Zeit für Winterreifen
Ist schon wieder Zeit für die Winterreifen? Die Antwort lautet: jein. Denn ein konkretes Datum, wann die Pneus spätestens aufgezogen werden müssen, gibt es in Deutschland nicht.
Von Oktober bis Ostern – so die bekannte „O bis O-Regel“ – sollten Autofahrer mit Winterreifen fahren. Zwar gibt es in Deutschland keine an ein bestimmtes Datum geknüpfte, sondern nur eine „situative Winterreifenpflicht“: Winterreifen sind nur nötig bei winterlichen Straßenverhältnissen.
Weil sich der Oktober 2019 in Deutschland auffallend mild gab, brauchte man an den Reifenwechsel vielerorts noch nicht zu denken. Die Tage werden nun kürzer und die Nächte immer kälter und somit werden winterliche Straßenverhältnisse immer wahrscheinlicher. Und das bedeutet: Die Zeit für die Winterreifen ist nun gekommen.
Sollte es der Wintereinbruch plötzlich doch überraschend eilig haben, drohen bei Verschlafen des Reifenwechsels nicht nur ernste Folgen durch einen Unfall. Zugleich kann man durch die Kfz-Haftpflichtversicherung teilweise in Regress genommen werden und riskiert einen Teil des Versicherungsschutzes für die Voll- oder auch Teilkaskoversicherung.
Neureifen: Tauglich nur mit Alpine-Symbol
Wichtig ist, bei Neukauf der Reifen auf das sogenannten Alpine-Symbol zu achten. Nur Reifen mit diesem Symbol erfüllen noch die technischen Anforderungen des Gesetzgebers seit einer Gesetzreform in 2017. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist. Reifen mit dem M+S-Symbol („Matsch und Schnee“) – zuvor noch Ausweis technischer Standards – dürfen bei Fehlen des Alpine-Symbols noch bis zum 30.09.2024 gefahren werden. Das trifft jedoch nur dann zu, wenn diese Reifen auch vor 2018 hergestellt wurden. Ist dies nicht der Fall, erfüllen die Reifen nicht die Anforderungen an die „situative Winterreifenpflicht“ und werden rechtlich wie Sommerreifen gewertet.
Auch Allwetter- oder Ganzjahresreifen erlaubt
Erlaubt sind im Winter auch Ganzjahresreifen, jedoch zu den gleichen Bedingungen wie Winterreifen – sie müssen das Alpine-Symbol tragen. Auch hier erfüllen Reifen mit dem M+S-Symbol nur noch vorübergehend, während der Übergangsfrist, die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung. Und auch diese Übergangsfrist gilt nur für Reifen, die noch vor 2018 hergestellt wurden. Für neue Reifen aber ist das Alpine-Symbol unverzichtbar, damit diese Reifen rechtlich nicht als Sommerreifen gelten.
Vorsicht, Mithaftung!
Was aber droht, wenn man doch mit Sommerreifen unterwegs ist und es schneit? Wer „unten ohne“ fährt, muss ein Bußgeld von mindestens 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg fürchten. Wenn andere Fahrzeuge behindert oder gefährdet werden, kann sich das Bußgeld auch auf 80 bzw. 100 Euro erhöhen.
Doch nicht nur der Fahrzeugfahrer kann mit einem Bußgeld zur Verantwortung gezogen werden. Auch dem in die Zulassungsverordnung als Halter eines Fahrzeugs Eingetragenen droht seit 2017 eine Regelgeldbuße von 75 Euro, wenn er zulässt, dass sein Fahrzeug bei Schnee oder Glatteis ohne Winterreifen unterwegs ist.
Finanzielles Unbill droht jedoch nicht nur durch Bußgelder – diese mögen mit Blick auf die hingenommene Gefahr noch moderat wirken. Weitere finanzielle Risiken nimmt ein verantwortungsloser Fahrer, der bei Schnee mit Sommerreifen unterwegs ist, durch seine Kfz-Versicherung in Kauf.
Zwar erklärt das Verbraucherportal des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft: Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt nach einem Unfall auf jeden Fall den Schaden des Unfallopfers – der Versicherungsschutz bleibt auch bei Sommerreifen bestehen. Jedoch: Mit bis zu 5.000 Euro könne der Unfallverursacher hinterher in Regress genommen werden.
Zudem gilt für die Voll- und Teilkaskoversicherung: Hätte der Autofahrer vor Fahrtantritt oder während der Fahrt erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der winterlichen Bedingungen völlig ungeeignet sind, kann die Leistung der Voll- und Teilkaskoversicherung anteilig, in besonders schweren Fällen sogar vollständig gekürzt werden. Um welchen Betrag der Kaskoversicherer die Leistung kürzt, ist hierbei abhängig vom Einzelfall.
Unnötige finanzielle Risiken sollten letztendlich nicht der Hauptgrund sein, warum man nun schleunigst auf Winterbereifung umsteigen sollte. Im Zweifel nämlich riskiert man die Gesundheit und das Leben der Mitmenschen – und riskiert auch die eigene Gesundheit und das eigene Leben. Und schon aus diesem Grund ist der Reifenwechsel aktuell ein Gebot der Vernunft!
Von Oktober bis Ostern – so die bekannte „O bis O-Regel“ – sollten Autofahrer mit Winterreifen fahren. Zwar gibt es in Deutschland keine an ein bestimmtes Datum geknüpfte, sondern nur eine „situative Winterreifenpflicht“: Winterreifen sind nur nötig bei winterlichen Straßenverhältnissen.
Weil sich der Oktober 2019 in Deutschland auffallend mild gab, brauchte man an den Reifenwechsel vielerorts noch nicht zu denken. Die Tage werden nun kürzer und die Nächte immer kälter und somit werden winterliche Straßenverhältnisse immer wahrscheinlicher. Und das bedeutet: Die Zeit für die Winterreifen ist nun gekommen.
Sollte es der Wintereinbruch plötzlich doch überraschend eilig haben, drohen bei Verschlafen des Reifenwechsels nicht nur ernste Folgen durch einen Unfall. Zugleich kann man durch die Kfz-Haftpflichtversicherung teilweise in Regress genommen werden und riskiert einen Teil des Versicherungsschutzes für die Voll- oder auch Teilkaskoversicherung.
Neureifen: Tauglich nur mit Alpine-Symbol
Wichtig ist, bei Neukauf der Reifen auf das sogenannten Alpine-Symbol zu achten. Nur Reifen mit diesem Symbol erfüllen noch die technischen Anforderungen des Gesetzgebers seit einer Gesetzreform in 2017. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist. Reifen mit dem M+S-Symbol („Matsch und Schnee“) – zuvor noch Ausweis technischer Standards – dürfen bei Fehlen des Alpine-Symbols noch bis zum 30.09.2024 gefahren werden. Das trifft jedoch nur dann zu, wenn diese Reifen auch vor 2018 hergestellt wurden. Ist dies nicht der Fall, erfüllen die Reifen nicht die Anforderungen an die „situative Winterreifenpflicht“ und werden rechtlich wie Sommerreifen gewertet.
Auch Allwetter- oder Ganzjahresreifen erlaubt
Erlaubt sind im Winter auch Ganzjahresreifen, jedoch zu den gleichen Bedingungen wie Winterreifen – sie müssen das Alpine-Symbol tragen. Auch hier erfüllen Reifen mit dem M+S-Symbol nur noch vorübergehend, während der Übergangsfrist, die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung. Und auch diese Übergangsfrist gilt nur für Reifen, die noch vor 2018 hergestellt wurden. Für neue Reifen aber ist das Alpine-Symbol unverzichtbar, damit diese Reifen rechtlich nicht als Sommerreifen gelten.
Vorsicht, Mithaftung!
Was aber droht, wenn man doch mit Sommerreifen unterwegs ist und es schneit? Wer „unten ohne“ fährt, muss ein Bußgeld von mindestens 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg fürchten. Wenn andere Fahrzeuge behindert oder gefährdet werden, kann sich das Bußgeld auch auf 80 bzw. 100 Euro erhöhen.
Doch nicht nur der Fahrzeugfahrer kann mit einem Bußgeld zur Verantwortung gezogen werden. Auch dem in die Zulassungsverordnung als Halter eines Fahrzeugs Eingetragenen droht seit 2017 eine Regelgeldbuße von 75 Euro, wenn er zulässt, dass sein Fahrzeug bei Schnee oder Glatteis ohne Winterreifen unterwegs ist.
Finanzielles Unbill droht jedoch nicht nur durch Bußgelder – diese mögen mit Blick auf die hingenommene Gefahr noch moderat wirken. Weitere finanzielle Risiken nimmt ein verantwortungsloser Fahrer, der bei Schnee mit Sommerreifen unterwegs ist, durch seine Kfz-Versicherung in Kauf.
Zwar erklärt das Verbraucherportal des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft: Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt nach einem Unfall auf jeden Fall den Schaden des Unfallopfers – der Versicherungsschutz bleibt auch bei Sommerreifen bestehen. Jedoch: Mit bis zu 5.000 Euro könne der Unfallverursacher hinterher in Regress genommen werden.
Zudem gilt für die Voll- und Teilkaskoversicherung: Hätte der Autofahrer vor Fahrtantritt oder während der Fahrt erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der winterlichen Bedingungen völlig ungeeignet sind, kann die Leistung der Voll- und Teilkaskoversicherung anteilig, in besonders schweren Fällen sogar vollständig gekürzt werden. Um welchen Betrag der Kaskoversicherer die Leistung kürzt, ist hierbei abhängig vom Einzelfall.
Unnötige finanzielle Risiken sollten letztendlich nicht der Hauptgrund sein, warum man nun schleunigst auf Winterbereifung umsteigen sollte. Im Zweifel nämlich riskiert man die Gesundheit und das Leben der Mitmenschen – und riskiert auch die eigene Gesundheit und das eigene Leben. Und schon aus diesem Grund ist der Reifenwechsel aktuell ein Gebot der Vernunft!