Risikolebensversicherung – ein Schutz, der passen muss!
Eine Risikolebensversicherung zählt zu den wichtigsten Vorsorgen für Familien: Mit einem solchen Vertrag können die Versicherten ihre Kinder und Lebenspartner für den Fall absichern, dass sie einmal früh aus dem Leben scheiden. Diese Tarife berühren ein sehr unschönes Thema, denn wohl keiner beschäftigt sich freiwillig mit der Wahrscheinlichkeit des vorzeitigen Ablebens. Und dennoch ist dieser Schutz nicht zu unterschätzen. Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass der Tod einer geliebten Person zu den häufigsten Verschuldungsgründen in Deutschland zählt. Plötzlich können Kredite nicht mehr bedient, kann das Haus nicht mehr abbezahlt werden: und auch die Kosten für die eigenen Kinder können sich als Schuldenfalle entpuppen.
Komplexer als gedacht
Risikolebens-Policen gelten als vergleichsweise einfach und auch kostengünstig, da hier darauf verzichtet wird, mit der Versicherung gleichzeitig Vermögen aufzubauen. Dennoch ist es leichtsinnig, diese Verträge zu unterschätzen. Wer schnell mit wenigen Klicks online einen Vertrag abschließt, dem drohen im Zweifel böse Überraschungen. Deshalb sollte man sich bei diesen Verträgen umfangreich informieren und einen Experten bzw. eine Expertin hinzuziehen.
Das beginnt bereits mit den Gesundheitsfragen. Diese müssen genauestens beantwortet werden: Schon kleine Fehler können dazu beitragen, dass der Versicherer später die Leistung verweigert und den Vertrag zurückzieht, weil der Antragsteller seine Pflichten verletzt hat. Das sollte und darf nicht passieren!
Mit Blick auf die Prämie gibt es eine weitere Falle. Gerade Anbieter mit sehr billigen Tarifen lassen sich das Recht einräumen, den Beitrag im Laufe der Vertragslaufzeit teils deutlich raufzusetzen. Dann entpuppen sich die Lockangebote schnell als deutlich teurer als ursprünglich gedacht. Schnell kann sich der Beitrag dann verdoppeln oder nahezu verdreifachen! Andere Anbieter wiederum garantieren eine hohe Preisstabilität über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg. In Fachkreisen ist dies als Unterschied zwischen Nettoprämie – der zunächst vereinbarte Zahlbetrag – und Bruttoprämie, die Prämie, die maximal erreicht werden kann, bekannt. Gerade Vergleichsportale können die maximale Kostensteigerung aber oft nicht abbilden. Möglich werden Preisanpassungen durch Paragraph 163 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Auch bei den sogenannten Nachversicherungsgarantien lohnt es sich, genauer hinzusehen. Die Versicherer erlauben es, ereignisabhängig oder -unabhängig die vereinbarte Versicherungssumme heraufzusetzen. Das ist auch sehr sinnvoll. Wenn die versicherte Person heiratet, sich selbstständig macht, ein Haus baut oder wenn ein Kind erwartet wird, steigt natürlich auch der Absicherungsbedarf, um optimal geschützt zu sein. Deutlich unterscheiden sich die Anbieter darin, zu welchen Anlässen und um welchen Betrag die Summen angepasst werden dürfen.
Bonusleistungen, die lohnen können
Darüber hinaus sehen die Verträge in ihren Premium-Varianten zusätzliche Leistungen vor, die sinnvoll sein können. Etwa, dass eine vorgezogene Todesfallleistung bezogen werden kann. Wird eine schwere Krankheit mit maximal 12 Monaten verbleibender Lebenserwartung beim Versicherten diagnostiziert, zahlt der Versicherer eine vereinbarte Summe bereits zu Lebzeiten aus. Das kann sinnvoll sein, verursacht doch auch eine Krankheit oft zusätzliche Kosten: etwa für die Pflege, notwendige Umbauten für die verbleibende Lebenszeit oder weil der Partner bzw. die Partnerin vorübergehend den Job einstellt, um ganz für die betroffene Person da zu sein.