein und man sollte sich an den Reiseveranstalter wenden.
Reisen in Zeiten von Corona
Gestern noch problemlos, morgen schon Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet – Corona bleibt nach wie vor unberechenbar. Oder man selbst oder ein Mitreisender ist in Quarantäne. Wer dabei auf Nummer sicher gehen will, sollte die Reiserücktrittsversicherung um einen Coronaschutz erweitern.
Lässt sich eine Reise stornieren?
Auch von einer gebuchten Reise kann man zurücktreten. Wichtig ist aber der Zeitpunkt. Kann man eine gebuchte Reise nicht antreten, ist es ratsam, frühzeitig den Kontakt zum Anbieter zu suchen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Vielleicht lässt sich der Reisezeitraum noch ändern oder man bucht auf eine andere Person um. Dann fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr an.
Pauschalreise
Findet sich keine Alternative und die Reise muss storniert werden, werden Gebühren für den Buchenden fällig. Wie hoch diese sind, ist abhängig von Art der Reise und Zeitpunkt des Stornos. Und sie sind von Anbieter zu Anbieter verschieden, weshalb ein Blick in die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) lohnt. Darin sind die gestaffelten Sätze aufgeführt. Je kurzfristiger man die Reise storniert, desto höher werden die Gebühren. Alles unter den besagten 30 Tagen Storno vor Reiseantritt wird dann teuer und endet kurz vor Beginn sogar beim kompletten Reisepreis.
Individualreise
Bucht man Hotel und Flug einzeln, sollte man sich die jeweiligen Vertragsbedingungen ansehen. Hotelbetreiber legen fest, ob kostenlos storniert, Stornogebühren fällig oder der komplette Betrag bezahlt werden muss. Manche Airlines bieten günstige Flugtickets an, die nicht stornierbar sind. Man verzichtet vertraglich auf das Kündigungsrecht. Die Kosten für Steuern und Gebühren kann man aber dennoch zurückfordern.
Wer übernimmt die Stornogebühren?
Eigentlich bleibt derjenige auf den Kosten sitzen, der die Reise gebucht hat. Mit einer Versicherung für Reiserücktritt sieht das allerdings schon ganz anders aus. Diese übernimmt die Stornokosten bei unerwarteter schwerer Erkrankung, Unfall, Arbeitsplatzwechsel, plötzlicher Arbeitslosigkeit, Komplikationen in der Schwangerschaft oder Schaden am Eigentum (z. B. Hausbrand). Manche Versicherer bieten Pakete an, in denen zudem Reiseabbruch und Gepäck mitversichert sind.
„Höhere Gewalt“
Wird die Reise unzumutbar, weil „höhere Gewalt“ im Spiel ist, ist ein Storno ohne Gebühren möglich. Zur „höheren Gewalt“ zählen beispielsweise politische Unruhen, Naturkatastrophen oder der Preis der Reise schnellt plötzlich in die Höhe. Terrorgefahr rechtfertigt übrigens die kostenlose Stornierung einer Reise nicht. Erst wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht, könnte das ein Indiz sein und man sollte sich an den Reiseveranstalter wenden.
Reisen in Zeiten von Corona
Gestern noch problemlos, morgen schon Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet – Corona bleibt nach wie vor unberechenbar. Oder man selbst oder ein Mitreisender ist in Quarantäne. Wer dabei auf Nummer sicher gehen will, sollte die Reiserücktrittsversicherung um einen Coronaschutz erweitern.