Schlüsselverlust – ein teures Risiko
Verliert man seinen Wohnungsschlüssel oder einen Schlüssel des Arbeitgebers – zum Beispiel den Büroschlüssel – kann dies schnell teuer werden. Verbraucherzentralen schätzen: Der Verlust eines Gemeinschaftsschlüssels kostet schnell so viel wie ein Kleinwagen. Hier hilft der richtige Versicherungsschutz.
Es kann schnell gehen: Man steht vor der Wohnung und bemerkt, dass der Schlüssel fehlt. Im besten Fall ist Unachtsamkeit die Ursache des Verlusts. Man hat den Schlüssel einfach irgendwo liegen lassen und es besteht die Chance, ihn wiederzubekommen. Im schlimmsten Fall ist man Opfer eines Diebstahls geworden oder hat den Schlüssel verloren. Wer hier richtig versichert ist, kann den Schaden lindern.
Schlüsseldienst: Abzocke droht
Der erste Griff bei Verlust des Schlüssels ist oft der zum Handy. Helfen doch Schlüsseldienste, in die Wohnung zu kommen. Aber Vorsicht: In der Vergangenheit wurden immer wieder unseriöse Anbieter bekannt, die Betroffene in ihrer Not durch überteuerte Preise abzocken wollten. Auch bei auffallend günstigen Preisen sollten die Alarmglocken läuten.
So warben Anbieter dafür, für nur fünf Euro die Tür zu öffnen – plötzlich wurden aber vor verschlossener Tür 500 Euro in bar verlangt. Doch nicht nur bei solchen Tricks droht Unbill. Bei einem Test der Stiftung Warentest lag die Preisspanne zwischen guten 65 Euro als Minimum und 415 Euro als Maximal-Preis. Verbraucherschützer halten aber, je nach Bundesland oder nach Tages- oder Nachtzeit, Komplettpreise zwischen 60 und 150 Euro für angemessen.
Da ist es gut, dass Wucherpreise bei Schlüsseldiensten juristisch geahndet werden können. So hat unter anderem das Amtsgericht Bergisch Gladbach die Sittenwidrigkeit eines Vertrages bemängelt, da die Kosten den Durchschnittspreis um fast 200 Prozent überschritten (Az. 68 C 404/13). In einem anderen Fall verurteilte ein Gericht einen Anbieter sogar zu einer Gefängnisstrafe, weil er wiederholt einen hohen vierstelligen Betrag verlangte. Wer sich vor einer Schlüsseldienst-Abzocke schützen will, sollte eine Rechtsschutzversicherung abschließen.
Verlust von Wohnungs- und Haustürschlüsseln: Haftpflichtschutz geboten
Ist man aber nach Schlüsselverlust erst einmal in die eigene Wohnung gelangt, ist der Ärger noch nicht ausgestanden. Denn zunächst müssen andere informiert werden. Können doch Einbrüche und Folgeschäden drohen. Demnach ist als erstes der Vermieter oder die Hausverwaltung zu informieren.
Da durch das Auswechseln der Schlösser oder gar durch den Austausch ganzer Schließanlagen hohe Kosten drohen, empfiehlt sich auf jeden Fall der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) informiert hierzu auf seiner Verbraucherseite: Ob überhaupt Versicherungsschutz besteht und wie hoch dieser ist, hängt vom einzelnen Vertrag ab.
So ist der Verlust von Wohnungs- und Haustürschlüsseln zwar häufig durch die Haftpflicht-Police abgesichert, zum Beispiel der Verlust von „privaten fremden Schlüsseln“. Jedoch sollten Vertragsbedingungen unbedingt auf diesen Versicherungsschutz hin geprüft werden. Auch kann die Höhe der Kostenübernahme begrenzt sein oder es wurde eine Selbstbeteiligung vereinbart. Ist man sich unsicher, ob die eigene Haftpflicht-Police den Schlüsselverlust privater Schlüssel abdeckt, lohnt sich Rat von einem Fachmann.
Schlüsseldiebstahl: Hausratversicherung muss informiert werden
Besondere Obacht ist geboten, wenn der Schlüssel gestohlen wurde, zum Beispiel durch Entwenden einer Handtasche, in der sich der Wohnungsschlüssel befand. Wenn Diebe über Papiere und Wohnungsschlüssel verfügen, ist nicht ausgeschlossen, dass sie in die Wohnung einbrechen. In einem solchen Fall sollte schnellstens die Polizei, aber auch die Hausratversicherung informiert werden.
Dringen Diebe dann tatsächlich mit dem gestohlenen Schlüssel in die Wohnung ein, leistet die Hausratversicherung für die gestohlenen Sachen. Dies aber auch nur, wenn zuvor auch der Diebstahl des Schlüssels bei dem Versicherer gemeldet wurde. Ohne Meldung hingegen kann die Versicherung die Leistung kürzen oder sogar ganz verweigern.
Verlust beruflicher Schlüssel: nicht immer durch Policen abgedeckt
Besonders teuer kann es werden, wenn berufliche Schlüssel verloren gehen. So kostete der Verlust eines Dienstschlüssels durch einen Lehrer 25.000 Euro, da die komplette Schließanlage einer Schule zu ersetzen war. Zudem kann es beim Verlust fremder betrieblicher Schlüssel zum Beispiel auch notwendig sein, Objektschützer für ein Firmengelände zu engagieren. Auch für solche Fälle kann Versicherungsschutz über die private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die Haftpflichtversicherung leistet in der Regel nur, wenn der Tarif den Verlust „fremder“ beruflich oder betrieblich genutzter Schlüssel auch umfasst. Wer sich über den Umfang seines Versicherungsschutzes unsicher ist, sollte deshalb auch für das Risiko des Verlusts beruflicher Schlüssel dringend eine Expertin oder einen Experten zu Rate ziehen. Denn wer nicht genügend für solche Risiken abgesichert ist, dem drohen im Fall der Fälle aufgrund der hohen Kosten ernste finanzielle Folgen.
Es kann schnell gehen: Man steht vor der Wohnung und bemerkt, dass der Schlüssel fehlt. Im besten Fall ist Unachtsamkeit die Ursache des Verlusts. Man hat den Schlüssel einfach irgendwo liegen lassen und es besteht die Chance, ihn wiederzubekommen. Im schlimmsten Fall ist man Opfer eines Diebstahls geworden oder hat den Schlüssel verloren. Wer hier richtig versichert ist, kann den Schaden lindern.
Schlüsseldienst: Abzocke droht
Der erste Griff bei Verlust des Schlüssels ist oft der zum Handy. Helfen doch Schlüsseldienste, in die Wohnung zu kommen. Aber Vorsicht: In der Vergangenheit wurden immer wieder unseriöse Anbieter bekannt, die Betroffene in ihrer Not durch überteuerte Preise abzocken wollten. Auch bei auffallend günstigen Preisen sollten die Alarmglocken läuten.
So warben Anbieter dafür, für nur fünf Euro die Tür zu öffnen – plötzlich wurden aber vor verschlossener Tür 500 Euro in bar verlangt. Doch nicht nur bei solchen Tricks droht Unbill. Bei einem Test der Stiftung Warentest lag die Preisspanne zwischen guten 65 Euro als Minimum und 415 Euro als Maximal-Preis. Verbraucherschützer halten aber, je nach Bundesland oder nach Tages- oder Nachtzeit, Komplettpreise zwischen 60 und 150 Euro für angemessen.
Da ist es gut, dass Wucherpreise bei Schlüsseldiensten juristisch geahndet werden können. So hat unter anderem das Amtsgericht Bergisch Gladbach die Sittenwidrigkeit eines Vertrages bemängelt, da die Kosten den Durchschnittspreis um fast 200 Prozent überschritten (Az. 68 C 404/13). In einem anderen Fall verurteilte ein Gericht einen Anbieter sogar zu einer Gefängnisstrafe, weil er wiederholt einen hohen vierstelligen Betrag verlangte. Wer sich vor einer Schlüsseldienst-Abzocke schützen will, sollte eine Rechtsschutzversicherung abschließen.
Verlust von Wohnungs- und Haustürschlüsseln: Haftpflichtschutz geboten
Ist man aber nach Schlüsselverlust erst einmal in die eigene Wohnung gelangt, ist der Ärger noch nicht ausgestanden. Denn zunächst müssen andere informiert werden. Können doch Einbrüche und Folgeschäden drohen. Demnach ist als erstes der Vermieter oder die Hausverwaltung zu informieren.
Da durch das Auswechseln der Schlösser oder gar durch den Austausch ganzer Schließanlagen hohe Kosten drohen, empfiehlt sich auf jeden Fall der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) informiert hierzu auf seiner Verbraucherseite: Ob überhaupt Versicherungsschutz besteht und wie hoch dieser ist, hängt vom einzelnen Vertrag ab.
So ist der Verlust von Wohnungs- und Haustürschlüsseln zwar häufig durch die Haftpflicht-Police abgesichert, zum Beispiel der Verlust von „privaten fremden Schlüsseln“. Jedoch sollten Vertragsbedingungen unbedingt auf diesen Versicherungsschutz hin geprüft werden. Auch kann die Höhe der Kostenübernahme begrenzt sein oder es wurde eine Selbstbeteiligung vereinbart. Ist man sich unsicher, ob die eigene Haftpflicht-Police den Schlüsselverlust privater Schlüssel abdeckt, lohnt sich Rat von einem Fachmann.
Schlüsseldiebstahl: Hausratversicherung muss informiert werden
Besondere Obacht ist geboten, wenn der Schlüssel gestohlen wurde, zum Beispiel durch Entwenden einer Handtasche, in der sich der Wohnungsschlüssel befand. Wenn Diebe über Papiere und Wohnungsschlüssel verfügen, ist nicht ausgeschlossen, dass sie in die Wohnung einbrechen. In einem solchen Fall sollte schnellstens die Polizei, aber auch die Hausratversicherung informiert werden.
Dringen Diebe dann tatsächlich mit dem gestohlenen Schlüssel in die Wohnung ein, leistet die Hausratversicherung für die gestohlenen Sachen. Dies aber auch nur, wenn zuvor auch der Diebstahl des Schlüssels bei dem Versicherer gemeldet wurde. Ohne Meldung hingegen kann die Versicherung die Leistung kürzen oder sogar ganz verweigern.
Verlust beruflicher Schlüssel: nicht immer durch Policen abgedeckt
Besonders teuer kann es werden, wenn berufliche Schlüssel verloren gehen. So kostete der Verlust eines Dienstschlüssels durch einen Lehrer 25.000 Euro, da die komplette Schließanlage einer Schule zu ersetzen war. Zudem kann es beim Verlust fremder betrieblicher Schlüssel zum Beispiel auch notwendig sein, Objektschützer für ein Firmengelände zu engagieren. Auch für solche Fälle kann Versicherungsschutz über die private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die Haftpflichtversicherung leistet in der Regel nur, wenn der Tarif den Verlust „fremder“ beruflich oder betrieblich genutzter Schlüssel auch umfasst. Wer sich über den Umfang seines Versicherungsschutzes unsicher ist, sollte deshalb auch für das Risiko des Verlusts beruflicher Schlüssel dringend eine Expertin oder einen Experten zu Rate ziehen. Denn wer nicht genügend für solche Risiken abgesichert ist, dem drohen im Fall der Fälle aufgrund der hohen Kosten ernste finanzielle Folgen.