Wohn-Riester für energetische Sanierung geöffnet
Der Wohn-Riester, die staatlich geförderte Eigenheimrente, wird erweitert. Zukünftig soll der Wohn-Riester auf für energetische Sanierung eingesetzt werden können.
Das am Freitag, den 02.12. vom Bundestag verabschiedete Jahressteuergesetz 2022 sieht vor, den Geltungsbereich der staatlich geförderten Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt, auszudehnen. Demnach soll die Eigenheimrente ab Januar 2024 auch für energetische Sanierungen eingesetzt werden können.
Die „Wohnriester-Förderung“ bietet im Rahmen der Finanzierung einer eigengenutzten Immobilie mehrere Möglichkeiten:
Kapitalentnahme bei Darlehensbeginn Kapitalentnahme bei Darlehensende (endfällige Tilgung) Erwerb von Genossenschaftsanteilen Riester-Darlehen Riester-Bausparvertrag Kapitalentnahme für barrierefreie Umbauarbeiten
Nun soll also eine weitere Verwendungsmöglichkeit hinzukommen.
Das am Freitag, den 02.12. vom Bundestag verabschiedete Jahressteuergesetz 2022 sieht vor, den Geltungsbereich der staatlich geförderten Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt, auszudehnen. Demnach soll die Eigenheimrente ab Januar 2024 auch für energetische Sanierungen eingesetzt werden können.
Die „Wohnriester-Förderung“ bietet im Rahmen der Finanzierung einer eigengenutzten Immobilie mehrere Möglichkeiten:
Kapitalentnahme bei Darlehensbeginn Kapitalentnahme bei Darlehensende (endfällige Tilgung) Erwerb von Genossenschaftsanteilen Riester-Darlehen Riester-Bausparvertrag Kapitalentnahme für barrierefreie Umbauarbeiten
Nun soll also eine weitere Verwendungsmöglichkeit hinzukommen.