Wohngebäudeversicherung: Wie die Beiträge 2024 steigen werden
Im Jahr 2024 wird eine Anhebung der Prämien für Wohngebäudeversicherungen um etwa 7,5 Prozent erwartet. Dies resultiert aus der Einführung eines neuen Anpassungsfaktors.
Während der Anpassungsfaktor für Wohngebäudeversicherungen im Jahr 2023 noch bei 14,7 Prozent lag, wird für 2024 eine Steigerung von „lediglich 7,5 Prozent“ vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vermeldet. Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Verbands, betonte, dass sich die Erhöhung für Hausbesitzer somit praktisch halbiert hat. Dies ist angesichts der anhaltenden Sorgen um die Bezahlbarkeit von Wohnraum ein bedeutendes Signal.
In der gleitenden Neuwertversicherung ergibt sich der jährlich zu zahlende Beitrag aus der Vermehrung der Versicherungssumme „Wert 1914“ mit dem Anpassungsfaktor und dem spezifischen Beitragssatz für die jeweilige Risikokategorie. Allein aufgrund des neuen Anpassungsfaktors (in älteren Vertragsbedingungen auch „Prämienfaktor“ oder „gleitender Neuwertfaktor“ genannt) wird für 2024 eine Prämiensteigerung von 7,52 Prozent verzeichnet. Dieser Wert ist für sämtliche Versicherungsunternehmen und Tarife, die auf den gleitenden Neuwertfaktor setzen, gültig.
Eine Beitragserhöhung aufgrund einer Anpassung aufgrund des Index führt nicht automatisch zu einem Sonderkündigungsrecht für den Versicherten. Wenn der Beitrag jedoch unabhängig von einer Indexerhöhung bei gleichbleibenden Leistungen erhöht wird, haben die Versicherten das Recht zur außerordentlichen Kündigung und zur Suche nach einem neuen Anbieter. Versicherungsgesellschaften weisen auf ihren Jahresabrechnungen aus, ob die Beitragserhöhung aufgrund des neuen Anpassungsfaktors erfolgte.
Wichtig: Wegen der steigenden Unwetterzahl sehen sich allerdings viele Versicherer aufgrund von erhhöhten Schadenzahlungen gezwungen, die Beiträge über den Index hinaus anzupassen
Während der Anpassungsfaktor für Wohngebäudeversicherungen im Jahr 2023 noch bei 14,7 Prozent lag, wird für 2024 eine Steigerung von „lediglich 7,5 Prozent“ vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vermeldet. Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Verbands, betonte, dass sich die Erhöhung für Hausbesitzer somit praktisch halbiert hat. Dies ist angesichts der anhaltenden Sorgen um die Bezahlbarkeit von Wohnraum ein bedeutendes Signal.
In der gleitenden Neuwertversicherung ergibt sich der jährlich zu zahlende Beitrag aus der Vermehrung der Versicherungssumme „Wert 1914“ mit dem Anpassungsfaktor und dem spezifischen Beitragssatz für die jeweilige Risikokategorie. Allein aufgrund des neuen Anpassungsfaktors (in älteren Vertragsbedingungen auch „Prämienfaktor“ oder „gleitender Neuwertfaktor“ genannt) wird für 2024 eine Prämiensteigerung von 7,52 Prozent verzeichnet. Dieser Wert ist für sämtliche Versicherungsunternehmen und Tarife, die auf den gleitenden Neuwertfaktor setzen, gültig.
Eine Beitragserhöhung aufgrund einer Anpassung aufgrund des Index führt nicht automatisch zu einem Sonderkündigungsrecht für den Versicherten. Wenn der Beitrag jedoch unabhängig von einer Indexerhöhung bei gleichbleibenden Leistungen erhöht wird, haben die Versicherten das Recht zur außerordentlichen Kündigung und zur Suche nach einem neuen Anbieter. Versicherungsgesellschaften weisen auf ihren Jahresabrechnungen aus, ob die Beitragserhöhung aufgrund des neuen Anpassungsfaktors erfolgte.
Wichtig: Wegen der steigenden Unwetterzahl sehen sich allerdings viele Versicherer aufgrund von erhhöhten Schadenzahlungen gezwungen, die Beiträge über den Index hinaus anzupassen