Achtung bei Flip Flops am Steuer
Die Sonne knallt, der Badesee ruft: Also fix ins Auto springen und mit Flip Flops oder Badelatschen zur kühlen Erfrischung fahren? Das ist nicht ratsam. Im Falle eines Verkehrsunfalls droht nicht nur eine Mithaftung, weil die Sorgfaltspflicht verletzt wurde.
Wenn es im Sommer heiß ist, weichen viele Menschen auf loses Schuhwerk aus. Flip Flops, Crocs, Sandalen und Badelatschen erfreuen sich dann großer Beliebtheit. Schließlich schwitzen bei Temperaturen über 30 Grad auch die Füße und sind dankbar über jeden Luftzug.
Wer aber bei hohen Temperaturen Auto fährt, sollte auf derartig sommerliche Schuhe verzichten. Und das aus mehreren Gründen. Zwar gibt es kein Verbot für Sandalen am Steuer. Aber bereits im Jahr 2006 hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden, dass Flip Flops beim Autofahren als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht gemäß StVO geahndet werden. Damit werden sie als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Das Gericht verpflichtete einen Brummi-Fahrer zur Zahlung eines Bußgeldes, auch wenn es mit 50 Euro recht gering ausfiel (Az: 2 Ss OWi 577/06).
Der Urteilstext begründet auch, warum Flip Flops am Steuer ein No-go sind. Zum sicheren Führen eines Fahrzeuges gehöre es, „dass ein Betroffener jederzeit mit den vorhandenen Pedalen entsprechend reagieren kann, ohne dass die Gefahr des Abrutschens besteht. Dies ist nur gewährleistet bei festem Schuhwerk“. Deshalb ist es übrigens auch ordnungswidrig, sich mit bloßen Socken ans Lenkrad zu setzen. Auch hier sind Kraft und Sicherheit des Fußes nicht ausreichend gegeben.
Ein Problem ist falsches Schuhwerk auch, wenn man damit in einen Unfall verwickelt wird. Wird dem Fahrer ein Mitverschulden aufgrund der Flip Flops zugesprochen, kann der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer die Leistung entsprechend dieser Schuld kürzen. Auch die Kasko kann den eigenen Schaden herabsetzen: zumindest, wenn grobe Fahrlässigkeit laut Vertrag vereinbart ist. Also besser für die Autofahrt Wechselschuhe im Wagen haben – um sicher bremsen und Gas geben zu können!
Wenn es im Sommer heiß ist, weichen viele Menschen auf loses Schuhwerk aus. Flip Flops, Crocs, Sandalen und Badelatschen erfreuen sich dann großer Beliebtheit. Schließlich schwitzen bei Temperaturen über 30 Grad auch die Füße und sind dankbar über jeden Luftzug.
Wer aber bei hohen Temperaturen Auto fährt, sollte auf derartig sommerliche Schuhe verzichten. Und das aus mehreren Gründen. Zwar gibt es kein Verbot für Sandalen am Steuer. Aber bereits im Jahr 2006 hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden, dass Flip Flops beim Autofahren als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht gemäß StVO geahndet werden. Damit werden sie als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Das Gericht verpflichtete einen Brummi-Fahrer zur Zahlung eines Bußgeldes, auch wenn es mit 50 Euro recht gering ausfiel (Az: 2 Ss OWi 577/06).
Der Urteilstext begründet auch, warum Flip Flops am Steuer ein No-go sind. Zum sicheren Führen eines Fahrzeuges gehöre es, „dass ein Betroffener jederzeit mit den vorhandenen Pedalen entsprechend reagieren kann, ohne dass die Gefahr des Abrutschens besteht. Dies ist nur gewährleistet bei festem Schuhwerk“. Deshalb ist es übrigens auch ordnungswidrig, sich mit bloßen Socken ans Lenkrad zu setzen. Auch hier sind Kraft und Sicherheit des Fußes nicht ausreichend gegeben.
Ein Problem ist falsches Schuhwerk auch, wenn man damit in einen Unfall verwickelt wird. Wird dem Fahrer ein Mitverschulden aufgrund der Flip Flops zugesprochen, kann der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer die Leistung entsprechend dieser Schuld kürzen. Auch die Kasko kann den eigenen Schaden herabsetzen: zumindest, wenn grobe Fahrlässigkeit laut Vertrag vereinbart ist. Also besser für die Autofahrt Wechselschuhe im Wagen haben – um sicher bremsen und Gas geben zu können!