Reiserisiko Naturkatastrophen: Was zu beachten ist
Waldbrände auf Rhodos verdeutlichen derzeit eindrücklich die Gefahr von Naturrisiken während einer Reise. Tausende Urlauber sind betroffen und mussten in Sicherheit gebracht werden. Reiseanbieter wie TUI haben vorerst keine neuen Gäste auf die griechische Insel gebracht.
In solchen Situationen kann eine Reiserücktrittsversicherung oder Reiseabbruchversicherung für Individualreisende besonders wichtig sein, um sich vor den Kosten einer Stornierung zu schützen. Die Reiserücktrittsversicherung deckt Stornokosten, wenn ein Reisender vor Reiseantritt die gebuchte Reise nicht antreten kann. Die Reiseabbruchversicherung erstattet die Kosten für die vorzeitige Rückreise, wenn ein Reisender die begonnene Reise vorzeitig abbrechen muss. Jedoch muss man sich dringend informieren. Denn nicht immer ist die Versicherung bei Naturkatastrophen in der Leistungspflicht.
Welche Rechte Pauschalreisende bei Naturkatastrophen haben
Pauschalurlauber haben das Recht, ihren Urlaub kostenfrei zu stornieren, wenn Naturkatastrophen die eigene Urlaubsregion betreffen. Das gilt immer dann, wenn die Reise unzumutbar ist – auch ohne Reisewarnung des Auswärtigen Amts, sobald die Urlaubsregion unmittelbar betroffen ist. Die EU-Pauschalreiserichtlinie definiert im Erwägungsgrund 31 Beispiele für den kostenfreien Rücktritt.
Demnach kann dann kostenfrei von der Reise zurückgetreten werden, wenn die Reise durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Dies können zum Beispiel Kriegshandlungen oder andere schwerwiegende Beeinträchtigungen der Sicherheit sein – wie Terrorismus, erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit (Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel, Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Erdbeben oder Witterungsverhältnisse).
Ist man bereits vor Ort und es kommt zu Beeinträchtigungen durch Waldbrände, kann man die Reise vorzeitig beim Veranstalter kündigen. Der Reiseveranstalter zahlt dann die Kosten der veränderten Abreise. Allerdings besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
Welche Rechte Individualreisende haben
Für Individualreisende hängt eine kostenlose Stornierung davon ab, in welchem Land die Anbieter ihren Sitz haben und wie die Rücktrittsbedingungen dort geregelt sind. Zumindest bei Reisen innerhalb der Europäischen Union müssen Airlines im Falle einer Naturkatastrophe, Terrorgefahr oder einer Pandemie das Ticket komplett rückerstatten oder einen alternativen Flug anbieten. Dabei reicht es aus, wenn nur Start oder Landung innerhalb der EU liegen und es sich um eine europäische Airline handelt. Bei Flugreisen jenseits der Europäischen Union aber sollte man sich über die Bedingungen der Reise informieren.
Unterkunftskosten für Individualreisende
Anders als für den Flug trägt der Individualreisende aber ein höheres Risiko, auf den Kosten für die Unterkunft sitzenzubleiben. Denn kostenfrei kann der Reisende nur stornieren, wenn entweder eine Unterkunft nicht bewohnbar ist oder nur mit Gefahr für die Gesundheit bewohnbar ist. Ansonsten ist man auf die Kulanz des Anbieters angewiesen – zum Beispiel auch, wenn die Reisequalität sehr eingeschränkt, die Unterkunft aber zugänglich ist. Hier kann eine Reiserücktrittsversicherung (vor Antritt der Reise) oder Reiseabbruchversicherung (nach Antritt der Reise) helfen.
Reiserücktritt wegen Naturkatastrophen
Allerdings leistet die Versicherung nicht in jedem Fall bei Naturkatastrophen, sondern nur dann, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Denn außergewöhnliche Umstände nach Art einer „höheren Gewalt“ bringen wiederum den Anbieter in die Rückerstattungspflicht. Eine wichtige Maßgabe für außergewöhnliche Umstände ist eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts – dann muss der Anbieter statt der Versicherung die Kosten übernehmen. Die Definition dieser Umstände in Form von höherer Gewalt kann in einigen Fällen jedoch unklar sein – und muss möglicherweise sogar gerichtlich entschieden werden. Zudem haben sich einige Anbieter von Miet- und Ferienwohnungen eine Klausel in die Geschäftsbedingungen geschrieben, dass sie nicht bei Waldbrand rückerstatten, wenn dieser in der Region häufig ist. Wer sich also gegen finanzielle Risiken einer Stornierung oder eines Reiseabbruchs wegen Naturkatastrophen wie der Waldbrandgefahr absichern will, sollte unbedingt Versicherungsbedingungen und Klauseln der Anbieter vergleichen – und sich notfalls den Rat einer Expertin oder eines Experten suchen.
In solchen Situationen kann eine Reiserücktrittsversicherung oder Reiseabbruchversicherung für Individualreisende besonders wichtig sein, um sich vor den Kosten einer Stornierung zu schützen. Die Reiserücktrittsversicherung deckt Stornokosten, wenn ein Reisender vor Reiseantritt die gebuchte Reise nicht antreten kann. Die Reiseabbruchversicherung erstattet die Kosten für die vorzeitige Rückreise, wenn ein Reisender die begonnene Reise vorzeitig abbrechen muss. Jedoch muss man sich dringend informieren. Denn nicht immer ist die Versicherung bei Naturkatastrophen in der Leistungspflicht.
Welche Rechte Pauschalreisende bei Naturkatastrophen haben
Pauschalurlauber haben das Recht, ihren Urlaub kostenfrei zu stornieren, wenn Naturkatastrophen die eigene Urlaubsregion betreffen. Das gilt immer dann, wenn die Reise unzumutbar ist – auch ohne Reisewarnung des Auswärtigen Amts, sobald die Urlaubsregion unmittelbar betroffen ist. Die EU-Pauschalreiserichtlinie definiert im Erwägungsgrund 31 Beispiele für den kostenfreien Rücktritt.
Demnach kann dann kostenfrei von der Reise zurückgetreten werden, wenn die Reise durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Dies können zum Beispiel Kriegshandlungen oder andere schwerwiegende Beeinträchtigungen der Sicherheit sein – wie Terrorismus, erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit (Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel, Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Erdbeben oder Witterungsverhältnisse).
Ist man bereits vor Ort und es kommt zu Beeinträchtigungen durch Waldbrände, kann man die Reise vorzeitig beim Veranstalter kündigen. Der Reiseveranstalter zahlt dann die Kosten der veränderten Abreise. Allerdings besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
Welche Rechte Individualreisende haben
Für Individualreisende hängt eine kostenlose Stornierung davon ab, in welchem Land die Anbieter ihren Sitz haben und wie die Rücktrittsbedingungen dort geregelt sind. Zumindest bei Reisen innerhalb der Europäischen Union müssen Airlines im Falle einer Naturkatastrophe, Terrorgefahr oder einer Pandemie das Ticket komplett rückerstatten oder einen alternativen Flug anbieten. Dabei reicht es aus, wenn nur Start oder Landung innerhalb der EU liegen und es sich um eine europäische Airline handelt. Bei Flugreisen jenseits der Europäischen Union aber sollte man sich über die Bedingungen der Reise informieren.
Unterkunftskosten für Individualreisende
Anders als für den Flug trägt der Individualreisende aber ein höheres Risiko, auf den Kosten für die Unterkunft sitzenzubleiben. Denn kostenfrei kann der Reisende nur stornieren, wenn entweder eine Unterkunft nicht bewohnbar ist oder nur mit Gefahr für die Gesundheit bewohnbar ist. Ansonsten ist man auf die Kulanz des Anbieters angewiesen – zum Beispiel auch, wenn die Reisequalität sehr eingeschränkt, die Unterkunft aber zugänglich ist. Hier kann eine Reiserücktrittsversicherung (vor Antritt der Reise) oder Reiseabbruchversicherung (nach Antritt der Reise) helfen.
Reiserücktritt wegen Naturkatastrophen
Allerdings leistet die Versicherung nicht in jedem Fall bei Naturkatastrophen, sondern nur dann, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Denn außergewöhnliche Umstände nach Art einer „höheren Gewalt“ bringen wiederum den Anbieter in die Rückerstattungspflicht. Eine wichtige Maßgabe für außergewöhnliche Umstände ist eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts – dann muss der Anbieter statt der Versicherung die Kosten übernehmen. Die Definition dieser Umstände in Form von höherer Gewalt kann in einigen Fällen jedoch unklar sein – und muss möglicherweise sogar gerichtlich entschieden werden. Zudem haben sich einige Anbieter von Miet- und Ferienwohnungen eine Klausel in die Geschäftsbedingungen geschrieben, dass sie nicht bei Waldbrand rückerstatten, wenn dieser in der Region häufig ist. Wer sich also gegen finanzielle Risiken einer Stornierung oder eines Reiseabbruchs wegen Naturkatastrophen wie der Waldbrandgefahr absichern will, sollte unbedingt Versicherungsbedingungen und Klauseln der Anbieter vergleichen – und sich notfalls den Rat einer Expertin oder eines Experten suchen.