Zum Inhalt springen
Kister & Partner
Gesellschaft für Finanz- und Wirtschaftsberatung m.b.H.

Hahlweg 2a
36093 Künzell (Fulda)

Tel: 0661/9399-0

Fax: 0661/9399-44

info@kister-partner.de

Informationen

Gerade in unserer Branche gibt es viele Änderungen, interessante Gerichtsurteile und wichtige Informationen, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen.
Lesen Sie hier aktuelle Informationen zu verschiedensten Themen unserer täglichen Arbeit.

Zusatzschutz für Kinderzähne

31. August 2018

Es kann sich für Eltern lohnen, auch für ihre Kinder eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Das zeigt ein Blick auf die anfallenden Kosten, wenn Kinder doch einmal einen kieferorthopädischen Eingriff brauchen. Viele Kinder und Jugendliche brauchen eine Zahnspange. Mit ihr werden Zahnfehlstellungen korrigiert, etwa Ober- und Unterbiss. Auch wenn die Kinder oft nur unliebsam davon Gebrauch machen:…

Mehr lesen

Haftung für Samtpfoten

28. August 2018

Am 8. August war Internationaler Katzentag! Ein Festtag für alle Liebhaber von Samtpfötchen und Fellnasen. Dass es durchaus auch empfehlenswert sein kann, für Katzen eine Versicherung abzuschließen, wissen aber nicht alle Tierliebhaber. Keine Frage: Katzen sind sehr beliebt. 13,7 Millionen Stubentiger leben laut „Statista“ in deutschen Haushalten. So manches niedliche Katzenfoto lässt bei Social Media…

Mehr lesen

Sparer halten am Sparbuch fest

21. August 2018

Eine Forsa-Umfrage zum Sparverhalten der Deutschen hat ergeben, dass die Deutschen ihr Geld immer noch mehrheitlich auf dem Sparbuch anlegen oder in einen Bausparvertrag investieren. Das zeigt: noch immer vertrauen die Bundesbürger auf die vermeintliche Sicherheit zinsbasierter Anlageprodukte! Wenn die Bundesbürger Geld anlegen, mögen sie es eher klassisch – Anlagen wie Sparbuch und Bausparkonto verteidigen…

Mehr lesen

Blitzschäden – hohe Kosten

17. August 2018

Im Jahr 2017 haben die Versicherer 300.000 Schadenmeldungen infolge von Blitzen erhalten, so berichtet aktuell die Versicherungswirtschaft. Und die Kosten pro Schaden sind unvermindert hoch: im Schnitt 840 Euro. Schuld daran sind auch neue technische Geräte, die im Haushalt zum Einsatz kommen. Es ist eine stolze Summe: Für 300.000 Blitzschäden mussten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer…

Mehr lesen

Taschengeld für Grundschulkinder

14. August 2018

Die Mehrheit der Eltern gibt ihren Kindern bereits im Grundschulalter ein Taschengeld. Der Schnitt liegt bei 3,50 Euro pro Woche. Das kann helfen, den bewussten Umgang mit Geld und Werten zu schulen. Ein Versicherer wollte wissen, ob und in welchem Umfang Eltern bereits Grundschulkindern ein Taschengeld zahlen. So wurde eine Forsa-Umfrage „Taschengeld 2018“ unter 502…

Mehr lesen

KFZ-Werkstattrechnung zu teuer?

10. August 2018

Unschuldig in einen Unfall verwickelt – und dann noch einen Teil der Reparaturkosten selbst zahlen müssen, weil der Kfz-Versicherer des Unfallverursachers behauptet, die Werkstatt-Rechnung sei zu hoch? Das müssen sich Unfallgeschädigte nicht gefallen lassen, wie das Amtsgericht München bestätigte (AZ. 332 C 4359/18). Demnach muss der Versicherer auch eine Rechnung voll zahlen, die mutmaßlich zu…

Mehr lesen

Drohnen – nicht ohne Versicherung!

7. August 2018

Die Drohne boomt! Zum Jahresende 2017 waren bereits mehr als 500.000 Kopter im Einsatz, so berichtet die Deutsche Flugsicherung. Die kleinen Flugobjekte werden nicht nur für spektakuläre Foto- und Filmaufnahmen in luftigen Höhen verwendet, sondern auch, um etwa Schornsteine und Dächer zu reparieren. Aber wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Fest steht: Wer eine…

Mehr lesen

2018 wird ein Zeckenjahr!

30. Juli 2018

Der Biss einer Zecke kann schwerwiegende Folgen haben, übertragen sie doch Krankheiten wie FSME und Borreliose. Umso ärgerlicher, dass uns in diesem Jahr aufgrund des milden Frühlings ein Zeckensommer droht. Doch zumindest vor den finanziellen Folgen einer Erkrankung kann man sich schützen, zum Beispiel mit einer privaten Unfallversicherung.
In diesem Sommer wird es besonders viele Zecken geben, so warnen aktuell Forscher des Deutschen Zentrums für Infektionsforschung (DZIF). Und das ist eine schlechte Nachricht. Denn der gemeine Holzbock, die häufigste in Deutschland vorkommende Zecke, ist Hauptüberträger der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME): eine gefährliche Hirnhautentzündung, die sogar tödlich enden kann. Auch die Borreliose wird von den kleinen Tieren übertragen. Grund für die vielen Zecken sind unter anderem die milden Temperaturen im Winter und Frühling.
Die Langzeitfolgen können drastisch sein
Zecken sitzen meist in niedrigen Büschen und Gräsern und warten auf potentielle Wirte. Kommt einer vorbei, ob Mensch oder Wirbeltier, dann stechen sie mit ihren scherenartigen Mundwerkzeugen schnell zu und saugen sich voll Blut. Ihr Opfer erkennt die Zecke am Geruch, der Körperwärme und am ausgeatmeten Kohlendioxid. Wenn die Zecke sich mit ausreichend Blut vollgesaugt hat, lässt sie sich fallen. Manche Arten können mit einer einzigen Blutmahlzeit bis zu zehn Jahre leben.  
Über den Speichel gelangen auch die Krankheitserreger ins Blut der Menschen. Risikoreich sind vor allem die Langzeitfolgen, wenn der Biss nicht erkannt wird. Organschäden, chronische Gelenkschmerzen oder gar eine Berufs- und Erwerbsunfähigkeit können die Folge sein. Speziell Freiberufler müssen zudem fürchten, dass sie lange im Job ausfallen, wenn eine Infektion Reha-Aufenthalte erfordert und eine lange Heilungszeit in Anspruch nimmt. Für die Behandlungskosten kommt die Krankenversicherung in der Regel auf. Dennoch bedeutet gerade ein dauerhafter Schaden ein hohes finanzielles Risiko.
Dagegen kann man sich zusätzlich absichern. So zahlen viele private Unfallversicherer für die Folgen eines Zeckenbisses. Dies muss allerdings extra im Vertrag zugesichert sein. So hat zum Beispiel das Oberlandesgericht Köln bestätigt (Az. 20 U 218/07), dass der Ausschluss von Folgeschäden wie Infektionen rechtens ist, der Versicherer also nicht in jedem Fall zahlen muss. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann zusätzlich helfen, die Kosten einer Invalidität aufzufangen, wenn man sogar den Beruf aufgeben muss.
Sich vor Zecken schützen
Besser ist es natürlich, es passiert erst gar nichts. Deshalb sollte man auf Zecken achten und den Körper nach Spaziergängen im Grünen danach absuchen. Je schneller die Tiere entfernt werden, desto besser. Das Entfernen einer Zecke will gelernt sein. Verzichten sollte man auf die Verwendung von Benzin oder Nagellackentferner, da dies die Ausbreitung von Krankheitserregern eher begünstigt. Auch sollte man das Tier nicht quetschen oder mit einem kräftigen Ruck entfernen, weil das Tier in diesen Fällen gefährliche Flüssigkeiten in den Körper des Menschen absondert.
Zusätzlich schützen können beim Waldspaziergang lange Hosen, festes Schuhwerk sowie Socken, die über die unteren Hosenbeine gestreift werden. Denn tatsächlich sind die Zecken meist im niedrigen Gras oder Gebüsch unterwegs: Höher als 1,50 m klettern sie nicht. Zeckensprays können zusätzlich helfen, bieten aber auch keinen hundertprozentigen Schutz.

Mehr lesen

Zusatzfahrer im Urlaub

30. Juli 2018

Mit dem Auto in den Urlaub fahren? Das kann bei besonders langen Fahrten unter Umständen erfordern, dass man jemand anderen an das Steuer lassen muss, der nicht im Versicherungsschein des Kfz-Versicherers steht. Dabei droht eine Vertragsstrafe, falls etwas passiert. Abhilfe können bestimmte situative Versicherungen schaffen, die allerdings Nachteile haben.
Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, nimmt unter Umständen große Strecken in Kauf. Ganz egal, ob es mit dem eigenen Fahrzeug von Bayern an die Nordsee geht oder gar ins Ausland: lange Fahrten sind dann keine Seltenheit. Das kann es erforderlich machen, auch mal den Fahrersitz zu verlassen und jemand anderen ans Steuer zu lassen.
Dumm nur, dass der Fahrerkreis bei vielen Kfz-Tarifen eingeschränkt ist, in der Regel auf den Ehe- oder Lebenspartner. Wenn dann ein anderer ans Steuer will, kostet das in der Regel extra. Schließlich hat auch der Autoversicherer ein erhöhtes Risiko, wenn sich mehrere Fahrer den Wagen teilen. Für einen größeren Fahrerkreis berechnen die Anbieter oft den doppelten Jahresbeitrag.
Viele Autofahrer lassen deshalb eine andere Person ans Lenkrad, ohne dies dem Versicherer zu melden. Zwar bleibt dann der Versicherungsschutz bestehen. Aber wenn diese Person einen Unfall verursacht, droht eine saftige Vertragsstrafe, die sich schnell auf mehrere tausend Euro summieren kann. Der Versicherer berechnet dann nachträglich den Beitrag so, als wären von vorn herein mehrere Fahrer für das Auto vorgesehen.
Einige Versicherer kennen aber dieses Problem und gestatten es, vorübergehend den Schutz aufzustocken. Hier lohnt es sich, bei der Gesellschaft anzufragen, ob ein weiterer Fahrer vorübergehend versichert werden kann. Manchmal ist es einem „Zusatzfahrer“ zum Beispiel erlaubt, an vier Tagen pro Jahr das Auto zu nutzen. Darüber hinaus bieten sogenannte situative Versicherungen die Gelegenheit, vorübergehend weitere Fahrer zu versichern. Sie übernehmen in der Regel die Vertragsstrafe bis zu einer gewissen Grenze, sind aber auf ein Jahr hochgerechnet sehr teuer.
Wer im Urlaub ins Ausland fährt, sollte im Vorfeld weitere Punkte beachten. Grundsätzlich sollte geklärt werden, in welchen Staaten laut Kfz-Police Versicherungsschutz besteht: so sind manche Policen auf die EU und den europäischen Raum beschränkt. Auch sollte die sogenannte Grüne Karte mitgenommen werden – sie erleichtert es, einen Schaden im Ausland abzuwickeln. In der Regel erhält man das Dokument kostenlos beim Versicherer.
Zu bedenken gilt es darüber hinaus, dass in einigen Ländern weit niedrigere Versicherungssummen verpflichtend vorgeschrieben sind, etwa in Italien oder der Türkei. Das kann zum Problem werden, wenn man selbst ohne eigenes Verschulden in einen Unfall verwickelt wird. Hat der Fahrer nicht genug Geld, um alle Forderungen zu begleichen, bleibt man auf einem Teil der Kosten sitzen. Hier kann ein extra Auslandsschadenschutz Abhilfe schaffen.

Mehr lesen

E-Bikes – Versicherungspflicht?

30. Juli 2018

Die EU-Kommission diskutiert aktuell eine allgemeine Versicherungspflicht für E-Bikes. Damit könnten gerade auf ältere Menschen zusätzliche Kosten zukommen. Fest steht aber: Schon heute muss für bestimmte Elektrofahrräder ein Versicherungskennzeichen besorgt werden.
Elektrofahrräder bzw. sogenannte E-Bikes haben in den letzten Jahren einen beispiellosen Boom erlebt. Bis zu 35 Prozent aller verkauften Fahrräder verfügten 2017 bereits über einen Hilfsmotor, so schätzt der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV). Das bedeutet einen Umsatz von 3,5 Milliarden Euro, der allein mit Elektrorädern erzielt wurde. Kein Wunder, sind die flotten Flitzer doch speziell für Senioren ein Segen. Wenn ein Berg für die pure Muskelkraft zu steil oder ein Weg zu lang ist, schalten ältere Menschen einfach den Motor hinzu. So steht dem Ausflug ins Grüne nichts mehr im Weg.
EU-Kommission schlägt Versicherungspflicht vor
Doch der Trend hin zum E-Bike könnte bald einen kleinen Dämpfer erhalten. Die EU-Kommission plant aktuell, dass schon Fahrräder mit schwachem Motor eine eigenständige Haftpflicht abschließen sollen. Das sieht ein aktueller Beschluss vor, so berichtete kürzlich die „Süddeutsche Zeitung“.
Setzt sich die Kommission mit einer entsprechenden Richtlinie durch, so müsste künftig auch für Fahrräder bis 25 km/h Spitzengeschwindigkeit und Anfahrhilfe eine eigenständige Versicherung abgeschlossen werden. Bisher sind diese Räder in der Regel über die Privathaftpflicht abgesichert. Es ist jedoch noch offen, ob der entsprechende Richtlinienvorschlag Erfolg haben wird. Aktuell seien bei der Versicherungsplicht für Pedelecs keine Änderungen geplant, teilte ein Sprecher des zuständigen Bundesjustizministeriums auf Anfrage der „Rheinischen Post“ mit.
Für leistungsstarke E-Bikes besteht schon heute Versicherungspflicht
Für bestimmte E-Bikes benötigen Radfreunde aber bereits heute eine extra Haftpflicht. Das gilt für leistungsstarke S-Pedelecs, die in der Regel bis zu 45 km/h schnell sind. Diese Zweiräder dürfen nicht ohne Führerschein der Klasse AM gefahren werden, der in der Regel aber in der PKW-Führerscheinklasse B enthalten ist. Auch ein Helm und ein Nummernschild sind für die Nutzung Pflicht, denn sie werden als Moped eingestuft.
Wer sich nicht sicher ist, ob sein Rad eine solche Police braucht, sollte seinen Fahrradhändler oder einen Versicherungsfachmann kontaktieren. Und keine Sorge: Teuer sind Mopedversicherungen nicht. Schutz ist – abhängig vom Umfang – schon für einen zweistelligen Betrag im Jahr zu haben.

Mehr lesen
Nach oben scrollen