Musterfeststellungsklage
Seit dem 1. November 2018 ist es Verbrauchern in Deutschland möglich, sich für Musterfeststellungsklagen zusammenzufinden, um gemeinsam gegen Konzerne zu klagen. Eine Sammelklage wie in den USA ist damit aber nicht möglich, denn das deutsche Modell sieht zahlreiche Hürden vor.
Wer sich durch ein Unternehmen benachteiligt oder gar betrogen fühlt, für den ergibt sich seit 1. November eine neue Möglichkeit: das Gesetz für die sogenannte Musterfeststellungsklage trat an diesem Tag in Kraft. Damit soll es Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig möglich sein, gemeinsam vor Gericht zu ziehen und Schadensersatz von Unternehmen zu fordern. Denn anders als in Staaten wie den USA gibt es ein solches gemeinschaftliches Instrument in Deutschland bisher nicht. „Es zählt der Einzelfall“ ist wortwörtlich zu verstehen – jeder musste bisher selbst klagen.
Modell mit Hürden
Die Bundesregierung hat dem Verbraucher aber zahlreiche Hindernisse in den Weg gestellt, um gemeinsam gegen Unternehmen vorzugehen. Hier muss sich erst zeigen, ob sich die Musterfeststellungsklage nicht als Papiertiger entpuppt. Die wichtigste Hürde: die Bürger dürfen nicht selbst klagen. Klageberechtigt sind nur Verbraucherverbände, die bestimmte Kriterien erfüllen müssen. Ein Verband muss demnach mindestens aus 350 Mitgliedern bestehen oder 10 Mitgliedsverbände unter sich vereinen. Die Verbände müssen zudem in einer Liste des Bundesministeriums der Justiz eingetragen sein.
Eine weitere Hürde: Mindestens 50 Klagewillige müssen sich innerhalb von 2 Monaten zusammenfinden und in ein Klageregister eintragen. Immerhin ist die Teilnahme kostenlos möglich. Doch der wichtigste Kritikpunkt ist, dass die Musterklage gar keine Verbindlichkeit in dem Sinne besitzt, dass sie unmittelbar in Schadensersatz mündet. Im Gegenteil: es wird nur festgestellt, ob ein bestimmter Sachverhalt vorliegt. Dann muss jeder Kläger sein Recht erneut vor Gericht einfordern, jeder für sich – wenn auch unter erleichterten Bedingungen.
Ob und wie sich die Musterfeststellungsklage auf die deutsche Rechtsprechung auswirken wird, bleibt aber abzuwarten. Fakt ist aber, dass auch danach jeder einzeln sein Recht vor Gericht durchsetzen muss. Deshalb ist auch weiterhin eine Rechtsschutzversicherung zu empfehlen. Hier hat der Versicherer-Dachverband GDV jüngst vor steigenden Kosten gewarnt. Alleine ein Rechtsstreit um Schimmel in der Wohnung verschlinge im Schnitt mehr als 5.000 Euro bis ein Urteil in unterster Instanz ergehe. Bei anderen Streitpunkten könne der Betrag schnell zehnstellig werden.
Wer sich durch ein Unternehmen benachteiligt oder gar betrogen fühlt, für den ergibt sich seit 1. November eine neue Möglichkeit: das Gesetz für die sogenannte Musterfeststellungsklage trat an diesem Tag in Kraft. Damit soll es Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig möglich sein, gemeinsam vor Gericht zu ziehen und Schadensersatz von Unternehmen zu fordern. Denn anders als in Staaten wie den USA gibt es ein solches gemeinschaftliches Instrument in Deutschland bisher nicht. „Es zählt der Einzelfall“ ist wortwörtlich zu verstehen – jeder musste bisher selbst klagen.
Modell mit Hürden
Die Bundesregierung hat dem Verbraucher aber zahlreiche Hindernisse in den Weg gestellt, um gemeinsam gegen Unternehmen vorzugehen. Hier muss sich erst zeigen, ob sich die Musterfeststellungsklage nicht als Papiertiger entpuppt. Die wichtigste Hürde: die Bürger dürfen nicht selbst klagen. Klageberechtigt sind nur Verbraucherverbände, die bestimmte Kriterien erfüllen müssen. Ein Verband muss demnach mindestens aus 350 Mitgliedern bestehen oder 10 Mitgliedsverbände unter sich vereinen. Die Verbände müssen zudem in einer Liste des Bundesministeriums der Justiz eingetragen sein.
Eine weitere Hürde: Mindestens 50 Klagewillige müssen sich innerhalb von 2 Monaten zusammenfinden und in ein Klageregister eintragen. Immerhin ist die Teilnahme kostenlos möglich. Doch der wichtigste Kritikpunkt ist, dass die Musterklage gar keine Verbindlichkeit in dem Sinne besitzt, dass sie unmittelbar in Schadensersatz mündet. Im Gegenteil: es wird nur festgestellt, ob ein bestimmter Sachverhalt vorliegt. Dann muss jeder Kläger sein Recht erneut vor Gericht einfordern, jeder für sich – wenn auch unter erleichterten Bedingungen.
Ob und wie sich die Musterfeststellungsklage auf die deutsche Rechtsprechung auswirken wird, bleibt aber abzuwarten. Fakt ist aber, dass auch danach jeder einzeln sein Recht vor Gericht durchsetzen muss. Deshalb ist auch weiterhin eine Rechtsschutzversicherung zu empfehlen. Hier hat der Versicherer-Dachverband GDV jüngst vor steigenden Kosten gewarnt. Alleine ein Rechtsstreit um Schimmel in der Wohnung verschlinge im Schnitt mehr als 5.000 Euro bis ein Urteil in unterster Instanz ergehe. Bei anderen Streitpunkten könne der Betrag schnell zehnstellig werden.