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Kister & Partner
Gesellschaft für Finanz- und Wirtschaftsberatung m.b.H.

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Informationen

Gerade in unserer Branche gibt es viele Änderungen, interessante Gerichtsurteile und wichtige Informationen, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen.
Lesen Sie hier aktuelle Informationen zu verschiedensten Themen unserer täglichen Arbeit.

Diebe machen keinen Urlaub

30. Juli 2018

Einbrecher kennen keine Urlaubssaison. Im Gegenteil: Wenn die Bundesbürger verreisen, haben Einbrecher umso mehr Indizien dafür, ob ein Hausbesitzer oder Mieter zu Hause ist – oder sie unbeobachtet in die Wohnung einsteigen können. Darauf macht aktuell die Versicherungswirtschaft aufmerksam.
Zwar ereignen sich die meisten Wohnungseinbrüche tatsächlich in der dunklen Jahreszeit, wie eine Studie der Versicherungswirtschaft von 2014 zeigt, nämlich von Oktober bis Januar. In der Hauptreisezeit Juli und August geschehen statistisch sogar die wenigsten Wohnungseinbrüche. Dennoch gibt es keinen Grund zur Entwarnung. Denn auch in den Sommermonaten findet auf das Jahr gerechnet etwa jeder fünfte Einbruch statt.
Speziell, wenn man für längere Zeit verreist, sind die Einbrecher natürlich im Vorteil. Wer in den Urlaub fährt oder fliegt, sollte deshalb einige Vorsichtsmaßnahmen treffen, um Diebe abzuschrecken.
Vor allem gilt es, den Einbrechern nicht deutlich zu signalisieren, dass die Wohnung unbewohnt ist. Beispiel Briefkasten: Quillt dieser über und wurde nicht geleert, ist das ein deutliches Zeichen für Abwesenheit. Es empfiehlt sich also, einen Freund oder Verwandten damit zu beauftragen, dass er die Post regelmäßig leert.
Ebenfalls deutliches Signal für Abwesenheit sind ganztägig heruntergelassene Rollläden. Hier können Zeitschaltuhren Abhilfe schaffen, so dass sie tagsüber hochgezogen werden. Wenn möglich, kann sich auch ein Freund um den Garten kümmern, damit das Gras nicht überwuchert. Denn auch das werten Diebe als Indiz dafür, dass sie unbeobachtet einsteigen können. Ebenfalls wichtig: Der Anrufbeantworter sollte nicht unbedingt über die längere Abwesenheit informieren!
Mitunter helfen aber schon kleine Maßnahmen, die eigene Wohnung sicherer zu machen. Weil Einbrecher das Licht scheuen, leistet ein Bewegungsmelder, der verschiedene Lichtquellen einschaltet, schon gute Dienste. Mechanische Sicherungen wie extra abschließbare Fenstergriffe oder doppelt verglaste Fenster sind ebenfalls wichtig für die Einbruchprävention. Denn die Diebe brechen ihren Versuch oft ab, wenn sie nicht schnell genug in die Wohnung kommen. Wichtig: Auch während der Urlaubssaison keine Mülltonnen oder Leitern so im Garten stehen lassen, dass sie als Hilfe für Diebe missbraucht werden können!
Wenn doch in die Wohnung eingebrochen wurde, zahlt in der Regel die Hausratversicherung. Hier kann der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erste Erfolge melden. Die Anzahl der versicherten Einbrüche sank von circa 210.000 im Jahr 1998 auf 120.000 im Jahr 2017. Nicht etwa, weil weniger Diebe unterwegs sind, sie haben es nur deutlich schwerer. Entgegen dem Klischee schlagen Einbrecher übrigens nicht hauptsächlich nachts zu, sondern mittags oder in der Dämmerung.

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Achtung, Waldbrandgefahr!

30. Juli 2018

In Deutschland ist es derzeit sehr trocken – so trocken, dass die Bauern gar den Totalausfall ihrer Ernte befürchten. Das bringt auch extra Pflichten mit sich, wenn man in Wald und Flur spazieren geht. Eine Zigarette, die zu einem Waldbrand führt, kann sogar eine dreijährige Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Furchtbar trocken und hochsommerlich warm – so ist schon seit Wochen das Wetter in Deutschland. Doch was die vielen Ferienkinder freut, weil sie sich am See und im Freibad tummeln können, bereitet anderen Sorgenfalten. So mancher Förster schaut derzeit besonders achtsam hin, wie sich Spaziergänger im Wald verhalten.
Grund ist die enorm hohe Waldbrandgefahr infolge der Trockenheit. Allein im letzten Jahr, als es weniger heiß war, mussten die deutschen Feuerwehren zu 138 Waldbränden ausrücken. Dabei gehen nicht nur Bäume und Natur verloren, die Jahrzehnte brauchen werden, um wieder nachzuwachsen. Waldbrände bedeuten auch eine Gefahr für Leib und Leben und richten einen enormen Sachschaden an.
Der wichtigste Grundsatz bedeutet deshalb aktuell: Kein Feuer im Wald! Und damit ist nicht nur ein unachtsam entbranntes Lagerfeuer gemeint. Auch auf die Zigarette muss verzichtet werden, wenn man zwischen den schattenspendenden Bäumen spazieren geht. In vielen Bundesländern ist das Rauchen im Wald ganzjährig verboten. Von März bis Oktober gilt ein grundsätzliches Rauchverbot im gesamten Bundesgebiet. Wer dagegen verstößt, muss ernste Konsequenzen fürchten. Bei schweren Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro und sogar eine mehrjährige Gefängnisstrafe.
Gefahr geht aber nicht nur von entzündetem Feuer aus. Auch achtlos weggeworfene Glasflaschen, Scherben und Folien können sich bei den Temperaturen derart aufheizen, dass sie wie ein Brennglas wirken. Die Haftpflichtversicherung übernimmt in der Regel die Schäden bis zur vereinbarten Summe bei grob fahrlässigem Verhalten, wenn dies nicht explizit im Vertrag ausgeschlossen ist. Aber auch das ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall. 

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Haften Eltern immer für Kinder?

30. Juli 2018

Kinder haften nicht zwangsläufig für einen Schaden, den sie Dritten verursachen: Das zeigt ein aktuelles Urteil vor dem Amtsgericht München. Demnach mussten die Eltern eines siebenjährigen Jungen den Besitzer eines Autos nicht entschädigen, obwohl der Junge die Fahrertür zerkratzte (AZ: 345 C 13556/17).
Kinder gelten bis zur Vollendung ihres siebten Lebensjahres als nicht deliktfähig, im Straßenverkehr sogar bis zehn Jahre. Welche bitteren Konsequenzen dies haben kann, zeigt ein aktuelles Urteil, das vom Amtsgericht München getroffen wurde. Demnach müssen die Eltern eines siebenjährigen Jungen einen PKW-Besitzer nicht entschädigen, obwohl der Junge das Auto zerkratzte.
Der Junge war mit seinem Trittroller unterwegs und versuchte, eine Straße zu überqueren. Dabei unterschätzte er die Geschwindigkeit eines Autos, das sich ihm näherte. Beim Ausweichen aber blieb der Junge an einem anderen Fahrzeug hängen, das am Straßenrand geparkt war. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 1.500 Euro, weil das Kind mit seinem Roller die Tür zerkratzte.
Entschädigen müssen die Eltern den Fahrer dennoch nicht. Unfallursache sei demnach gewesen, dass der Junge im Straßenverkehr überfordert gewesen sei und die Geschwindigkeit des herannahenden Autos unterschätzt habe, betonten die Richter. Das Bürgerliche Gesetzbuch wolle mit den Paragraphen zur Deliktunfähigkeit Kinder in genau solchen Situationen schützen. Die Eltern müssen folglich nicht zahlen, da sie in diesem Fall auch ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.
Es lohnt sich aber, in der privaten Haftpflichtversicherung auf Bonusleistungen für deliktunfähige Kinder zu achten. Als Familienversicherung vereinbart, zahlt der Versicherer dann dennoch eine vertraglich begrenzte Summe, wenn ein deliktunfähiges Kind dritten Personen einen Schaden verursacht. Dies kann helfen, das Verhältnis zu Nachbarn oder Freunden zu retten, wenn ihnen das Kind einen Schaden verursacht. In den letzten Jahren haben viele Haftpflichtversicherer diese Leistung in ihren Verträgen ergänzt und die Schadenssummen erhöht.

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Jungen Leuten fehlt Finanzwissen

13. Juli 2018

Viele junge Menschen wünschen sich mehr Finanzbildung in der Schule, so zeigt eine aktuelle Umfrage. Und die Vermittlung von Grundlagen wäre auch dringend notwendig. Denn das Wissen in Sachen Finanzen ist noch immer gering. Speziell bei der Altersvorsorge hapert es.  Es ist eine stolze Zahl: Knapp 89 Prozent der Jugendlichen in Deutschland wünscht sich, dass…

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Fußball – kein Recht auf Auszeit!

10. Juli 2018

Wenn wichtige Fußballspiele bei der Weltmeisterschaft stattfinden – kann man dann vom Chef verlangen, doch das Spiel gucken zu dürfen? Die Antwort lautet leider „nein“. Aber vielleicht kann man sich mit Kollegen zusammenschließen, um mit dem Arbeitgeber einen Deal zu vereinbaren.  Es ist ärgerlich – viele wichtige Spiele zur Fußballweltmeisterschaft finden statt, wenn die meisten…

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LV-Renten erstmals über 10 Mrd. Euro

6. Juli 2018

Die Rentenleistungen der Lebensversicherer haben im Jahr 2017 erstmals die Marke von zehn Milliarden Euro geknackt. Darauf macht aktuell der Dachverband der Privatversicherer aufmerksam. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das ein Plus von mehr als drei Prozent. Seit einigen Jahren werden immer mehr private und betriebliche Rentenversicherungen abgeschlossen. Das macht sich auch bei den ausgezahlten Renten…

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Sommerzeit ist Hagelzeit!

3. Juli 2018

Im Sommer ist das Wetter meist schön und sonnig? Stimmt, aber deshalb sind Unwetter nicht ausgeschlossen. Speziell Hagel tritt im Sommer besonders häufig auf und richtet oft große Schäden an. Das mussten vor kurzem auch wieder viele bayrische Bürger leidvoll erfahren. Eis und Sommer – damit verbinden viele eher Softeis, das man sich im Café…

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Fussball-WM – Pokal versichert?

26. Juni 2018

Derzeit spielen wieder 32 Teams um den wohl begehrtesten Pokal der Welt: den FIFA-WM-Pokal. Anlass für den Versicherungsdachverband GDV, einmal genauer zu schauen, wie dieser Pokal eigentlich versichert ist. Aber natürlich hält die Versicherungsbranche auch Schutz für kleinere Sport-Events bereit. Fest steht: Wohl kein sportliches Großereignis könnte stattfinden, wenn sich die zahlreichen Risiken nicht irgendwie…

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Auslandsreisekrankenversicherung

22. Juni 2018

Die Feriensaison steht vor der Tür! Bald werden wieder viele Bürger ins Ausland fahren, um am Strand die Sonne zu genießen oder im Gebirge zu wandern. Eine aktuelle Umfrage zeigt aber einen gefährlichen Trend: Viele Deutsche verzichten im Ausland auf einen Krankenschutz. Und das kann schnell richtig teuer werden. Es ist ein besorgniserregender Trend: Viele…

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Organspende – weil es um das Leben geht

19. Juni 2018

Am 2. Juni wurde in Deutschland der Tag der Organspende begangen. Und das ist ein durchaus wichtiges Thema. Ein einziger Mensch kann bis zu sieben Menschenleben retten, wenn er mit einem Organspendeausweis seine Bereitschaft dazu erklärt, dass nach seinem Ableben die Organe entnommen werden dürfen. Deshalb bemühen sich auch die Krankenversicherer um eine bessere Aufklärung.…

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